In der Europäischen Union (EU) bist Du als Passagier durch die EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) geschützt. Sie stellt sicher, dass Du angemessen entschädigt wirst, falls es zu Flugausfällen, Flugverspätungen oder anderen Problemen kommt. Die EU-Fluggastrechteverordnung (oder EU-Fluggastrechte) gewährt Dir spezifische Rechte, wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei Deinem Flug kommt. So kannst Du bis zu 600 € Entschädigung erhalten.
Deine Flugrechte - Das Wichtigste aus der EU-Fluggastrechteverordnung
Deine Rechte und Ansprüche gegen eine Fluggesellschaft finden sich in der europäischen Fluggastrechteverordnung. Dort werden für eine Vielzahl von Fällen konkrete Rechte und Ansprüche definiert. Die wichtigsten Regelungen findest Du nachfolgend:
1. Rechte bei Flugausfall
Wenn Dein Flug annulliert wird, muss Dir die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten oder Dir den Flugpreis auf Wunsch erstatten.
Wenn die Fluggesellschaft Dich weniger als 14 Tage im Voraus über die Flugannullierung informiert hat und dabei keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, kannst Du außerdem eine Entschädigungszahlung für den annullierten Flug erhalten.
Das Gleiche gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Flugumbuchungen oder wenn Dein Flug verschoben wird. In unseren Ratgeberbeiträgen gehen wir detailliert auf die rechtlichen Grundlagen dieser beiden Fälle ein.
- Erfahre mehr zu Deinen Rechten bei Flugumbuchung
- Erfahre mehr zu Deinen Rechten, wenn der Flug verschoben wird
2. Rechte bei Flugverspätung
Falls Dein Flug verspätet ist und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, könntest Du Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, sofern bestimmte Schwellenwerte erreicht werden.
Grundsätzlich gilt: Kommt Dein Flug mehr als drei Stunden zu spät ans Ziel, kannst Du eine Entschädigung für die Flugverspätung zwischen 250 und 600 Euro bekommen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen.
3. Rechte bei Flugüberbuchung
Manchmal verkaufen die Airlines mehr Tickets, als es Plätze im Flieger gibt. Wenn Dein Flug überbucht wurde und Du nicht an Bord gelassen wurdest, hast Du das Recht auf finanzielle Entschädigung.
Alternativ kann Dir die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung oder eine Erstattung anbieten. Lass Dich auf ein alternatives Angebot nur ein, wenn der Kompromiss für Dich passt. Sobald Du das Angebot annimmst, verfallen weitere Ansprüche auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.
4. Wie hoch ist die Flugentschädigung?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung bei der alternativen Beförderung ab. Beträgt die Verspätung 3 Stunden und mehr, dann liegt die Höhe der Flugentschädigung zwischen 250 und 600 €.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen dies:
Kurzstrecke (<1.500 km) z.B. Berlin - München: Entschädigung in Höhe von 250 €Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km) z.B. Berlin- Madrid: Entschädigung in Höhe von 400 €Langstrecke (>3.500 km) z.B. Berlin - Teneriffa: Entschädigung in Höhe von 600 €
5. Betreuungsleistungen - Recht auf Verpflegung und Hotel bei langen Wartezeiten
Unabhängig davon, ob es sich um einen Flugausfall oder eine längere Flugverspätung handelt, hast Du bei sehr langen Wartezeiten Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das umfasst unter anderem das Recht auf kostenlose Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten.
Musst Du über Nacht auf Deinen Flug warten, hast Du bei Bedarf ebenfalls Anspruch auf eine Unterkunft einschließlich des Transfers zur Unterkunft und zurück. Diese Leistungen sollen Dir während der Wartezeit auf Deinen Flug zur Verfügung gestellt werden.
6. Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden, sowie für Flüge, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden, sofern der Abflugort in einem EU-Land liegt. Das bedeutet, dass Du, unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit oder Deinem Wohnort, von den EU-Fluggastrechten profitieren kannst.
Um sich auf Fluggastrechte berufen zu können, muss eine der zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Flug ist in einem EU-Land gestartet oder
- Dein Flug ist in einem EU-Land gelandet und die betroffene Airline hat ihren Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union.
Die Regelungen der Verordnung gelten ebenfalls in der Schweiz, Norwegen und Island. Seit Januar 2021 gelten die EU-Vorschriften über Fluggastrechte nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in Großbritannien oder einem anderen Land außerhalb der EU durchgeführt werden. Die EU-Vorschriften gelten jedoch weiterhin für Flüge aus Großbritannien in die EU, die von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
7. Durchsetzung Deiner Rechte
Wenn Du der Meinung bist, dass Dir Deine Fluggastrechte verweigert wurden und die Fluggesellschaft nicht angemessen reagiert, hast Du das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde einzureichen. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften die EU-Fluggastrechte einhalten.
Keine Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung wegen außergewöhnlichen Umständen
In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Flugentschädigung befreit werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht vorhersehbar oder zu vermeiden waren.
Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor?
Haben sogenannte außergewöhnliche Umstände zu Verspätung oder Ausfall geführt, muss die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen. Was aber genau solche Umstände sind, ist in der Verordnung nicht geregelt. Darüber wird zwischen Passagieren und Fluggesellschaften oft gestritten.
Außergewöhnliche Umstände könnten Naturkatastrophen, Unwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks sein. Bei Ankunftsverspätungen oder Flugannullierungen aufgrund eines vorherigen Fluges, der von einem außergewöhnlichen Umstand betroffen war, kann eine Entschädigung ausgeschlossen sein.
Häufigster Fall: Naturkatastrophen, Schlechtwetter und Streiks
Extrem schlechtes Wetter kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, da die Airline darauf keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund entfällt oft die Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Flugausfällen, die durch Witterungsbedingungen entstehen. Allerdings trägt die Fluggesellschaft die Verantwortung, wenn es an Enteisungsmitteln fehlt oder das Flugzeug nicht angemessen auf den Winter vorbereitet ist.
Hier erfährst Du alles Weitere zu Flugrechten bei Unwetter
Ein Flughafenstreik der Piloten oder Fluglotsen kann ebenfalls ein außergewöhnlicher Umstand sein. Ob für die Fluggesellschaft eine Entschädigungspflicht besteht, hängt von den individuellen Umständen ab. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein sogenannter "wilder Streik" des Flugpersonals, der auf eine unerwartete Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, kein außergewöhnlicher Umstand ist und somit Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Falls Du nicht sicher bist oder die Hintergründe der Verspätung oder Annullierung nicht kennst, fordere in jedem Fall eine Ausgleichszahlung. Im Zweifel muss die Fluggesellschaft vor Gericht beweisen, dass sie die Umstände tatsächlich nicht zu verantworten hatte.
Zusätzliche Fluggastrechte für Reisende nach EU-Verordnung
Welche Rechte haben Flugreisende mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 die gleichen Möglichkeiten zu Flugreisen wie alle anderen. Fluggesellschaften und Flughäfen sind verpflichtet, Unterstützung und kostenlose Hilfe anzubieten, damit Flugreisen barrierefrei möglich sind.
Wie transparent müssen Flugpreise sein?
Die europäischen Fluggastrechte beginnen bei der Flugbuchung. Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 verpflichtet Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisevermittler zur Preistransparenz. Die Anbieter müssen im Internet die Endpreise angeben – inklusive aller Steuern und Gebühren.
Weitere Fluggastrechte für Reisende nach dem Montrealer Abkommen
Welche Rechte hast Du rund ums Gepäck?
Das Montrealer Abkommen deckt die Rechte rund ums Gepäck ab. Das Abkommen regelt die Haftung durch die Airline im Fall von Gepäckproblemen. Konkret werden die Entschädigung bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckschäden festgehalten.
Entschädigung bei Beschädigung
Falls Dein Gepäck während des Fluges beschädigt wird, hast Du das Recht, eine Beschwerde einzureichen, und die Fluggesellschaft ist in der Regel verpflichtet, den Schaden zu beheben oder eine angemessene Entschädigung zu leisten. Auch bei beschädigtem Handgepäck während des Fluges kannst Du eine Beschwerde bei der Airline einreichen, und es wird empfohlen, dies möglichst bald nach der Landung zu tun.
Entschädigung bei Verlust
Wenn Dein Gepäck verloren geht und nicht innerhalb angemessener Zeit wiedergefunden wird, hast Du ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Sowohl für Gepäckschäden als auch den Verlust des Gepäcks sind Höchstgrenzen für die Haftung festgehalten. Unter bestimmten Bedingungen können diese jedoch entfallen.
Fazit EU-Fluggastrechteverordnung: Schutz und Entschädigung bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen
Informiere Dich über Deine Fluggastrechte, damit Du im Fall von Verspätungen, Flugstreichungen oder Überbuchungen angemessen entschädigt wirst und Deine Rechte gewahrt bleiben. Die EU-Fluggastrechteverordnung soll sicherstellen, dass Du fair behandelt wirst und Deine Rechte respektiert werden, um Dein Flugerlebnis so angenehm wie möglich zu gestalten. Sorge für einen stressfreien Flug und nutze Deine Rechte als Fluggast in der EU.
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