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Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Wann sind die Beitragserhöhungen der PKV rechtmäßig?

Private Krankenversicherer verschicken alljährlich Schreiben an Ihre Mitglieder, in denen sie Beitragsanpassungen ankündigen. Als Begründung werden die steigenden Kosten im Gesundheitswesen aufgeführt, die von den Versicherern durch eine Erhöhung der Beiträge aufgefangen werden müssen. Es obliegt den jeweiligen Versicherern, ob und in welcher Höhe die Beitragsanpassungen erfolgen. Diesbezüglich gibt es zwischen den einzelnen Versicherern Unterschiede.

Die Beitragsanpassungen unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen, sodass nicht alle Preiserhöhungen in der PKV wirksam sind. Halten sich die Versicherer im Zusammenhang mit der Prämienerhöhung nicht an diese Vorgaben, haben Versicherte gute Chancen, unrechtmäßig erhobene und bereits gezahlte Beitragserhöhungen zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Rückwirkend ist das mindestens für die vergangenen drei Jahre, möglicherweise für die letzten zehn Jahre möglich.

Private Krankenversicherung: Wann eine Prämienerhöhung unwirksam ist

Es gibt verschiedene Fallkonstellationen, in denen Beitragserhöhungen der PKV unwirksam sind:

  1. Um Beitragszahlungen erhöhen zu können, muss die private Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Beitragssteigerung begründen. Nicht ausreichend ist, wenn der Versicherer eine formelhafte Begründung abgibt oder den Wortlaut des Gesetzes wiederholt. Umgekehrt ist es nicht erforderlich, dass der Versicherer seine Kalkulation gegenüber den Versicherten offenlegt. Ist die Begründung für die Beitragserhöhung unvollständig, ist sie bereits aus rein formalen Gründen unwirksam. Gleiches gilt, wenn Versicherten trotz der Lektüre der seitenlangen “Informationsblätter” nicht ersichtlich ist, welche Faktoren für die Beitragserhöhung maßgeblich waren.
  2. Einige Privat-Versicherer werben mit besonders günstigen Tarifen, um Neukunden zu akquirieren. Da kann es leicht passieren, dass die Beitragszahlungen zu niedrig kalkuliert sind. Ein eindeutiges Indiz ist, wenn die private Krankenversicherung beim nächstmöglichen Termin Beitragserhöhungen gegenüber den Versicherten geltend macht, um die zu niedrig angesetzten Prämienzahlungen möglichst schnell anzugleichen. Eine derartige Erhöhung ist nach § 155 Abs. 3 VAG (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) ebenfalls unwirksam.

Stellt sich heraus, dass die Prämienerhöhungen der jeweiligen PKV unwirksam sind, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge der vergangenen Jahre einschließlich Zinsen zurückverlangen. Diese Forderung kann sich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erstrecken. Eine konkrete Aussage ist diesbezüglich nicht möglich, was auf die Verjährungsfrist zurückzuführen ist. Nach Auffassung von mit diesen Fällen befassten Rechtsanwälten gilt im Falle der zu viel gezahlten Beitragszahlungen die in § 199 Abs. 4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich normierte zehnjährige Verjährungsfrist.

Diese Frage ist jedoch gerichtlich nicht abschließend geklärt, sodass Fachpersonal und Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Wird festgestellt, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind, bleibt es beim alten Preis. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer nicht nur die überzahlten Beiträge zurückbekommen, sondern fortan nur den alten Preis bezahlen müssen.

Prämienerhöhungen der PKV: Was sagt die Rechtsprechung?

Es lohnt sich für Privatversicherte, Fachleute aufzusuchen, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen in der PKV besteht. Immer häufiger kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden. So sind beispielsweise einige Gerichte zu dem Ergebnis gekommen, dass private Versicherer Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet haben, was zu ihrer Unwirksamkeit führt.

Urteil des OLG Köln vom 28. Januar 2020 - Az. 9 U 138/19

Es ist ein Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Köln, das privat Versicherten Hoffnung macht, in der Vergangenheit geleistete Beitragserhöhungen rückerstattet zu bekommen. Die Klage eines Versicherungsnehmers richtete sich gegen die Prämienerhöhungen in zwei Tarifen der AXA Versicherung in den Jahren 2014 und 2015. Die Richter des OLG kamen in ihrem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Versicherung die Beitragserhöhungen in den beiden genannten Jahren nicht ausreichend begründet habe. Notwendig sei, die Rechnungsgrundlage zu benennen, die die Beitragsanpassung ausgelöst habe, so das OLG Köln. Stattdessen seien die Erläuterungen allgemein gehalten und inhaltlich missverständlich. Deshalb waren sie nach Auffassung des Gerichts unwirksam, sodass sich der Versicherte über eine Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen freuen durfte. In seiner Urteilsbegründung setzte sich das OLG Köln auch mit den unterschiedlichen Ansichten anderer Gerichte auseinander. Das Urteil des OLG Köln ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sodass die unterlegene Versicherung die Möglichkeit hat, in Revision zu gehen und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) herbeizuführen. Die Chancen stehen jedoch gut, dass auch der BGH strenge Kriterien an wirksame Begründungen für Beitragserhöhungen der PKV stellt. Das lassen vorangegangene Verfahren vermuten, in denen der BGH eine ausreichende Begründung gefordert hatte.

Urteil des OLG Celle vom 20. August 2018 - Az. 8 U 57/18

Eine gegenteilige Auffassung hat das OLG Celle in seinem Urteil vertreten, in dem es eine Entscheidung zugunsten des Versicherers herbeigeführt hat. Dabei hat das OLG die Zulässigkeit von Prämienerhöhungen von der Unabhängigkeit des Treuhänders losgelöst. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung von Beitragszahlungen nach klaren rechtlichen Vorgaben erfolgen müsse, wobei es nicht auf die Unabhängigkeit des Treuhänders ankomme. Insoweit vertritt das OLG Celle die Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Zivilgerichte sei, die Unabhängigkeit von Treuhändern zu prüfen.

Beschluss des OLG München vom 6. März 2019 - Az. 25 U 1969/18

Im Gegensatz zu den bereits genannten Urteilen hat das OLG München in dem genannten Beschluss eine härtere Gangart angeschlagen, indem es deutlich strengere Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhung stellte.

Urteil des LG Neuruppin vom 25. August 2017 - Az. 1 O 338/16

Das LG Neuruppin teilt in dem genannten Urteil die Auffassung des Landgerichts Potsdam, das in einem Urteil vom 27. September 2017 - Az. 6 S 80/16 - die Rechtsauffassung eines Richters des Amtsgerichts Potsdam bestätigte. Auch hier ging es um die Neutralität des Treuhänders, die nicht festgestellt werden konnte. Grund war, dass der Treuhänder einen wesentlichen Teil seines Einkommens von dem Privatversicherer erhielt. Das hatte zur Folge, dass die von der Versicherung vorgenommenen Prämienerhöhungen über Jahre hinweg unwirksam waren. Die Versicherungswirtschaft zeigte sich angesichts des Urteils eines Amtsrichters unbeeindruckt, geriet jedoch in Aufregung, als diese Rechtsauffassung nicht nur vom LG Potsdam, sondern unter anderem auch vom LG Neuruppin bekräftigt wurde.

Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 18. Januar 2018 - Az. 14f O 203/16

Das Landgericht (LG) Frankfurt/Oder kam in einem Rechtsstreit zu dem Ergebnis, dass die Beitragserhöhungen unwirksam seien. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer gegen die DKV-Krankenversicherung. Das LG begründete sein Urteil mit der mangelnden Unabhängigkeit des Treuhänders. Die Unabhängigkeit wird beispielsweise dann angezweifelt, wenn der Treuhänder weitgehend vom Versicherer bezahlt wird. Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz in einem Urteil vom 19. Dezember 2018 - Az. IV ZR 2555/17 - die Auffassung, dass die Zivilgerichtsbarkeit nicht für die Überprüfung der Unabhängigkeit eines Treuhänders zuständig ist. Dieses Recht obliegt allein der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).Urteil des OLG Köln vom 29. Oktober 2019 - Az: 9 U 127/18 Auch in diesem Rechtsstreit hatte der Versicherte gegen die private Krankenversicherung wegen der Erhöhung von Beitragszahlungen geklagt. Das OLG Köln begründete seine Entscheidung damit, dass eine ausreichende Begründung für die Prämienerhöhung fehle. Eine bloß abstrakte formhafte Ausführung, eine schlichte Wiederholung des Gesetzeswortlautes oder eine schlichte Mitteilung, dass die Gesundheitskosten gestiegen seien, reiche für eine Erhöhung der Beiträge nicht aus. Stattdessen müsse der Versicherte darüber informiert werden, welche gesetzlichen Voraussetzungen für die Prämienanpassung maßgeblich sind.

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 16. April 2020 - Az. 2-23 O 198/19

Auch die Barmenia Krankenversicherung steht in Bezug auf die Beitragserhöhungen in der Kritik. Sie hat in einigen PKV-Tarifen immer wieder die Beitragszahlungen erhöht. Eine ausreichende Begründung hat sie dafür nicht geliefert. Ein Privatversicherter hatte geklagt. Dabei kam das LG Frankfurt zu dem Ergebnis, dass die Preissteigerungen in den Jahren 2010 bis 2018 unwirksam sind. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass die dreijährige Verjährungsfrist gilt, sodass die Erstattungsansprüche bis Ende 2015 verjährt seien. Die Verjährungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Zugangs der Beitragserhöhung beim Versicherungsnehmer.

Wir prüfen den jeweiligen Sachverhalt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen Ihres PKV-Versicherers. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie das Geld zurückbekommen, das Sie aufgrund von unrechtmäßigen Prämienerhöhungen an die Krankenversicherung gezahlt haben.

Lukas Kaiser
Leiter Kundenberatung

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