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Flugrechte außerhalb der EU: Weitere Verordnungen im Überblick

Flugrechte außerhalb der EU: Weitere Verordnungen im Überblick

Flugrechte außerhalb der EU

Die EU-Verordnung 261/2004 ist in Europa die bekannteste Regelung für Passagierrechte bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen. Doch auch in anderen Teilen der Welt gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die den Schutz von Flugreisenden regeln. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf wichtige Verordnungen außerhalb Europas, die sicherstellen sollen, dass Passagiere bei Flugstörungen Rechte auf Entschädigung, Betreuung und Rückerstattung haben.

1. Vereinigte Staaten: The U.S. Department of Transportation (DOT) Regulations

In den USA ist das Department of Transportation (DOT) für die Rechte von Flugreisenden zuständig. Es gibt keine direkten Entschädigungsregelungen wie in der EU, jedoch einige wichtige Bestimmungen:

  • Rückerstattung bei Annullierungen: Wenn ein Flug annulliert wird oder eine bedeutende Änderung der Abflugzeiten vorliegt, haben Passagiere Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung.
  • Überbuchungen: Bei Überbuchungen, die zu einer Verweigerung des Boardings führen, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, die von der Wartezeit und dem Ticketpreis abhängt. Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 1.350 USD betragen.
  • Verspätungen am Rollfeld: Passagiere haben das Recht, das Flugzeug zu verlassen, wenn die Wartezeit auf dem Rollfeld mehr als drei Stunden (Inlandsflüge) oder vier Stunden (internationale Flüge) beträgt.

Weitere Informationen und spezifische Regelungen sind auf der Webseite des U.S. Department of Transportation verfügbar.

2. Kanada: Air Passenger Protection Regulations (APPR)

Seit 2019 gelten in Kanada die Air Passenger Protection Regulations (APPR), die Passagierrechte bei Flugstörungen regeln. Diese Verordnung bietet umfassende Schutzrechte, die denen der EU-Verordnung ähneln:

  • Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigungen, die sich nach der Verspätungsdauer und der Größe der Fluggesellschaft richten. Die Entschädigungen reichen von 400 CAD bis zu 1.000 CAD.
  • Betreuungsleistungen: Bei Verspätungen ab zwei Stunden sind Airlines verpflichtet, Verpflegung und Kommunikation anzubieten. Bei längeren Verzögerungen ist auch eine Hotelunterbringung vorgesehen.
  • Entschädigungen bei Überbuchungen: Wenn das Boarding verweigert wird, kann die Entschädigung je nach Wartezeit bis zu 2.400 CAD betragen.

Die APPR deckt sowohl internationale als auch Inlandsflüge ab, die von kanadischen Flughäfen abfliegen oder dort ankommen.

3. Brasilien: ANAC Resolution No. 400/2016

In Brasilien regelt die ANAC Resolution No. 400/2016 die Rechte von Flugreisenden. Die brasilianische Zivilluftfahrtbehörde ANAC legt hier detaillierte Rechte fest:

  • Entschädigung bei Annullierungen: Wenn ein Flug storniert oder um mehr als vier Stunden verspätet wird, haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung oder eine Umbuchung.
  • Betreuungsleistungen: Bei einer Verzögerung ab einer Stunde muss die Airline Kommunikationsmöglichkeiten bieten, ab zwei Stunden Verpflegung und ab vier Stunden eine Hotelunterbringung.
  • Entschädigung bei Überbuchungen: Passagiere, die nicht befördert werden können, haben Anspruch auf eine Entschädigung, die direkt mit der Airline verhandelt wird.

Die Regelungen gelten für alle Flüge innerhalb und außerhalb Brasiliens, die von brasilianischen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

4. Türkei: SHY-Passagierrechte (SHY-Yolcu)

In der Türkei regelt das sogenannte SHY-Passagierrechte-Abkommen (SHY-Yolcu) die Rechte von Flugreisenden bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Diese Verordnung orientiert sich an der EU-Verordnung 261/2004 und bietet den Passagieren einen vergleichbaren Schutzrahmen:

  • Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen: Passagiere haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommt oder annulliert wird. Die Entschädigungshöhe reicht bis zu 600 €, abhängig von der Flugdistanz.
  • Betreuungsleistungen: Die SHY-Verordnung verpflichtet Airlines, ab bestimmten Wartezeiten Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten, Hotelunterkünfte und Transfers anzubieten. Diese Leistungen beginnen ab zwei Stunden Verspätung und richten sich nach der Dauer der Wartezeit.
  • Überbuchungen und Entschädigungen: Wenn Passagiere aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden können, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Wartezeit und beträgt maximal 600 €, gestaffelt nach Flugdistanz.

Die SHY-Verordnung gilt sowohl für Flüge innerhalb der Türkei als auch für internationale Flüge, die von der Türkei aus starten oder dort ankommen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) ist für die Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen verantwortlich.

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5. Australien: Civil Aviation Act und Airline Service Conditions

In Australien gibt es keine spezielle nationale Regelung für Flugrechte, ähnlich der EU-Verordnung, sondern das Civil Aviation Act sowie die individuellen Servicebedingungen der Fluggesellschaften. Trotzdem haben Passagiere gewisse Rechte:

  • Rückerstattung und Umbuchung: Wenn Flüge storniert werden, bieten die meisten Airlines Rückerstattungen oder Umbuchungen an. Die genauen Regelungen können je nach Airline variieren.
  • Betreuungsleistungen: Bei Verspätungen und Annullierungen bieten die meisten Fluggesellschaften freiwillig Betreuungsleistungen an. Diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern von den Airline-Bedingungen abhängig.
  • Entschädigungen: Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen gibt, sind Passagiere auf die Kulanz und Regelungen der jeweiligen Airline angewiesen.

6. Indien: Civil Aviation Requirements (CAR) - Section 3, Series M, Part IV

In Indien sind die Rechte von Flugreisenden im Rahmen der Civil Aviation Requirements (CAR) geregelt. Die Generaldirektion der Zivilluftfahrt (DGCA) legt hier einige wesentliche Schutzrechte fest:

  • Entschädigung bei Annullierungen und Verspätungen: Airlines sind verpflichtet, Passagiere rechtzeitig über Annullierungen und Verspätungen zu informieren. Bei Verspätungen über sechs Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Rückerstattung oder Umbuchung.
  • Überbuchungen und Entschädigungen: Wenn Passagiere aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden können, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung und Betreuungsleistungen, die von der Wartezeit abhängen.
  • Betreuungsleistungen: Bei Verspätungen sind Airlines verpflichtet, Verpflegung anzubieten und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung zu organisieren.

Die CAR-Regelungen decken alle Flüge von und nach Indien ab, unabhängig davon, ob es sich um Inlands- oder internationale Flüge handelt.

Fazit

In den verschiedenen Teilen der Welt gibt es unterschiedliche Regelungen, die die Rechte von Flugreisenden sichern. Während die EU-Verordnung 261/2004 eine der umfassendsten Schutzrechte bietet, haben auch andere Länder wie Kanada und Brasilien ähnliche Standards eingeführt. Allerdings gibt es Regionen wie Australien, in denen die Passagierrechte weniger gesetzlich geregelt und mehr von den Bedingungen der Fluggesellschaften abhängig sind. Als Flugreisender ist es daher ratsam, sich vorab über die jeweiligen Regelungen zu informieren, um im Fall von Flugstörungen vorbereitet zu sein.

Lukas Kaiser
Leiter Kundenberatung

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