Bei mangelnder Belehrung über das Widerrufsrecht, können Versicherungsnehmer die Rürup-Rente widerrufen, auch Jahre nach Vertragsschluss. Bei erfolgreicher Prüfung setzen wir den Widerruf Deiner Basisrente durch und holen Deine Beiträge zurück.
Eine Rürup-Rente ist oft teuer, unflexibel und bringt nur geringe Renditen. Zudem müssen die Rentenzahlungen versteuert werden. Eine Kündigung ist grundsätzlich nicht möglich, doch ein Widerruf kann eine Lösung sein.
Bei erfolgreichem Widerruf Deiner Basisrente erhältst Du Deine gezahlten Beiträge plus Zinsen und Überschüsse zurück, was bis zu 150% der ursprünglich gezahlten Beiträge bedeuten kann. So kannst Du Dein investiertes Kapital optimal zurückgewinnen.
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Jetzt prüfen lassenDie Experten von fine. übernehmen die rechtliche Prüfung, ob ein Widerruf möglich ist.
Ergibt unsere Prüfung, dass Du widerrufen kannst, setzen wir Deinen Anspruch auf Rückabwicklung durch. Du hast keinerlei Kostenrisiko.
Nach erfolgreicher Durchsetzung zahlen wir den Auszahlungsbetrag abzgl. einer geringen Erfolgsbeteiligung an Dich aus. Hast Du eine Rechtschutzversicherung, hast Du keine Kosten.
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Die Widerrufsbelehrung kann je nach Zeitraum und Versicherer an unterschiedlicher Stelle stehen. Um festzustellen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist, benötigen wir den Versicherungsantrag, das Policen-Übersendungsschreiben und/oder die Versicherungspolice.
Die Unterlagen können nach dem Einreichen des Falls bequem über das Kundenportal hochgeladen werden. Der Zugang zum Kundenportal ist jederzeit über die angegebene E-Mail-Adresse über den nachfolgenden Link möglich: Zum Kundenportal
Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Versicherern möglich, die ihre Widerrufsbelehrungen fehlerhaft gestaltet haben. Dies betrifft vor allem:
Die Liste ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann die Widerrufsbelehrung auch bei anderen Versicherern fehlerhaft sein. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Fall in jedem Fall zur Prüfung einzureichen. Dir entstehen dabei keine Kosten.
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Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die speziell auf die Zahlung einer lebenslangen Altersrente ausgerichtet ist. Einmal abgeschlossen, ist das Kapital nicht vererbbar, beleihbar oder übertragbar. Ohne einen optionalen Hinterbliebenenschutz, der zusätzliche Kosten verursacht, verfällt das angesparte Kapital im Todesfall des Versicherungsnehmers.
Zudem ist bei Erreichen der Altersgrenze in der Regel keine einmalige Auszahlung möglich. Stattdessen wird das angesparte Kapital monatlich ausgezahlt. Auf dieses Kapital müssen auch im Rentenalter Steuern gezahlt werden. Der häufig genannte Steuersparvorteil wird dadurch ebenfalls relativiert.
Wichtig: Eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht ohne Weiteres möglich. Dies hat der Gesetzgeber bewusst so vorgesehen. Im Ausgleich dafür sollen Verbraucher von Vorteilen der Steuerersparnis während der Ansparphase profitieren.
Bei der Rürup-Basisrente handelt es sich um ein teures und unflexibles Produkt, das vergleichsweise geringe Renditen bringt. Der häufig genannte Vorteil der Steuerersparnis wird dadurch geschmälert, dass die Zahlungen im Rentenalter wiederum versteuert werden müssen.
Viele Verbraucher sehen den Widerruf ihrer Rürup-Rente daher als attraktive Lösung, um aus einem unvorteilhaften Vertrag auszusteigen. Da eine Kündigung oder der Verkauf nicht möglich sind, ist der Widerruf meist die einzige Möglichkeit.
Denn im Falle eines erfolgreichen Widerrufs erhältst Du nicht nur die gezahlten Beiträge zurück, sondern darüber hinaus auch die Gebühren und die Zinsen, die der Versicherer bis dato mit Deinem Geld am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat. So sind bei einem Widerruf Rückzahlung von bis zu 150 Prozent des eingezahlten Kapitals möglich.
Außerdem können bei einem Widerruf - im Gegensatz zur Kündigung - keine Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten werden. Lediglich der Beitragsteil für den gebotenen Versicherungsschutz wird abgezogen.
Deutsche Gerichte haben sich mehrfach zum Widerruf von Rürup-Rentenverträgen geäußert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 24.02.2024 (IV ZR 306/22), dass die Anwendung von § 9 VVG nur möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat und der Versicherungsschutz tatsächlich vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ende der Widerrufsfrist, findet § 9 VVG keine Anwendung.
Nach § 37 Abs. 2 VVG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich erst, wenn der Versicherungsnehmer die einmalige oder die erste Prämie gezahlt hat. Im verhandelten Fall stand zum Zeitpunkt der Belehrung noch nicht fest, ob die erste Prämie vor Ablauf der Widerrufsfrist gezahlt worden wäre. Daher hätte die Belehrung auch den möglichen Nutzungsherausgabeanspruch enthalten müssen.
Die fehlende Belehrung über den möglichen Nutzungsherausgabeanspruch ist ein erheblicher Belehrungsfehler und rechtfertigt den Widerruf.
Weitere relevante Urteile kommen vom Landgericht Köln:
Seit Anfang 2008 haben Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Die Frist für den Ablauf des Widerrufs beginnt jedoch erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen wie Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen sowie eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und seine Folgen dem Versicherungsnehmer vorliegen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, kann der Versicherte widerrufen. Ein Widerruf ist selbst heute noch möglich.
Für die Bestimmung, wie viel Geld dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs zusteht, gelten vergleichsweise komplexe Regelungen (§§ 9, 152 Abs. 2 VVG). Für zusätzliche Komplexität sorgt, dass in gewissen Fällen die allgemeinen Vorschriften des BGB zur Rückabwicklung anstelle des VVG herangezogen werden müssen.
Beim Widerruf wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern rückabgewickelt. Das bedeutet, er wird so gestellt, als hätte er nie bestanden. Aus diesem Grund muss die Versicherung alle gezahlten Beiträge einschließlich Zinsen und Überschüssen zurückzahlen. Da der Vertrag nie wirksam zustande kam, kann die Versicherung keine Erträge aus den Beiträgen erwirtschaftet haben und muss diese ebenfalls auszahlen. Da in diesem Zusammenhang von langen Laufzeiten die Rede ist, können bei solchen Verträge beträchtliche Gewinne entstanden sein.
Der Prozess zur Bestimmung der Höhe erfordert eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen und sollte idealerweise durch einen Experten begleitet werden. So stellst Du sicher, dass alle Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.
Ein Widerruf Deiner Rürup-Rente kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus einem unflexiblen und möglicherweise nachteiligen Vertrag auszusteigen. Lass Deinen Vertrag prüfen, um herauszufinden, ob ein Widerruf auch für Dich in Frage kommt und welche finanziellen Vorteile Du daraus ziehen kannst.
Unsere Experten stehen Dir zur Seite und beraten Dich - kostenfrei und unverbindlich.