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Airport Disruption Index 2023

Airport Disruption Index 2023

Airport Disruption Index 2023 - Fluggastklagen an deutschen Flughäfen

Verspätungen und Flugausfälle:
Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird besonders häufig geklagt

  • Klagen von Fluggästen in Deutschland steigen im Vergleich zum Vorjahr um fast 90% von 63.379 auf über 120.000 Klagen
  • Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ist mit 15.600 Fluggastklagen im Jahr 2023 klagereichster Großflughafen
  • Durchschnittlich 6,8 Klagen kommen am BER auf 10.000 Fluggäste. Zum Vergleich: Mit 2,6 Klagen je 10.000 Passagiere liegt die Zahl für Frankfurt am Main und München deutlich unter dem Durchschnitt

Berlin, 11.12.2023 - Nach über zweijähriger Beeinträchtigung durch die Covid-19-Pandemie zeigt sich nun eine allmähliche Erholung des Flugverkehrs. Die Passagierzahlen an deutschen Flughäfen sind wieder merklich gestiegen. Dennoch sind mit den Unterbrechungen und dem schrittweisen Neustart des Flugbetriebs auch operative Herausforderungen verbunden.

Mit der erhöhten Passagierzahl steigen jedoch auch die Probleme: Verspätungen, Ausfälle und verlorenes Gepäck gehören zum Alltag an deutschen Flughäfen. Diese Komplikationen können den Urlaubsstart für Reisende erheblich beeinträchtigten.

Die Rechte von Fluggästen sind durch die EU-Fluggastverordnung 261/2004 geschützt. Reisende in der Europäischen Union haben gegenüber der Fluggesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugausfällen.

Versuche von Verbraucherinnen und Verbrauchern, diese Entschädigungen gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen, scheitern oft. Meistens hilft nur der Rechtsweg um eine Entschädigung zu erhalten.

Airport Disruption Index 2023

Die “Big Five” der deutschen Flughäfen

Mit dem Airport Disruption Index zeigen wir, welche Flughäfen in Deutschland die meisten Klagen verzeichnen und an welchen Standorten Fluggäste die wenigsten Probleme hatten.

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die 5 größten deutschen Flughäfen und vergleichen die Anzahl der Klagen, welche im Jahr 2023 je 10.000 Passagiere an den jeweiligen Amtsgerichten eingingen.

Fluggastklagen an den 5 größten deutschen Flughäfen Berlin, Hamburg, Düsseldorf, München & Frankfurt

Es wäre naheliegend anzunehmen, dass der Flughafen mit dem höchsten Passagieraufkommen auch die meisten Klagen verzeichnet. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hier führt der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) die Liste an, obwohl er bei den Passagierzahlen lediglich den dritten Platz in Deutschland belegt. Es folgen die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf. Überraschenderweise befindet sich auf dem letzten Platz der Flughafen Frankfurt am Main, der jährlich die meisten Passagiere abfertigt und als ein bedeutendes Drehkreuz für internationale Flüge in Deutschland dient. Auch der Flughafen München schneidet mit dem vorletzten Platz und den zweitmeisten Passagieren sehr gut ab. Dies deutet darauf hin, dass die hohe Anzahl von Fluggast-Klagen nicht allein auf das Passagieraufkommen zurückzuführen ist, sondern von anderen Faktoren beeinflusst wird.

Die “Top 15” der deutschen Flughäfen

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die größten deutschen Flughäfen und vergleichen die Anzahl der Fluggast-Klagen an den jeweiligen Amtsgerichten und analysieren, an welchen der 15 Flughäfen Reisende insbesondere mit Problemen konfrontiert sind.

Rund 82.500 Fluggast-Klagen gingen bis September 2023 an den Amtsgerichten ein. Bis Ende des Jahres 2023 kann nach statistischen Berechnungen damit gerechnet werden, dass diese Zahl bundesweit auf über 120.000 Klagen steigt.

Passagierzahlen & Klagezahlen der 15 größten deutschen Flughäfen
Standorte der 15 größten deutschen Flughäfen

Setzt man die Anzahl der Fluggast-Klagen ins Verhältnis zu den Passagierzahlen, wird sichtbar, dass es im relativen Vergleich eine breite Varianz der Klagen je 10.000 Passagiere gibt.

So hat der Flughafen Dortmund mit 10,8 Klagen je 10.000 Passagiere die höchste Rate an Fluggast-Klagen im Vergleich zu allen anderen Flughäfen. Auf den weiteren Plätzen folgen die Flughäfen Memmingen, Frankfurt/Hahn, Hannover und Bremen.

Auffallend ist, dass es insbesondere an kleinen Flughäfen, die vor allem bei Touristen beliebt sind und an denen häufig sogenannte Billig-Airlines wie Ryanair, Wizz Air und Easyjet überwiegend operieren, in Relation zum Passagieraufkommen eine besonders hohe Anzahl an Problemen besteht.

Diese Airlines haben sich aufgrund der gestiegenen Standortkosten verstärkt für kleinere, weniger frequentierte Flughäfen entschieden, um wettbewerbsfähige Ticketpreise anbieten zu können. Manche Billig-Airlines dominieren den Flugverkehr an diesen Flughäfen regelrecht. So entfallen beispielsweise mehr als zwei Drittel der Flüge am Flughafen Dortmund auf die ungarische Billigfluggesellschaft Wizz Air.

Im Top-15-Ranking schneiden die Flughäfen Frankfurt und München am besten ab, obwohl sie die passagierreichsten Flughäfen Deutschlands sind. Sie verursachen nur 2,6 Fluggast-Klagen je 10.000 Passagiere und stehen damit für einen Flugbetrieb und Airlines, der weniger Anlass für Klagen bietet.

Fazit

Unsere Studie zeigt, dass mit dem seit der Corona-Pandemie wieder gestiegenen Flugverkehr auch eine Vielzahl von Problemen einhergeht. Flugverspätungen und Flugausfälle sind auf einem bisher nie da gewesenen Niveau, so auch die Anzahl der Fluggast-Klagen im Zusammenhang mit diesen Vorfällen.

Insbesondere am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) treten die viele Probleme auf. Auch ist sichtbar, dass an Flughäfen mit einem besonders hohen Anteil an Billigfluggesellschaften Anlass zu besonders vielen Klagen gegeben ist. Der BER ist daher doppelt beeinträchtigt, hier treffen operative Probleme in den Abläufen am Flughafen auf einen hohen Anteil an Billig-Airlines.

Dies gepaart mit der hohen Anzahl an Fluggästen führt zu über 15.600 Gerichtsverfahren im Jahr 2023.

“Geschädigte Verbraucher:innen sind die Leidtragenden. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob Airlines und Flughäfen in der Lage sind, operative Probleme in den Griff zu bekommen. Bis dahin belastet die Situation Reisende und Gerichte.” sagt Daniel Leis, Geschäftsführer und Rechtsexperte der Verbraucherrechtsplattform fine.so.

So schützt die EU-Fluggastverordnung Reisende

Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsansprüche von Flugpassagieren in Fällen von Flugausfällen und Verspätungen. Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung bei auftretenden Problemen, darunter Flugausfälle, Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden, Nichtbeförderungen, verpasste Anschlussflüge und Flugumbuchungen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten oder deren Zielort sich in der EU befindet, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Flugdistanz und kann bis zu 600 Euro betragen. Reisende haben bis zu drei Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten jedoch dies sofort tun, um die Erfolgschancen zu maximieren. Sind außergewöhnliche Umstände, wie Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder politische Umstände ursächlich für Ausfall oder Verspätung des Fluges, so ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Jedoch müssen Fluggesellschaften auch in diesen Fällen alle weiteren Möglichkeiten in Betracht ziehen, ihre Fluggäste an das Ziel zu befördern.

So hilft fine.so Fluggästen zu ihrer Entschädigung

Die Verbraucherrechtsplattform fine.so setzt Entschädigungszahlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach, digital und ohne Kostenrisiko durch. Kundinnen und Kunden entstehen hierbei keine Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten. Nur wenn die Airline zahlt, erhält fine.so etwa ein Drittel der gezahlten Entschädigung. Nach Erfahrungen des Verbraucherrechtsplattform kann für über 95% der betroffenen Fluggäste eine Entschädigung erfolgreich eingefordert werden. Hierbei variiert die Dauer bis zur Entschädigung zwischen wenigen Wochen und bis zu einem Jahr. Airlines mit Hauptsitz in Deutschland zahlen Entschädigungen in der Regel schneller an die geschädigten Fluggäste, wohingegen insbesondere ausländische Billig-Airlines oft Zahlungen - selbst nach rechtskräftigen Urteilen - verweigern. Die meisten Airlines haben aus dem Bordverkauf und um die Betankung mit Kerosin zu bezahlen, stets einige Tausend Euro in Bar dabei. Daher kann als letztes Mittel bei verweigerter Zahlung die Bordkasse des Flugzeugs durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

Methodik

Beim Airport Disruption Index handelt es sich um eine vergleichende Analyse der Klagen von Fluggästen im Zusammenhang mit den 15 größten Flughäfen Deutschlands.

Dafür wurden folgende Quellen verwendet:

Diese Faktoren wurden untersucht:

  • Passagierzahlen: Zahl der Passagiere kommerzieller Flüge an deutschen Flughäfen (beinhaltet Passagierflüge, Charterflüge, Frachtflüge).
  • Fluggastklagezahlen: Zahl der an den für die jeweiligen Flughäfen zuständigen Amtsgerichten eingegangenen Klagen im Bereich Fluggastrecht.

Berechnung des Index:

Um im Rahmen der Studie die Flughäfen zu identifizieren, in deren Zusammenhang die meisten Klagen von Fluggästen entstehen, wurden eine statistische Hochrechnung der Passagierzahlen für das Jahr 2023 (basierend auf Werten bis 30.09.2023) mit einer statistischen Hochrechnung der Zahlen der Fluggast-Klagen für das Jahr 2023 (basierend auf Werten bis zum 30.09.2023) für die 15 größten Flughäfen (bezogen auf die Passagieranzahl) gegenübergestellt.

Über fine.

fine.so ist die Verbraucherrechtsplattform des Berliner Legal Tech Unternehmens FINE Legal. Das im Jahr 2020 von Daniel Leis und Florian Heiwig gegründete Unternehmen hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern einfach, digital und ohne Kostenrisiko zu Recht und Geld. Das 25-köpfige Expertenteam hilft geschädigten Verbrauchern bei Flugausfall und Flugverspätung, Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung, Abfindung bei Kündigung, der Rückerstattung von Online Glücksspielverlusten sowie bei Schadensersatzansprüchen aus Datenlecks. Verbraucherinnen und Verbraucher tragen dabei kein Kostenrisiko, nur bei Erfolg erhält fine. einen Teil der erreichten Zahlung.

Kontakt

FINE Legal GmbH

Lena Hasenkrug (Public Relations)

Daniel Leis (Co-Founder & Managing Director)

Telefon: 030-6293 202 70

E-Mail: press@fine.legal

Lukas Kaiser
Leiter Kundenzufriedenheit