Die Airline hat Deinen Flug verschoben? Dann hast Du das Recht auf eine Entschädigung. Wir prüfen Deinen Anspruch und fordern Deine Entschädigung ein!
Deine Flugzeit wurde geändert und Du kamst deutlich später an Deinem Ziel an? Dann steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € von der Airline zu.
Fine. hilft Dir, Deinen Anspruch gegenüber der Airline durchzusetzen - damit Du zu Deinem Recht kommst.
Mehr dazu erfährst Du hier
Mit fine. setzt Du schnell und unkompliziert Dein Recht im Fall eines geänderten Flugs durch. Reiche einfach Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.
Jetzt Anspruch prüfenGib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.
Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Wer regelmäßig fliegt, hat es sicher schon einmal erlebt: Die Reise ist langfristig geplant und alles entsprechend vorbereitet, doch die Airline ändert kurzfristig die Flugzeiten. Das führt nicht selten zu Frust, wenn Pläne geändert werden müssen. Doch als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten durch die Flugverschiebung stehen Passagiere einige Rechte zu. Welche das sind und unter welchen Voraussetzungen sie gelten, erfährst Du in diesem Ratgeberbeitrag.
Von einer Flugzeitenänderung spricht man, wenn der geplante Flug auf eine andere Abflugzeit verschoben wird. Die Flugnummer ändert sich bei einem verschobenen Flug nicht.
Im Gegensatz dazu steht die Flugumbuchung. Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum Fluggäste auf einen anderen Flug umgebucht werden. Häufig liegt es daran, dass mehrere Flüge aufgrund zu geringer Auslastung zusammengelegt werden. Auch im Fall von Überbuchungen kann es passieren, dass einzelne Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden.
Zu unterscheiden ist darüber hinaus zwischen Flugverspätungen und Flugzeitänderungen. Flugverspätungen treten täglich auf. Die geplante Abflugzeit kann wegen kurzfristig auftretender Störungen im Flugbetrieb nicht pünktlich eingehalten werden, beispielsweise wenn das Bodenpersonal zu lange für die Gepäckbeladung benötigt.
Hier erfährst Du mehr über Flugverspätungen und das Recht auf Entschädigung
Demgegenüber steht die Flugzeitänderung, bei der ein Flug “planmäßig” auf eine andere Uhrzeit verschoben wird. Fluggäste werden über Flugplanänderungen im Vorfeld informiert. Diese kann mehrere Tage oder Wochen vorher erfolgen, in manchen Fällen aber auch erst wenige Stunden vor dem geplanten Abflug.
Ob Du im Fall einer Flugverschiebung Anspruch auf eine Entschädigung hast, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.
Nachfolgend erfährst Du, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Du Schadensersatz fordern kannst.
Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei der neuen Abflugzeit um den gleichen Flug oder einen neuen Flug handelt. Um dies herauszufinden, hilft unter anderem die Flugnummer. Anhand der Flugnummer wird eine bestimmte Flugverbindung einer Airline gekennzeichnet. Sie besteht in der Regel aus 2 Buchstaben (Code der Airline), gefolgt von 3 oder 4 Zahlen (Code des Flugs).
Beispiel einer Flugnummer: LH927 -> Flug der Lufthansa von Frankfurt nach London
Hat der neue Flug auch eine andere Flugnummer als der ursprünglich geplante, handelt es sich um eine Flugumbuchung.
Wurdest Du auf einen anderen Flug umgebucht, sind für Deinen Entschädigungsanspruch 2 Punkte relevant.
Zeitpunkt der Information
Grundsätzlich gilt:
Änderung der Abflugzeit
Wurdest Du weniger als 14 Tage vorher über eine geänderte Flugzeit informiert, ist zu klären, wie groß die Änderungen der Flugzeit sind. Je früher der Passagier von der Änderung erfährt, desto größer darf die Abweichung vom geplanten Flug sein.
Folgende Tabelle fasst die Regeln übersichtlich zusammen:
Erfüllt der geänderte Flug die Anforderung, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600 €.
Handelt es sich auch nach der Flugzeitänderung um den gleichen Flug (gleiche Flugnummer), kommt es für einen Entschädigungsanspruch darauf an, ob der Flug nennenswert früher oder verspätet startet.
Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn der geänderte Flug im Vergleich zum ursprünglichen Flug
Ist eines der Kriterien erfüllt, wird die Flugverschiebung laut Rechtsprechung als Flugausfall betrachtet. Handelt es sich um einen annullierten Flug ist erneut zu prüfen, wann der Fluggast über die Änderung informiert wurde und die unter 2. genannten Punkte sind zu prüfen.
Erfahre mehr zu Fluggastrechten bei Flugausfall
Sobald ein Anspruch auf Entschädigung besteht, bleibt noch die Frage, wie hoch die Entschädigung ist. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach Deinem Flug bzw. der Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen.
Die Höhe der Entschädigung beträgt:
Die beschriebenen Fluggastrechte ergeben sich aus der EU-Verordnung 261/2004. Zur Anwendung kommen die oben genannten Regeln bei Flügen, wenn es sich um Fluggesellschaften aus der Europäischen Union handelt oder der Start des Flugs an einem Flughafen innerhalb der EU erfolgt.
In allen anderen Fällen können Schadensersatzansprüche ggf. über andere Regularien, etwa das Montrealer Abkommen oder Shy-Abkommen (Flüge aus der Türkei) geltend gemacht werden.
Das Team von fine. unterstützt Dich bei Deinen Fluggastrechten, unabhängig von Verbindung oder Fluggesellschaft.
Zusätzlich zur Entschädigung durch die Flugverschiebung haben Reisende bei einer Flugzeitänderung das Recht auf Betreuungsleistungen, wenn dadurch lange Wartezeiten entstehen.
Ab welcher Wartezeit ein Anspruch auf Snacks und Getränke entsteht, hängt ebenfalls von der Distanz ab. Es gelten die oben genannten Entfernungen
Wird der Flug um einen Tag verschoben und erfolgt erst am nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft außerdem eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten bzw. eine Erstattung der Hotelkosten leisten. Dazu gehört auch der Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen.
Sämtliche oben genannten Regelungen kommen nicht zur Anwendung, wenn die Abflugzeiten durch außergewöhnliche Umstände (sog. höhere Gewalt) verschoben werden. Sorgen also beispielsweise
dafür, dass ein Flug auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, ist die Fluggesellschaft von der Zahlung eines Schadensersatzes befreit.
Tipp: Unsere Experten empfehlen, Flugprobleme dennoch auf unserer Plattform zur Prüfung einzureichen. Denn allzu häufig nutzen Airlines ungerechtfertigterweise das Argument der außergewöhnlichen Umstände, um eine Entschädigung zu vermeiden, wenn der Flug geändert wurde.
Auch bei Pauschalreisen ist eine Änderung der Flugzeit ärgerlich. Schlimmstenfalls geht die wohlverdiente Urlaubszeit verloren, wenn Flüge statt am Abend auf den Morgen verlegt werden.
Zwar wird vertraglich oft festgehalten, dass Flugzeiten unverbindlich sind. Das ist aber nur so lange akzeptabel, wie es für die Reisenden als zumutbar betrachtet werden kann. Welche Änderung der Flugzeit als akzeptabel gilt, ist allerdings einzelfallabhängig. Den allein Reisenden trifft eine Flugänderung von mehreren Stunden meist weniger stark als eine Familie mit 2 Kindern.
Verschobene Flüge können bei Pauschalreisen eine wesentliche Beeinträchtigung der gebuchten Leistung bedeuten. Aus diesem Grund hast Du verschiedene Möglichkeiten gegenüber dem Reiseveranstalter:
Kündigung der Reise
Unter gewissen Voraussetzungen ist bei einer Flugverschiebung der Rücktritt von der gebuchten Reise möglich. Das gilt grundsätzlich, wenn die neue Flugzeit 4 Stunden vor oder nach der ursprünglichen Zeit liegt. Allerdings spielt auch hierbei die Zumutbarkeit eine Rolle. Wird der Flug von tagsüber nach spät nachts verschoben, gilt das als nicht zumutbar und Du kannst den Flug stornieren.
Wird der Flug um 4 Stunden vom frühen Nachmittag (13 Uhr) auf den frühen Abend (17 Uhr) verschoben, kann es durchaus als zumutbar betrachtet werden.
Buchen eines Ersatzflugs
Bei unzumutbarer Flugzeitänderung hast Du das Recht, Dir einen Ersatzflug zu buchen. Bedingung ist, dass Du den Veranstalter gebeten hast, Dir einen anderen Flug zu buchen, er sich aber weigert. Die Kosten für den Ersatzflug müssen zunächst selbst getragen werden, können aber später vom Veranstalter zurückgefordert werden. Dabei kann es durchaus legitim sein, für den neuen Flug deutlich mehr für das Ticket zu zahlen, als für den eigentlichen Flug.
Minderung des Reisepreise
Durch die Reisebeeinträchtigung aufgrund einer neuen Flugzeit, lässt sich der Preis der Reise mindern, wenn ein Ersatzflug nicht möglich ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Frankfurter Tabelle.
Hat die Fluggesellschaft die Flugänderung zu verantworten, bleiben die Ansprüche (siehe oben) gegenüber der Airline bestehen.
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