Die Fluggesellschaft hat Deinen Flug umgebucht, ohne Dir mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug Bescheid zu geben und Dir ein angemessenes Ersatzangebot für einen anderen Flug zu unterbreiten?
fine. setzt Deine Rechte durch & holt Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € von der Airline.
Wen Dein Flug ohne angemessene Alternative kurzfristig umgebucht wurde, kannst Du eine Entschädigung bis zu 600 € von der Airline einfordern. Je größer die Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen, desto höher die Entschädigung.
Du willst mehr über Deine Rechte bei Flugumbuchung wissen? Dann kannst Du hier mehr erfahren
Mit fine. setzt Du schnell und unkompliziert Dein Recht im Fall einer Flugumbuchung durch.
Reiche dazu einfach online Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.
Gib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.
Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Es ist ärgerlich, aber manchmal unvermeidbar: Flugumbuchungen durch die Airline. Ob aufgrund von Streiks oder unerwarteten Wetterbedingungen – es gibt viele Situationen, in denen eine Flugumbuchung durch die Airline notwendig wird. In diesem Ratgeber erfährst Du alles, was Du über Deine Rechte bei einer Flugumbuchung wissen musst.
Tipp: Alternativ kannst Du unseren Entschädigungsrechner nutzen. Gib einfach Deine Flugdaten ein und wir sagen Dir, ob Du einen Anspruch hast und wie hoch dieser ist.
Hier geht’s zum Entschädigungsrechner
Eine Flugumbuchung liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft Änderungen an einer bereits bestätigten Flugbuchung vornimmt. Flugumbuchungen können in verschiedenen Arten auftreten:
Es gibt viele Gründe, die zu einer Flugumbuchung durch die Airline führen können. Eine Flugumbuchung kann aufgrund unvorhergesehener, kurzfristiger Ereignisse wie Verspätungen, Streiks des ursprünglichen Fluges oder gesundheitlicher Probleme eines Passagiers notwendig sein.
Flugausfälle, die zu zwangsweisen Umbuchungen führen, treten bei Fluggesellschaften am häufigsten auf. Überbuchungen können ebenfalls zu Problemen führen, da mehr Plätze im Flugzeug gebucht wurden als verfügbar sind. Infolgedessen müssen einige Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden. Daraus kann sich ein Anspruch auf Entschädigung für den Flug ergeben.
Der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung wird relevant, wenn Dein Flug durch die Fluggesellschaft umgebucht wurde. Eine Entschädigung greift prinzipiell, wenn Dein Flug bis zu zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum umgebucht wird. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 beträgt die Entschädigungshöhe bei einer Flugumbuchung zwischen
250 € und 600 €.
Hat die Airline Deinen Flug umgebucht, hast Du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, je nach Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen.
Unter Erstattung versteht man die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises einschließlich der Steuern und Gebühren. Eine Erstattung kann eingefordert werden, wenn die Airline Dir mehr als 14 Tage im Voraus mitteilt, an welchem Tag Dein Flug umgebucht wurde. Du bist in diesem Fall nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen.
Von diesen Regelungen sind alle Flüge abgedeckt, bei denen der Abflughafen in der EU liegt. Zusätzlich gelten sie auch für Flüge, bei denen der Zielflughafen in der EU liegt, vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz ebenfalls in der EU. Ein Flug von Istanbul nach Berlin mit Turkish Airlines ist daher nicht vom EU-Recht abgedeckt.
Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in Deutschland 3 Jahre (vgl. § 195 BGB). Das gilt auch für Forderungen aus Flugumbuchungen. Die Verjährungsfrist endet zum 31.12. des entsprechenden Jahres.
Beispiel: Wurde Dein Flug im Juli 2023 umgebucht, kannst Du bis zum 31.12.2026 Schadensersatz von der Airline fordern.
Wenn die Fluggesellschaft Deinen Flug umgebucht und Dir die Umbuchung mehr als 14 Tage im Voraus mitgeteilt hat, steht es Dir frei, die Umbuchung zu akzeptieren oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.
Wenn Dein Flug allerdings kurzfristig (14 Tage oder weniger vor dem Abflug) auf einen anderen Tag umgebucht wird, hast Du sogar zusätzlich einen Anspruch auf eine mögliche Entschädigung.
Bei Flugumbuchungen regelt die EU-Verordnung EG 261 den Entschädigungsanspruch für Reisende.
Flugumbuchung > 14 Tage vorher mitgeteilt:
Flugumbuchung < als 14 Tage vorher mitgeteilt:
Allerdings steht Dir kein Schadensersatzanspruch zu, wenn Dir ein angemessener Ersatzflug angeboten wird. Die Angemessenheit des Ersatzfluges hängt davon ab, wann Du über die Umbuchung informiert wurdest:
Fluggesellschaften dürfen Flugumbuchungen nicht nach Belieben durchführen, sondern müssen bestimmte Fristen und Rahmenbedingungen einhalten. Die Fristen für die Flugumbuchung sind wichtig, um zu entscheiden, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wenn die Airlines die Fristen nicht einhalten, haben Flugpassagiere einen Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung:
Wenn die Umbuchung dazu führt, dass Du längere Zeit am Flughafen warten musst, hat Deine Airline eine Verpflegungspflicht. Du solltest entweder Essen und Trinken erhalten oder entsprechende Verzehrgutscheine. Wenn Dein neuer Flug erst am nächsten Tag stattfindet, steht Dir unter bestimmten Bedingungen auch die Kostenübernahme für eine Hotelübernachtung zu.
Wenn Du von einer Flugumbuchung betroffen bist, kannst Du folgende Schritte unternehmen:
Schritt 1: Anspruch prüfen
Überprüfe mit unserem Entschädigungsrechner, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
Schritt 2: Recht durchsetzen lassen
Wenn Du einen Anspruch hast, setze Dein Recht mit fine. ohne Kostenrisiko durch.
Schritt 3: Geld erhalten
Erhalte Deine Entschädigung.
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