Wie der Wertersatz zu berechnen ist, dass ist laut EuGH ganz einfach:
Teile einfach den Jahrespreis durch 365 Tage und multipliziere diesen mit der Anzahl der Tage bis zum Widerruf.
Ein Beispiel:
297,50 EUR kostet ein Jahresvertrag bei Parship, kündigt der Kunde während der Widerrufsfrist, werden trotzdem stolze 225 EUR verlangt.
Einen Anspruch hat der Anbieter jedoch nur auf 11,48 EUR.
Berechnung:
297,50 EUR / 365 Tage = 0,82 EUR / je Tag
Tagespreis 0,82 EUR x 14 Tage (maximale Widerrufsfrist) = 11,48 EUR
Die Differenz von über 200 EUR kann demnach zurückgefordert werden.