Rückfordern kannst Du zu viel gezahlte Beiträge der letzten 3 Jahre (Regelverjährung). Dies gilt auch wenn – wie im Fall AXA – zwischenzeitlich eine wirksame Beitragsanpassung ergangen ist. Grund hierfür: Die unwirksamen Erhöhungen der letzten 10 Jahre werden weiterhin bezahlt und dies werden durch wirksame Beitragserhöhungen nicht geheilt.
Ein Rechenbeispiel:
Zwischen 2010 und 2016 wurden Deine Monatsbeiträge um 100 EUR erhöht. Diese Erhöhungen werden nach wie vor bezahlt, so dass diese für 3 Jahre mindestens 3600 EUR zurückgefordert werden können.
100 * 36 Monate = 3600 EUR