Entschädigung bei Flugumbuchung
Wir holen Dir bis zu 600€

Die Fluggesellschaft hat Deinen Flug umgebucht, ohne Dir mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug Bescheid zu geben und Dir ein angemessenes Ersatzangebot für einen anderen Flug zu unterbreiten?

fine. setzt Deine Rechte durch & holt Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € von der Airline.

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Entschädigung bei Flugumbuchung - Bis zu 600 Euro von der Airline fordern, wenn Flug kurzfristig umgebucht wurde
Deine Entschädigung: €600 🎉
EU REGULATION EC261
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Darum lohnt es sich für Dich

Diese Entschädigung steht Dir bei Umbuchung des Flugs zu

Wen Dein Flug ohne angemessene Alternative kurzfristig umgebucht wurde, kannst Du eine Entschädigung bis zu 600 € von der Airline einfordern. Je größer die Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen, desto höher die Entschädigung.

Du willst mehr über Deine Rechte bei Flugumbuchung wissen? Dann kannst Du hier mehr erfahren

Höhe der Entschädigung bei Flugumbuchung - 250 bis 600 Euro je nach Distanz von der Airline einfordern
€250 pro Fluggast
0 - 1500 km
Berlin
Frankfurt
€400 pro Fluggast
1500 - 3500 km
Berlin
Mallorca
€600 pro Fluggast
+ 3500 km
Berlin
New York
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So funktioniert's

Mit fine. setzt Du schnell und unkompliziert Dein Recht im Fall einer Flugumbuchung durch.

Reiche dazu einfach online Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.

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Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.

Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.

Welche Kosten fallen für mich an?

Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.

Kann ich auch Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.

Ratgeber: Fluggastrechte bei Flugumbuchung durch die Airline

Es ist ärgerlich, aber manchmal unvermeidbar: Flugumbuchungen durch die Airline. Ob aufgrund von Streiks oder unerwarteten Wetterbedingungen – es gibt viele Situationen, in denen eine Flugumbuchung durch die Airline notwendig wird. In diesem Ratgeber erfährst Du alles, was Du über Deine Rechte bei einer Flugumbuchung wissen musst.

Tipp: Alternativ kannst Du unseren Entschädigungsrechner nutzen. Gib einfach Deine Flugdaten ein und wir sagen Dir, ob Du einen Anspruch hast und wie hoch dieser ist. 

Hier geht’s zum Entschädigungsrechner

Wann liegt eine Flugumbuchung vor?

Eine Flugumbuchung liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft Änderungen an einer bereits bestätigten Flugbuchung vornimmt. Flugumbuchungen können in verschiedenen Arten auftreten:

  • Änderung des Abflugdatums oder der Abflugzeit: Die Fluggesellschaft verschiebt das ursprünglich geplante Abflugdatum oder die Abflugzeit des Fluges.
  • Änderung des Abflug- oder Zielflughafens: Die Fluggesellschaft ändert den Abflug- oder Zielflughafen Deines Fluges.
  • Flugstreichung und Neubuchung: Die Fluggesellschaft streicht Deinen ursprünglich gebuchten Flug und bucht Dich auf einen anderen Flug um, der zu einem anderen Zeitpunkt oder von einem anderen Flughafen abfliegt.
  • Flugzeugtyp- oder Flugzeugmodelländerung: Die Fluggesellschaft ändert das ursprünglich geplante Flugzeugtyp oder -modell, mit dem Du fliegen solltest.
  • Eine Flugumbuchung kann auch dann vorliegen, wenn die Fluggesellschaft Änderungen an den Flugdetails vornimmt, die zu erheblichen Unannehmlichkeiten für den Passagier führen, beispielsweise wenn die Änderungen zu erheblichen Verspätungen führen oder den ursprünglichen Flugplan erheblich beeinträchtigen.

Gründe für eine Flugumbuchung durch die Airline

Es gibt viele Gründe, die zu einer Flugumbuchung durch die Airline führen können. Eine Flugumbuchung kann aufgrund unvorhergesehener, kurzfristiger Ereignisse wie Verspätungen, Streiks des ursprünglichen Fluges oder gesundheitlicher Probleme eines Passagiers notwendig sein.

Flugausfälle, die zu zwangsweisen Umbuchungen führen, treten bei Fluggesellschaften am häufigsten auf. Überbuchungen können ebenfalls zu Problemen führen, da mehr Plätze im Flugzeug gebucht wurden als verfügbar sind. Infolgedessen müssen einige Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden. Daraus kann sich ein Anspruch auf Entschädigung für den Flug ergeben.

Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung bei Flugumbuchung

Der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung wird relevant, wenn Dein Flug durch die Fluggesellschaft umgebucht wurde. Eine Entschädigung greift prinzipiell, wenn Dein Flug bis zu zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum umgebucht wird. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 beträgt die Entschädigungshöhe bei einer Flugumbuchung zwischen
250 € und 600 €. 

250 bis 600 Euro bei gestrichenen und umgebuchten Flügen durch die Airline:

Hat die Airline Deinen Flug umgebucht, hast Du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, je nach Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen.

Flugstrecke Beispiel Höhe der Entschädigung
Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer) Berlin - München 250 Euro pro Person
Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 Kilometer) Berlin - Madrid 400 Euro pro Person
Langstrecke (über 3.500 Kilometer) Berlin - Teneriffa 600 Euro pro Person

Unter Erstattung versteht man die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises einschließlich der Steuern und Gebühren. Eine Erstattung kann eingefordert werden, wenn die Airline Dir mehr als 14 Tage im Voraus mitteilt, an welchem Tag Dein Flug umgebucht wurde. Du bist in diesem Fall nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen.

Für welche Flüge gilt die Regelung?

Von diesen Regelungen sind alle Flüge abgedeckt, bei denen der Abflughafen in der EU liegt. Zusätzlich gelten sie auch für Flüge, bei denen der Zielflughafen in der EU liegt, vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz ebenfalls in der EU. Ein Flug von Istanbul nach Berlin mit Turkish Airlines ist daher nicht vom EU-Recht abgedeckt.

Wie lange hast Du Zeit, Ansprüche für verspätete Flüge geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in Deutschland 3 Jahre (vgl. § 195 BGB). Das gilt auch für Forderungen aus Flugumbuchungen. Die Verjährungsfrist endet zum 31.12. des entsprechenden Jahres. 

Beispiel: Wurde Dein Flug im Juli 2023 umgebucht, kannst Du bis zum 31.12.2026 Schadensersatz von der Airline fordern.

Flug umgebucht: Dein Anspruch auf Entschädigung

Wenn die Fluggesellschaft Deinen Flug umgebucht und Dir die Umbuchung mehr als 14 Tage im Voraus mitgeteilt hat, steht es Dir frei, die Umbuchung zu akzeptieren oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.

Wenn Dein Flug allerdings kurzfristig (14 Tage oder weniger vor dem Abflug) auf einen anderen Tag umgebucht wird, hast Du sogar zusätzlich einen Anspruch auf eine mögliche Entschädigung.

Bei Flugumbuchungen regelt die EU-Verordnung EG 261 den Entschädigungsanspruch für Reisende.

Flugumbuchung > 14 Tage vorher mitgeteilt:

  • kein Anspruch auf Entschädigung, aber Möglichkeit der Rückerstattung des Ticketpreises

Flugumbuchung < als 14 Tage vorher mitgeteilt:

  • Anspruch auf Entschädigung

Allerdings steht Dir kein Schadensersatzanspruch zu, wenn Dir ein angemessener Ersatzflug angeboten wird. Die Angemessenheit des Ersatzfluges hängt davon ab, wann Du über die Umbuchung informiert wurdest: 

  1. Zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor Deinem geplanten Abflug: Der Ersatzflug darf höchstens zwei Stunden früher als der ursprünglich geplante Flug abheben und sollte Dein Endziel höchstens vier Stunden später erreichen.
  1. Weniger als sieben Tage vor Deinem geplanten Abflug: Die alternative Beförderung sollte höchstens eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit starten und Dein Endziel spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen

Fristen bei Flugumbuchung: Welche Fristen müssen Airlines einhalten?

Fluggesellschaften dürfen Flugumbuchungen nicht nach Belieben durchführen, sondern müssen bestimmte Fristen und Rahmenbedingungen einhalten. Die Fristen für die Flugumbuchung sind wichtig, um zu entscheiden, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wenn die Airlines die Fristen nicht einhalten, haben Flugpassagiere einen Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung:

Mitteilung vor Abflug Landezeit des Ersatzflugs Anspruch auf Entschädigung
Über 14 Tage Egal Nein
7-14 Tage vorher Maximal 2 Stunden vorher oder maximal 4 Stunden verspätet Nein
7-14 Tage vorher Über 2 Stunden vorher oder über 4 Stunden verspätet Ja
Weniger als 7 Tage vorher Maximal 1 Stunde vorher oder maximal 2 Stunden verspätet Nein
Weniger als 7 Tage vorher Über 1 Stunde vorher oder über 2 Stunden später Ja

Weitere hilfreiche Informationen zu Flugrechten findest Du hier:

Weitere Rechte, wenn Dein Flug umgebucht wurde:

Wenn die Umbuchung dazu führt, dass Du längere Zeit am Flughafen warten musst, hat Deine Airline eine Verpflegungspflicht. Du solltest entweder Essen und Trinken erhalten oder entsprechende Verzehrgutscheine. Wenn Dein neuer Flug erst am nächsten Tag stattfindet, steht Dir unter bestimmten Bedingungen auch die Kostenübernahme für eine Hotelübernachtung zu.

Entschädigung bei Flugumbuchung – So gehst Du vor

Wenn Du von einer Flugumbuchung betroffen bist, kannst Du folgende Schritte unternehmen:

Schritt 1: Anspruch prüfen

Überprüfe mit unserem Entschädigungsrechner, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.

Schritt 2: Recht durchsetzen lassen

Wenn Du einen Anspruch hast, setze Dein Recht mit fine. ohne Kostenrisiko durch.

Schritt 3: Geld erhalten

Erhalte Deine Entschädigung.

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