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Hunderttausende Menschen werden jedes Jahr gekündigt - häufig zu Unrecht!
In Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind Kündigungen oft unwirksam. Arbeitgeber zahlen dann eine Abfindung, um das Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden.
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Kündigung prüfen und Abfindung holenWir prüfen Deinen Fall und die Höhe Deines Anspruchs. Dafür benötigen wir nur die wichtigsten Informationen zu Deiner Kündigung.
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Mit fine. hast Du kein Risiko. Wir übernehmen alle Gerichts- und Anwaltskosten.
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Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Kündigung und Deine Chance auf eine Abfindung.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Deine Chancen auf Abfindung stehen gut, wenn der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Das ist der Fall, wenn Dein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als 6 Monate besteht und mehr als 10 Mitarbeitende im Unternehmen angestellt sind.
Die Frist, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam. Die Chancen, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen, sind dann meist deutlich geringer.
Wie lange es dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten. Kommt es schnell zu einer Einigung zwischen den Parteien, kann der Prozess nach einigen wenigen Wochen abgeschlossen sein. Unserer Erfahrung nach ist das der Regelfall. In Einzelfällen kann das Verfahren allerdings auch einige Monate hinziehen.
Um Deinen Fall bearbeiten zu können, benötigen wir die relevanten Unterlagen rund um Deinen Arbeitsvertrag und die Kündigung. Folgende Unterlagen kannst Du bequem als Kopie über unsere Online-Plattform hochladen: Deinen Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate und die Kündigungsdokumente.
Nein! Kosten fallen für Dich nur an, wenn wir erfolgreich eine Abfindung für Dich erzielen. Im Erfolgsfall zahlst Du uns eine prozentuale Erfolgsbeteiligung von Deiner Abfindung.
Kosten fallen für Dich nur im Erfolgsfall an. Haben wir eine Abfindung für Dich erzielt, zahlst Du fine. eine prozentuale Erfolgsbeteiligung. Die Erfolgsbeteiligung beträgt nie mehr als die Abfindung, die Du erhältst.
Abfindungen gibt es in verschiedenen Formen und aus verschiedenen Rechtsgründen. Es handelt sich bei der Abfindung im Allgemeinen um eine einmalige (Geld-) Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Der häufigste Fall ist die Abfindung bei Kündigung oder die Abfindung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung. Dennoch wird sie oft gezahlt und zum Beispiel als Teil eines Aufhebungsvertrags angeboten, um das Risiko eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Es ist jedoch auch ohne Aufhebungsvertrag möglich, eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Faustregel zur Berechnung der Abfindung: Die Höhe der Abfindung legen die Arbeitsgerichte zwischen einem halben bis zu einem ganzen Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr fest.
Formel: Höhe der Abfindung = 0,5 bis 1 x Bruttomonatsverdienst x Anzahl der Beschäftigungsjahre
Die Abfindungshöhe im Fall einer Kündigung kann nicht pauschal berechnet werden, da sie von vielen Faktoren abhängt. Eine Orientierung bietet jedoch die folgende Tabelle mit Beispielen für Regelabfindungen:
Die Höhe der Abfindung, die ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, richtet sich unter anderem nach
Nach der weitverbreiteten Faustformel zur Berechnung der Höhe von Abfindungen beträgt die Abfindung ein halbes oder auch ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.
Dazu ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer war 10 Jahre beschäftigt und verdiente zuletzt 2.500 € Brutto im Monat. Die voraussichtliche Abfindung in diesem Fall beträgt:
2.500 € * 0,5 * 10 Jahre = 12.500 €
Es gibt auch Fälle, in denen eine Abfindung von bis zu vier Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn es rechtliche Zweifel gibt, ob der Arbeitgeber überhaupt kündigen darf. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Arbeitgeber versucht, ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied zu entlassen, das er eigentlich nicht kündigen kann.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Faustformeln, um die Abfindung zu berechnen. Dieser Ansatz berücksichtigt das Alter der Arbeitnehmer bei der Berechnung, ist folglich etwas komplexer:
Demnach beträgt die Abfindungshöhe bei Arbeitnehmern für die Beschäftigungsjahre
Ein Beispiel: Ein 52-jähriger Arbeitnehmer verdiente zuletzt 3.000 € Brutto monatlich. Er war 15 Jahre für das Unternehmen tätig (Eintrittsalter war 37 Jahre. Die Abfindung berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Summe: 1 + 7,5 + 3 = 11,5
Dieser Wert entspricht der Anzahl an Monatsgehältern, die dem Arbeitnehmer als Abfindung zusteht. Insgesamt steht ihm in diesem Szenario eine Abfindung von 11,5 Monatsgehälter, also 34.500 € zu.
Beachte: Faustformel nicht bindend
Die Anwendung der Faustformel für die Berechnung der Abfindungshöhe ist nicht bindend, sondern dient lediglich als Leitlinie. Die tatsächliche Abfindung kann je nach Situation weit darüber, aber auch darunter liegen.
Faktoren wie die Wirksamkeit der Kündigung und die Dauer des Verfahrens beeinflussen die Höhe der Abfindung. Jeder Fall ist individuell. Auch Tarifverträge, die festlegen, wie hoch die Abfindung mindestens sein muss, können greifen. Die Höhe der Abfindung kann hier jedoch höher ausfallen als im Tarifvertrag geregelt.
Arbeitnehmer erhalten in Deutschland im Durchschnitt eine Abfindung in Höhe von 14.300 Euro. Im westlichen Teil beträgt sie rund 15.800 Euro, während im östlichen Gebiet (einschließlich Berlin) 8.000 Euro gezahlt werden.
Im Mittel verdienen Frauen noch immer weniger als Männer. Entsprechend fallen auch die gezahlten Abfindungen niedriger aus. Im Durchschnitt erhalten Frauen eine Abfindung in Höhe von 10.000 €, während Männer Abfindungen bis zu 17.600 € erzielen. Abfindungen von Frauen sind damit in etwa 43 Prozent niedriger als bei Männern.
Die höchsten Auszahlungssummen wurden in Hessen verzeichnet, wo im Durchschnitt stolze 22.000 Euro erreicht wurden. Am geringsten fallen Abfindungen in Sachsen aus. Hier erhalten entlassene Arbeitnehmer lediglich 4.000 €.
Eine Abfindung kann steuerliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich unterliegt die Abfindung dem progressiven Einkommensteuertarif und kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge und Steuervergünstigungen, die in Anspruch genommen werden können, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Fachmann beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung zu klären.
Die Verhandlung einer höheren Abfindung kann möglich sein, insbesondere wenn rechtliche Unsicherheiten bestehen oder das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber belastet war.
Hier sind einige Tipps, um eine höhere Abfindung auszuhandeln:
Eine Garantie, dass Verhandlungen zu einer höheren Abfindung führen, gibt es selbstverständlich nicht. Vielmehr hängt der Erfolg von individuellen Umständen und dem Verhandlungsgeschick ab. Unserer Erfahrung nach haben Verhandlungen über die Abfindungshöhe eine deutlich größere Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn sie von externen Experten geführt werden.
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