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Häufig gestellte Fragen

Stromanbieter kündigen? Mit fine. so einfach wie Essen liefern lassen. Vertragsdaten angeben, wir übernehmen den Rest.

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Gründe für eine Kündigung des Stromanbieters

Es kann unterschiedliche Gründe geben, weshalb man seinen Stromvertrag kündigen möchte. Neben einem Umzug sind es in der Regel finanzielle Aspekte, die Verbraucher zur Kündigung des aktuellen Stromtarifs und zum Wechsel zu einem neuen Anbieter veranlassen. Aber auch ein schlechter Kundenservice oder der Umstieg auf Ökostrom können Gründe sein, den laufenden Stromvertrag zu beenden. 

Auf dem deutschen Markt gibt es ein großes Angebot an Stromversorgern. Viele buhlen mit attraktiven Angeboten und Boni von teilweise mehreren hundert Euro um Neukunden. Ein Wechsel erscheint Verbrauchern daher attraktiv. Um von den Angeboten zu profitieren, muss vorher der laufende Stromvertrag gekündigt werden. Wir sagen Dir, worauf es bei der Kündigung ankommt und wie Dich der Kündigungsservice von fine. unterstützen kann.

Laufzeiten und Kündigungsfristen

Zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung Deines Stromvertrags möglich ist, hängt zunächst davon ab, in welchem Vertragsverhältnis Du Dich befindest. 

In Deutschland ist rechtlich festgeschrieben, dass alle Haushalte in einem Versorgungsgebiet durch den Grundversorger mit Strom beliefert werden müssen. Hast Du keinen anderweitigen Stromvertrag abgeschlossen, befindest Du Dich höchstwahrscheinlich in der sogenannten Grundversorgung.
Beziehst Du Deinen Strom über die Grundversorgung, kannst Du zu jedem Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. 

Hast Du einen Stromvertrag abgeschlossen, ist üblicherweise eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Diese beträgt meist 12 oder 24 Monate. Eine Kündigung ist in solchen Fällen immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Wichtig dabei ist, die Kündigungsfrist zu beachten. Welche Kündigungsfrist in Deinem Fall besteht, erfährst Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Deines Anbieters. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist bei Stromverträgen 4 Wochen.

In den AGB steht auch, was passiert, wenn Du den Vertrag nicht fristgerecht kündigst. Viele Anbieter legen für diesen Fall eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr fest.

Beispiel: Schließt Du zum 01.01. einen Stromvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr ab und beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, muss Deine Kündigung bis zum 30.11. des Jahres beim Stromanbieter eingehen. Verpasst Du diese Frist, verlängert sich der Vertag

Sonderkündigungsrecht - Außerordentliche Kündigung des Stromvertrags

In bestimmten Fällen haben Verbraucher die Möglichkeit, Verträge außerordentlich, d.h. schon vor Ende der regulären Laufzeit, zu kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht steht ihnen etwa immer dann zu, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich ändern.

Preiserhöhung

Am häufigsten greift das Sonderkündigungsrecht bei steigenden Preisen. Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, kannst Du den Vertrag mit ihm kündigen. Die Kündigung muss allerdings kurzfristig und vor dem Zeitpunkt, an dem die höheren Preise gelten, erfolgen. 

Umzug

Auch im Fall eines Umzugs kann Dir das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung zustehen. Kann der Stromanbieter Dich an Deiner neuen Wohnadresse nicht mehr mit Strom versorgen und ist die Erbringung der vertraglich festgehaltenen Leistung dadurch nicht mehr möglich, hast Du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. 

Form der Kündigung - Wie muss sie aussehen

Damit Deine Kündigung wirksam ist, müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Das Schreiben muss zunächst alle Kundendaten wie Vorname, Nachname und die Wohnadresse enthalten. Daneben muss das Schreiben zwingend die Kundennummer sowie die Zählernummer, an welche der Strom geliefert wird, enthalten. Überprüfe Deine Angaben in jedem Fall, um Zahlendreher zu vermeiden. Nicht selten scheitern Kündigungen an falschen Angaben im Schreiben. 

Hast Du dem Anbieter eine Genehmigung erteilt, die monatlichen Abschlagszahlungen per Lastschrift einzuziehen, kannst Du die Genehmigung im Kündigungsschreiben ebenfalls widerrufen.

Tipp: Hast Du bereits einen neuen Stromvertrag abgeschlossen, solltest Du den neuen Anbieter ebenfalls über die erfolgte Kündigung informieren.

Hast Du das Schreiben erstellt, ist unsere Empfehlung, die Kündigung schriftlich und als Einschreiben per Post an den Stromversorger zu senden. So stellst Du sicher, dass Deine Kündigung fristgerecht eingeht und hast zugleich einen Nachweis darüber, dass Deine Kündigung eingegangen ist. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Dein Anbieter sich weigern sollte, die Kündigung zu akzeptieren.

Der Kündigungsservice von fine. übernimmt die Arbeit für Dich

Du hast keine Zeit, Dich selbst um die Kündigung Deines Stromvertrags zu kümmern? Dann ist unser Kündigungsservice die passende Lösung für Dich. Du musst nichts weiter tun, als Deine Kontakt- und Vertragsdaten anzugeben, um alles weitere kümmern wir uns. 

Die passende Vorlage haben wir bereits vorbereitet und mithilfe unserer Datenbank kennen wir die aktuelle Adresse des Anbieters. Du kannst Dich zurücklehnen und bleibst über unser Kundenportal auf dem Laufenden über den Status Deiner Kündigung.

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Unsere Experten stehen Dir zur Seite und beraten Dich - kostenfrei und unverbindlich.

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