Setze mit dem kostenlosen Widerspruchsservice von fine. Deinen Anspruch auf einen angemessenen Pflegegrad durch.
Durchschnittlich 250 € zu wenig erhält eine Person mit Pflegegrad. Der Grund: Pflegekassen geben rechtswidrig oft zu geringe Pflegegrade aus.
Dein Pflegegrad wurde zu gering eingeschätzt? Oder Dein Antrag auf Höherstufung abgelehnt? Das musst Du nicht hinnehmen.
Mit fine. erhältst Du den Pflegegrad, der Dir zusteht. Dafür benötigen wir nur einige Informationen über Dich. Keine Sorge, wir führen Dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
Jetzt Widerspruch prüfenDu gibst uns einige Informationen über Dich oder Deinen Angehörigen.
Du machst die wichtigsten Angaben zu Deinem Gesundheitszustand.
Unsere Partneranwälte legen Widerspruch ein, die Frist ist gewahrt.
Wir fordern alle Unterlagen bei Deiner Pflegekasse an und verfassen einen umfangreichen Widerspruch.
Die Pflegekasse entscheidet über den Widerspruch.
Das Team von fine. hilft Angehörigen und Pflegebedürftigen, unkompliziert einen Höherstufungsantrag zu stellen.
Unsere Experten sind zu jeder Zeit für Dich da. Wir begleiten Dich während der gesamten Dauer und führen Dich schrittweise durch den Prozess.
Unsere Experten führen Dich durch den gesamten Prozess.
Du hast keine Hilfe und stehst bei Fragen meist alleine da.
Sobald Dir die Ablehnung der Pflegeversicherung vorliegt, heißt es schnell sein. Denn ein Widerspruch ist nur innerhalb 1 Monats möglich.
fine. informiert Dich über den Ablauf und bietet Dir professionelle Unterstützung für Deinen Höherstufungsantrag.
Unser Service ist für Dich kostenlos. Im Erfolgsfall trägt die Pflegekasse sämtliche Kosten. Bei Misserfolg zahlen wir.
Du hast keinerlei Kostenrisiko.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund um den Widerspruch gegen den Pflegeantrag.
Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, kannst Du vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Dich bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Dich im Einzelfall.
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus. Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Dich die Bearbeitungsfristen und mahnen die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.
Nein. Das ist kein Problem und ist für unsere Unterstützung kein Hindernis. Unsere Kooperationsanwälte legen parallel zur Akteneinsicht immer auch Widerspruch ein.
Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Deinem Fall. Da wir unseren Service kostenfrei im gesamten Bundesgebiet anbieten, sind wir auf diese Online-Abfrage angewiesen.
Im zweiten Schritt ermitteln wir weitere Details über Deine Pflegebedürftigkeit. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte Akteneinsicht bei Deiner Pflegekasse an. Diese wird auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 1563 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Unsere Partneranwälte legen für Dich Widerspruch ein und formulieren für Dich die Widerspruchsbegründung.
Durch den Widerspruch allein lieferst Du der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Für die Zweitbegutachtung solltest Du die pflegefachlichen und rechtlichen Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse unbedingt benennen. Dabei helfen wir Dir gerne.
Die anwaltliche Tätigkeit ist für Dich vollständig kostenlos, da die Kosten im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch trittst Du unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. Du musst Dich auch bezüglich der Kostenerstattung um nichts kümmern.
Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Deine Rechtsanwaltskosten.
Anders als bei anderen Anbietern bezahlst Du bei uns nicht für eine Erstberatung und musst auch im Erfolgsfall des Widerspruchs keine Erfolgsprovision an uns bezahlen. Solche “Erfolgsprovisionen” sind unmoralisch und unwirksam. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Dir privat abrechnen.
Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung. Unsere Unterstützung im Widerspruch ist für Dich mit keinen Kosten verbunden. Mit unserem Pflegegrad-Gutachten kannst Du in einer Selbsteinschätzung prüfen, ob die Kasse Dir einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat.
Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, hast Du ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen. Fehlt im Bescheid die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Du solltest überprüfen, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung gegebenenfalls nur um ein Anhörungsschreiben handelt, da die Kasse erst gegen den abschließenden Bescheid Widerspruch zulässt.
Etwa ein bis zwei Wochen nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof erhältst Du den Pflegegrad-Bescheid von Deiner Pflegekasse. Dieser Bescheid spiegelt in der Regel das Gutachten wider und weist Dir einen bestimmten Pflegegrad zu oder lehnt die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ab.
Falls Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, schnell zu handeln.
Für einen erfolgreichen Widerspruch benötigst Du eine solide Begründung. Du solltest das erstellte Pflegegutachten kennen. Falls Du es nicht zusammen mit dem Bescheid erhalten hast, solltest Du es umgehend anfordern. Eine sorgfältige Begründung ist entscheidend für den Erfolg Deines Widerspruchs.
Warum kannst Du Widerspruch einlegen? Du argumentierst, dass die tatsächliche Pflegesituation einen höheren Pflegegrad rechtfertigt oder dass die Ablehnung unbegründet ist. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer falschen Einschätzung führen können:
Die schriftliche Formulierung der Begründung erfährst Du im Abschnitt zur Begründung des Pflegegrad-Widerspruchs.
Neben inhaltlichen Gründen, die ein erneutes Gutachten erfordern, gibt es auch formale Gründe für einen Widerspruch. Diese führen dazu, dass der Bescheid ungültig wird, und Du kannst dann ohne Begründung einen Widerspruch aus formalen Gründen einreichen. Formale Fehler sind jedoch selten und führen oft dazu, dass Du kurz darauf einen gültigen Bescheid mit dem gleichen Inhalt erhältst. Wenn Du das Ergebnis der Begutachtung ändern möchtest, musst Du Deinen Widerspruch inhaltlich begründen.
Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab dem Tag der Zustellung. Du kannst auch das Datum des Poststempels auf dem Schreiben der Pflegekasse verwenden. Hebe das Schreiben auf.
TIPP: Fehlt die Rechtsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Pflegegrad-Bescheid muss Dich auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hinweisen.
Nach Ablauf der Frist gilt der Bescheid als "bestandskräftig". In diesem Fall kann der Pflegegrad erst nach mindestens sechs Monaten durch einen neuen Antrag und eine erneute Begutachtung geändert werden. Eine Ausnahme besteht, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person erheblich verschlechtert, z. B. durch einen Schlaganfall.
TIPP: Der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid muss in der Regel von der pflegebedürftigen Person selbst geschrieben werden, es sei denn, es liegt eine besondere Vollmacht vor.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, aber er ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Begründung kann entweder gleich mitgeschickt oder später nachgereicht werden. Nutze gerne die Mustervorlage für den Pflegegrad-Widerspruch auf unserer Website.
TIPP: Wenn die Frist abgelaufen ist, kann ein Anwalt über eine Klage einen Pflegegrad-Bescheid anfechten. Das gilt bis zu vier Jahre rückwirkend für alle Bescheide der Pflegekasse.
Die inhaltliche Begründung ist entscheidend für Deinen Widerspruch. Wenn Du überzeugend darlegen kannst, warum Dir ein höherer Pflegegrad zusteht, steigen Deine Erfolgsaussichten.
Dabei sind drei Dinge von zentraler Bedeutung:
Der Pflegegrad-Bescheid stützt sich in der Regel auf das Gutachten des Medizinischen Diensts bzw. von Medicproof. Dieses Gutachten umfasst Kriterien aus sechs Bereichen, darunter Mobilität, Verhaltensweisen und Selbstversorgung. Punkte werden für den Bedarf an Unterstützung im Alltag vergeben, und der Pflegegrad wird anhand der Gesamtpunktzahl errechnet.
TIPP: Vor der inhaltlichen Prüfung des Gutachtens schadet es nicht, einmal nachzurechnen, ob alle Punkte korrekt zusammengezählt wurden.
Für die Begründung Deines Widerspruchs solltest Du das Gutachten genau prüfen. Wo weicht es von der tatsächlichen Pflegesituation ab? Was wird nicht angemessen berücksichtigt? Du kannst den Ratgeber Pflegegrade oder den kostenlosen Pflegegradrechner nutzen, um herauszufinden, ob Änderungen am Gutachten einen anderen Pflegegrad rechtfertigen.
Das Pflegegrad-Gutachten zu interpretieren, ist nicht einfach. Es kann hilfreich sein, Dritte hinzuzuziehen, die Erfahrung in diesem Bereich haben. Falls Du bereits einen ambulanten Pflegedienst nutzt, können die professionellen Pflegekräfte oft die Punkte im Gutachten gut einschätzen.
INFO: Ein unabhängiges Gegengutachten von einem Pflegegutachter kann sehr aussagekräftig sein, ist jedoch kostenpflichtig.
Relevante medizinische Dokumente, wie Arztbriefe, Atteste, Krankenhausberichte oder Medikamentenpläne, sollten bereits bei der ersten Begutachtung vorliegen. Falls dies nicht der Fall war oder die Dokumente nicht angemessen berücksichtigt wurden, kannst Du sie nutzen, um Deinen Widerspruch zu begründen. Persönliche Notizen zur Pflegesituation sind ebenfalls wichtig.
Normalerweise erhältst Du innerhalb weniger Tage oder Wochen eine Antwort auf Deinen Widerspruch. Die Pflegekasse hat theoretisch bis zu drei Monate Zeit, um zu reagieren. Wenn die Pflegekasse zu dem Schluss kommt, dass von Anfang an ein höherer Pflegegrad vorlag, erhältst Du rückwirkend die höheren Pflegeleistungen.
TIPP: Falls die Bearbeitungsfrist von drei Monaten überschritten wird, kannst Du eine Untätigkeitsklage einreichen.
Die Erfolgsaussichten für einen Pflegegrad-Widerspruch hängen von Deiner individuellen Situation ab. In vielen Fällen haben Widersprüche Erfolg, insbesondere wenn nur wenige Punkte zu einem höheren Pflegegrad fehlen. Lass Dich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken, denn der Pflegegrad beeinflusst die Finanzierung Deiner Pflege und Betreuung erheblich.
Manchmal erfassen Erstgutachten die Pflegesituation nicht korrekt. In solchen Fällen ist ein Widerspruch der richtige Weg, um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Wenn Dein Widerspruch nicht erfolgreich ist, kannst Du eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Die Klage selbst ist für Dich kostenlos.
Du kannst eine Klage beim Sozialgericht in Betracht ziehen, wenn:
Obwohl Du beim Sozialgericht keine Gerichtskosten zahlst, können Anwalts- und Sachverständigenkosten anfallen, wenn Du den Rechtsstreit verlierst. Du solltest diesen Weg nur einschlagen, wenn es notwendig ist und Du gute Erfolgsaussichten hast. Ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt kann dies am besten beurteilen, indem er sich mit Deinem Fall auseinandersetzt.
Worauf wartest Du?
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