Flug verspätet oder Reise annulliert? Dann hast Du Anspruch auf Schadensersatz. Wir holen eine Entschädigung von bis zu 600 € für Deinen Flug von der Airline!
Immer dann, wenn Du aufgrund einer Flugstörung unverschuldet zu spät am Ziel ankommst, kannst Du Anspruch auf eine Entschädigung haben.
fine. hilft Dir, Dein Recht durchzusetzen und Schadensersatz zu erhalten.
Die Höhe Deiner Entschädigung hängt von der Distanz Deines Fluges ab. Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Nichtbeförderung hast Du Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft.
Mehr über Deine Rechte bei Flugstörungen erfährst Du hier
Im Fall eines annullierten Flugs setzen unsere Experten Dein Recht gegenüber der Airline durch und holen Dir Deine rechtmäßige Entschädigung.
Reiche einfach Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.
Gib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.
Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Was Du hier erfährst
Probleme wie Verspätungen oder Ausfälle lassen sich bei der Vielzahl an Flügen nicht vermeiden. Den Schaden tragen in der Regel die Passagiere.
Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 regelt auf europäischer Ebene, welche Flugrechte Betroffene in solchen Fällen haben. Die Verordnung umfasst Flugausfälle und Verspätungen und legt fest, welche Entschädigung Dir als Reisender zusteht.
Grundsätzlich gilt, dass Du in folgenden Fällen einen Anspruch auf Entschädigung haben kannst:
Das Gesetz deckt alle Flüge ab, die in der EU starten. Auch Flüge, deren Zielflughafen in der EU liegt, werden umfasst. In diesem Fall muss der Sitz der Airline ebenfalls in der EU sein.
In Deutschland kannst Du Ansprüche für Forderungen aus Flügen bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Die Fristberechnung endet jeweils zum Jahresende.
Beispiel: Ein Ausfall oder eine Verspätung im Mai 2021 kann bis zum 31.12.2024 geltend gemacht werden.
Wir empfehlen Dir allerdings, Ansprüche auf Entschädigung immer umgehend einzufordern. So erhöhst Du Deine Chancen, sämtliche Ansprüche in voller Höhe zu bekommen.
Flugreisen sind häufig Teil von Pauschalreiseangeboten. Für Deine Ansprüche spielt es keine Rolle, ob Flüge einzeln oder als Teil eines Pauschalurlaubs gebucht wurden. Auch bei Pauschalreisen hast Du Anspruch auf eine Entschädigung, wenn es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt und Dir ein Schaden entsteht.
Im Falle von Pauschalreisen können weitere Ansprüche entstehen, etwa eine Minderung des Reisepreises bei erheblicher Verspätung. Unsere Experten beraten Dich hierzu jederzeit.
Häufig wird bei rechtlichen Fragen zwischen geschäftlichen und privaten Verbrauchern unterschieden. Nicht so bei den Fluggastrechten. Hier ist es unerheblich, ob Du als Geschäftsreisender oder privat unterwegs bist. In beiden Fällen besteht der gleiche Anspruch auf Entschädigung.
Gut zu wissen: Die Auszahlung erfolgt immer an die reisende Person. Bist Du geschäftlich unterwegs, geht die Auszahlung auch an Dich, nicht an Deinen Arbeitgeber. Denn Du hast den Schaden erlitten.
Die Höhe der fälligen Entschädigung hängt vom Einzelfall ab. In diesem Abschnitt erfährst Du, wie hoch Deine Entschädigung in welchen Fällen sein kann.
Informiert die Airline Dich weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum über einen Flugausfall und erfüllt der Ersatzflug bestimmte Bedingungen, hast Du Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
Mehr erfahren: Entschädigung bei Flugausfall
Wenn Du mehr als 3 Stunden später als geplant am Zielort ankommst, kannst Du eine Entschädigung von der Airline erhalten. Die Entschädigung kann dann bis zu 600 € betragen.
Mehr erfahren: Entschädigung bei Flugverspätung
Weigert sich die Airline, Dich zu transportieren, etwa weil der Flug überbucht ist, entsteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung kann bis zu 600 € betragen.
Verpasst Du unverschuldet Deinen Anschlussflug und kommst dadurch mehr als 3 Stunden zu spät am Ziel an, beträgt die Höhe der Flugentschädigung zwischen 250 und 600 €.
Mehr erfahren: Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Wurdest Du weniger als 14 Tage vor Abflugdatum über eine Flugumbuchung informiert und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, sind ebenfalls bis zu 600 € Schadensersatz möglich.
Mehr erfahren: Entschädigung bei Flugumbuchung
Die Airline ist nur zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie auch Schuld an dem Problem hat. Bei außergewöhnlichen Umständen wird angenommen, dass die Airline das Problem nicht zu verantworten hat. Dadurch ist sie von der Schadensersatzpflicht befreit.
Unterschiedliche Ereignisse werden als außergewöhnliche Umstände angesehen. Dazu gehören zum Beispiel:
Tipp: Nimm die Begründung außergewöhnlicher Umstände nicht ohne weitere Prüfung hin. Fluggesellschaften müssen alle weiteren Möglichkeiten in Betracht ziehen, um Passagiere schnellstmöglich an ihr Ziel zu bringen. Solche Möglichkeiten können auch der Flug mit einer anderen Airline oder die Beförderung mit Bus oder Bahn sein.
Nutzen Fluggesellschaften diese Möglichkeiten nicht, kann weiterhin ein Anspruch auf Flugentschädigung bestehen. Aus diesem Grund solltest Du Deinen Fall trotzdem bei uns einreichen.
Zusätzlich zur Zahlung von Ausgleichszahlungen sind Airlines bei Problemen mit dem Flug zu weiteren Leistungen verpflichtet. Die Pflicht bezieht sich vor allem auf die Verpflegung der Reisenden bei langen Wartezeiten.
Je nach Flugdistanz und Wartezeit müssen Airlines Snacks und Getränke für wartende Passagiere bereitstellen.
Bei einer Wartezeit von mehr als 5 Stunden hast Du das Recht, vom Flug zurückzutreten und den Ticketpreis erstattet zu bekommen.
Muss der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden, ist die Airline auch zur Bereitstellung einer Hotelunterbringung inklusive Hin- und Rückfahrt verpflichtet.
Bei Problemen mit einem Flug und langen Wartezeiten entsteht Dir als Fluggast ein Schaden, in der Regel in Form von Zeit. Für den entstandenen Schaden kannst Du eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung von der Airline fordern.
Lange Verzögerungen bei Deinem Flug führen unter Umständen dazu, dass Du ihn nicht mehr antreten willst oder kannst. Unter gewissen Umständen hast Du das Recht, den Preis für das nicht genutzte Ticket vollständig von der Airline zurückzuerhalten. In diesem Fall spricht man von einer Rückerstattung.
Obwohl die EU-Verordnung die Rechte von Flugreisenden eindeutig regelt, sind Airlines oft nicht bereit, Ausgleichszahlungen ohne Weiteres zu leisten. fine. ist auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert. Unsere Experten helfen Dir, Dein Recht auf Entschädigung für Deinen Flug durchzusetzen.
Wir kennen die Vorgehensweisen der Airlines und lassen uns nicht von Hinhaltetaktiken abhalten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung und setzen ihn konsequent durch. Ist der Fall erfolgreich abgeschlossen, erhältst Du umgehend Deine Auszahlung.
English Version: Flight Compensation
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