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Insolvenz des Reisekonzerns FTI: Gründe und Folgen für Urlauber

Insolvenz des Reisekonzerns FTI: Gründe und Folgen für Urlauber

Insolvenz des Reisekonzerns FTI: Gründe und Folgen für Urlauber

Der deutsche Reisekonzern FTI hat vor wenigen Tagen Insolvenz angemeldet. Betroffen sind die Marken FTI, 5vorFlug, BigXtra, DriveFTI und Cars and Camper. Wie es dazu kam und was das für Reisende bedeutet, klären wir im heutigen Beitrag.

Folgen für bereits stattfindende Reisen

Urlauber, die ihre Reise bereits angetreten haben, werden durch einen Krisenstab des Auswärtigen Amtes, des Deutschen Reiseverbands (DRV) und des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) unterstützt, um Heimreisen sicherzustellen. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass Reisende ihre Unterkünfte verlassen müssen oder an Flughäfen festsitzen.

Auch der Konzern selbst bemüht sich um Lösungen für Pauschal- und Individualreisende. Auf der Website des Unternehmens (externer Link: fti.de) finden Kunden weitere Informationen. Hilfe ist auch unter der kostenfreien Telefonnummer 089 710 45 14 98 erhältlich.

Exkurs: Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)

Der DRSF wurde 2021 gegründet, um Verbraucher bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern abzusichern. Er finanziert sich durch Beiträge der Reiseveranstalter und greift bei Pauschalreisen, um entweder die Fortsetzung des Urlaubs oder eine Erstattung für nicht erbrachte Leistungen zu gewährleisten. Reine Hotelbuchungen sind jedoch nicht abgesichert.

Folgen für gebuchte Pauschalreisen

Alle Pauschalreisen zwischen dem 3. und 5. Juni wurden bereits abgesagt. Hierzu war das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen. Eine Entschädigung für diese Reisen soll durch den DRSF erfolgen. Pauschalreisen nach dem 6. Juni sollen soweit möglich durchgeführt werden. Sollte dies nicht gelingen, greift ebenfalls der DRSF. 

Wichtig: Eine Absicherung durch den DRSF gibt es nur für Pauschalreisen. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens einem Flug und einer Übernachtung. Für Einzelbuchungen, also lediglich der Flug, die  Unterkunft oder der Leihwagen, gibt es keine Kompensation.

Sind Umbuchungen möglich?

Eine bereits durch FTI stornierte Reise kann nicht auf einen anderen Veranstalter umgebucht werden. Betroffene müssen die Reise neu buchen und auf eine Erstattung durch den DRSF hoffen.

Hintergründe der Insolvenz von FTI

Wie viele Unternehmen der Tourismusbranche geriet auch FTI durch die Corona-Pandemie in die Krise. Der Konzern erhielt damals knapp 600 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Ein seit einiger Zeit geplanter Deal mit einem US-Investor über 125 Millionen Euro kam nicht mehr rechtzeitig zustande, da eine Zustimmung durch die Wettbewerbshüter noch nicht erfolgte. Da zahlreiche Hotels dem Konzern  gleichzeitig Kapazitäten verweigerten und Lieferanten Vorauszahlungen forderten, kam es im Ergebnis zur Insolvenz.

Lukas Kaiser
Leiter Kundenberatung