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SHY Abkommen Türkei – Deine Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen

Flugentschädigung - Flugrechte SHY Abkommen

Flugreisen sind ein fester Bestandteil des modernen Lebens, doch leider läuft nicht immer alles nach Plan. Verspätungen, Flugausfälle oder andere Unregelmäßigkeiten können Reisenden den Tag vermiesen. Glücklicherweise gibt es auch in der Türkei Regelungen, die Passagieren in solchen Fällen Schutz bieten. Die türkischen Fluggastrechte, geregelt durch das SHY-Yolcu, orientieren sich an den EU-Fluggastrechten, weichen jedoch in einigen Punkten ab. Dieser Ratgeber klärt Dich über Deine Rechte auf und zeigt, wann Du Anspruch auf Entschädigung hast.

💬 Das Wichtigste im Überblick

  • Entschädigungsanspruch: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen oder Verspätungen von über 3 Stunden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz (bis zu 300 €).
  • Betreuungsleistungen: Bei längeren Wartezeiten haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Verpflegung, Hotelübernachtungen und Transport zum Hotel, sowie die Nutzung von Kommunikationsmitteln.
  • Außergewöhnliche Umstände: In Fällen wie schlechtem Wetter, Streiks oder politischen Unruhen entfällt der Entschädigungsanspruch, aber Betreuungsleistungen bleiben bestehen.
  • Durchsetzung der Ansprüche: Ansprüche können direkt bei der Fluggesellschaft oder bei der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) in der Türkei geltend gemacht werden.
  • 🗒 Inhaltsübersicht

      1. Wann hast Du Anspruch auf Entschädigung?

      Grundsätzlich steht Dir eine Entschädigung zu, wenn Dein Flug entweder überbucht ist, komplett ausfällt oder eine erhebliche Verspätung hat. Dabei spielt die Flugdistanz eine entscheidende Rolle. Ähnlich wie in der EU-Verordnung 261/2004 gilt: Je weiter der Flug, desto höher die Entschädigung. Allerdings fallen die Beträge in der Türkei etwas niedriger aus.

      Du kannst in folgenden Fällen mit einer Entschädigung rechnen:

      • Dein Flug ist annulliert worden, und Du wurdest nicht rechtzeitig informiert.
      • Dein Flug ist über 3 Stunden verspätet, gemessen an der geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen.

      2. Wie hoch ist die Entschädigung?

      Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz zwischen dem Start- und dem Zielflughafen. Es lohnt sich, die genaue Flugdistanz zu kennen, um eine Vorstellung von der möglichen Entschädigungshöhe zu haben:

      • Für Flüge bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung ca. 100 €.
      • Liegt die Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, kannst Du mit etwa 200 € rechnen.
      • Flüge über eine Distanz von 3.500 Kilometern bringen Dir eine Entschädigung von ca. 300 €.

      Diese Beträge gelten für internationale und nationale Flüge, die in der Türkei starten oder landen.

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      3. Welche zusätzlichen Rechte hast Du bei langen Wartezeiten?

      Sollte es zu einer längeren Wartezeit kommen, hast Du nicht nur Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sondern auch auf Betreuungsleistungen. Diese Regelungen sind vergleichbar mit den EU-Rechten, wenn auch die Leistungen im Detail variieren können. Abhängig von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges stehen Dir folgende Leistungen zu:

      • Snacks und Getränke werden Dir kostenlos zur Verfügung gestellt.
      • Sollte Dein Flug auf den nächsten Tag verschoben werden, hast Du ein Recht auf eine Übernachtung im Hotel, die von der Fluggesellschaft bezahlt wird. Auch der Transport zwischen Hotel und Flughafen ist abgedeckt.
      • Du hast außerdem Anspruch auf ein Telefonat oder die Nutzung von E-Mail, um die Verspätung mitzuteilen.

      Diese Betreuungsleistungen sollen sicherstellen, dass Passagiere auch bei längeren Verzögerungen gut versorgt sind und sich um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern können.

      4. Was gilt bei außergewöhnlichen Umständen?

      Nicht in allen Fällen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Kommt es zu sogenannten außergewöhnlichen Umständen, entfällt der Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Hierbei handelt es sich um Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. Dazu gehören beispielsweise:

      • Schlechtes Wetter, das den Flugverkehr behindert,
      • Streiks von Bodenpersonal oder Fluglotsen, die zu Verzögerungen führen,
      • Politische Unruhen oder andere sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
      • Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder Erdbeben.

      Trotzdem bleiben Deine Rechte auf Betreuungsleistungen in solchen Fällen bestehen. Das bedeutet, selbst wenn keine Entschädigung fällig ist, hast Du weiterhin Anspruch auf Verpflegung und Unterbringung.

      5. Wo und wie kannst Du Deine Rechte geltend machen?

      Solltest Du der Meinung sein, dass Dir eine Entschädigung zusteht, kannst Du diese direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. In der Regel solltest Du Dich zunächst an den Kundenservice der Airline wenden. Sollte die Airline auf Deine Anfrage nicht reagieren oder sie ablehnen, hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche bei der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) in der Türkei einzureichen.

      Falls Du Probleme hast, Deine Entschädigung durchzusetzen, kann es ratsam sein, einen spezialisierten Rechtsdienstleister oder Anwalt hinzuzuziehen. Diese können die Durchsetzung der Ansprüche häufig schneller und effizienter regeln.

      Fazit: Kennst Du Deine Rechte, fliegst Du entspannter

      Obwohl Verspätungen und Ausfälle im Flugverkehr ärgerlich sind, bietet das türkische Fluggastrecht wichtige Schutzmechanismen für Passagiere. Dank des SHY-Yolcu hast Du in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung oder Betreuungsleistungen, die Deinen Aufenthalt am Flughafen erträglicher machen. Es lohnt sich, über Deine Rechte informiert zu sein und sie bei Bedarf einzufordern. Damit bist Du bei Deinem nächsten Flugproblem bestens vorbereitet.

      Lukas Kaiser - Autor
      Lukas Kaiser
      Leiter Kundenberatung
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