Dein Flug mit Lufthansa wurde annulliert oder war mehr als 3 Stunden verspätet? Dann hol Dir mit fine. eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
Bei Störungen stehen Dir je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro Entschädigung von Lufthansa für jede mitreisende Person zu. fine. hilft Dir unkompliziert Deine Entschädigung durchzusetzen.
Du willst mehr über Deine Rechte im Fall von Ausfall oder Verspätung Deines Lufthansa-Fluges wissen? Dann kannst Du hier mehr erfahren
Mit fine. setzt Du schnell und unkompliziert Dein Recht im Fall eines Flugausfalles oder einer Flugverspätung durch.
Reiche dazu einfach online Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.
Gib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.
Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Die Lufthansa AG mit Sitz und Hauptflughafen in Köln ist die größte Fluggesellschaft Deutschlands und bietet zahlreiche Direktflüge weltweit an. Die Lufthansa Group umfasst insgesamt 550 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften und gehört mit einer Flugzeugflotte von etwa 274 Maschinen zu den größten Airlines der Welt. Die Konzernflotte umfasst unter anderem Lufthansa und ihre regionalen Partner, Eurowings und Germanwings, Swiss und Edelweiss Air, Austrian Airlines, Brussels Airlines sowie Lufthansa Cargo.
Als Gründungsmitglied und damit Teil der Star Alliance bietet Lufthansa von ihren Drehkreuzen in Frankfurt, Brüssel, München, Wien und Zürich Flugverbindungen zu rund 310 Zielen weltweit. Da ist es nur naheliegend, dass es dabei regelmäßig zu Verspätungen und Ausfällen kommt. Wir informieren Dich darüber, in welchen Situationen Du einen Anspruch auf Entschädigung hast und wie Du bereits gebuchte Flüge stornieren oder umbuchen kannst.
Firma: Lufthansa AG
Sitz: Köln
Hauptflughafen: Frankfurt am Main, München
Flotte: 274 Flugzeuge
Destinationen: ca. 310 weltweit
Die Verordnung 261/2004 der Europäischen Union garantiert Flugreisenden weitreichende Rechte bei Flugverspätungen, -ausfällen, verpassten Anschlussflügen und anderen flugbezogenen Unannehmlichkeiten. Diese Schutzvorschriften sind selbstverständlich auch für Passagiere von Flügen mit Lufthansa als ausführender Fluggesellschaft gültig.
Verspätungen sind bedauerlicherweise eine unvermeidliche Realität bei allen Fluggesellschaften, und auch Lufthansa bildet hier keine Ausnahme. Fast ein Drittel der Lufthansa Flüge kommen mit Verspätung an. Die Pünktlichkeit von Lufthansa hat in letzter Zeit erheblich abgenommen. Laut dem Luftfahrt Datenservice OAG waren im Jahr 2018 nur 69,41 Prozent aller Lufthansa-Flüge als pünktlich zu verzeichnen, im Vergleich zu 76,90 Prozent im Jahr zuvor.
In der ersten Juliwoche des Jahres 2022 waren die Pünktlichkeitswerte des Lufthansa-Konzerns weiterhin alles andere als beeindruckend. Berichten zufolge starteten in der Woche vom genannten Zeitraum lediglich 41,2 Prozent der Flüge pünktlich. Ein Flug gilt als pünktlich, wenn er innerhalb von 15 Minuten um den geplanten Zeitpunkt ankommt oder startet. In der Regel beläuft sich die Flugverspätung selten auf mehr als 1 Stunde. Gelegentlich können jedoch auch längere Verzögerungen von 3 oder mehr Stunden auftreten.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich dann, wenn die Verspätung des Fluges mehr als 3 Stunden beträgt. Dabei wird die relevante Verzögerung nicht anhand der Abflugzeit, sondern am Ankunftsort des Fluges gemessen. Die Zeitmessung beginnt ab dem Moment, in dem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden. Diese Festlegung ist bedeutend, da Flugzeuge nicht immer sofort nach der Landung abgefertigt werden können, wodurch längere Wartezeiten am Gate nicht ungewöhnlich sind.
Möchtest Du mehr über die geltenden Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erfahren? Dann lies hier mehr zu Ansprüchen auf Entschädigung bei Flugverspätung.
Auch im Falle einer Annullierung Deines Lufthansa-Fluges, nicht nur bei Verspätungen, hast Du als Fluggast unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung.
Im Fall von gestrichenen Flügen kommt es für eine Entschädigung zunächst darauf an, wie frühzeitig Du vor dem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert wurdest.
Wenn Lufthansa Dich mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Fluges informiert hat, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Wurdest Du weniger als 14 Tage vorher informiert, besteht in folgenden Fällen ein Anspruch:
Weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 vorher informiert und
Weniger als 7 Tage vorher informiert
Erfahre mehr zu Ansprüchen auf Entschädigung bei Flugausfall.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Strecke zwischen dem Abflug- und dem Zielflughafen. Die EU-Fluggastrechte legen entsprechende Pauschalbeträge für folgende Einteilung fest:
Mit fine. holst Du mit wenig Aufwand und einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit von 98,7% Deine Entschädigung von Lufthansa.
Die zuvor erläuterte Entschädigung dient als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten, die aufgrund der Flugstörung entstanden sind.
Zusätzlich dazu hast Du weitere Rechte, falls Du aufgrund von Unannehmlichkeiten eine längere Wartezeit am Flughafen in Kauf nehmen musst.
Je nach betroffenem Flug (insbesondere hinsichtlich der zurückgelegten Distanz) hast Du bei unterschiedlichen Wartezeiten Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen seitens Lufthansa. Diese sollen sicherstellen, dass wartende Passagiere angemessen versorgt werden. Zu den Betreuungsleistungen gehören unter anderem:
Wie bereits aufgezeigt, stehen Dir umfassende Entschädigungsansprüche zu, die Du im Falle von Flugverspätungen oder -ausfällen gegenüber Lufthansa geltend machen kannst. Allerdings kannst Du diese Forderungen nur stellen, wenn die Flugstörung aufgrund der Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft, also Lufthansa, eingetreten ist. Dies gilt beispielsweise bei technischen Defekten am Flugzeug.
Die Situation ändert sich, wenn auch die Fluggesellschaft das Problem nicht verhindern konnte. In diesem Fall spricht man von außergewöhnlichen Umständen, die häufig als höhere Gewalt bezeichnet werden. Wenn Flugverschiebungen aufgrund von Streiks des Bodenpersonals, Naturkatastrophen oder ungünstigen Wetterbedingungen wie Unwetter auftreten, ist die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit. Das Recht auf Versorgungsleistungen bleibt davon unberührt.
Wie es bei sämtlichen Flugunternehmen der Fall ist, unterliegt auch Lufthansa den Bestimmungen der EU-Verordnung und ist dazu verpflichtet, die entsprechende Entschädigung zu gewähren. In der Praxis zeigt sich jedoch wiederholt, dass Anfragen von Privatpersonen entweder überhaupt nicht oder erst nach erheblichem Zeitverzug beantwortet werden.
Demgegenüber erfolgt in der Regel eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen von Rechtsvertretern oder Rechtsdienstleistern wie fine., und die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt innerhalb kurzer Zeitfenster.
Hast Du eine Entschädigung für einen Flug bei Lufthansa beantragt und noch immer keine Rückmeldung erhalten? Mit dem Flugentschädigungs-Service von fine. wird Dir schnell zu Deinem Recht verholfen. fine. holt Deine Entschädigung von Lufthansa.
Es ist nicht immer möglich, Pläne wie geplant umzusetzen. Die Urlaubsgenehmigung wurde möglicherweise nicht erteilt, Krankheit oder persönliche Gründe können dazu führen, dass eine bereits gebuchte Reise geändert oder vollständig storniert werden muss.
Von Seiten Lufthansa ergeben sich durch solche Änderungen Auswirkungen auf die Flugplanung und Auslastung. Daher sind derartige Anpassungen nicht in jedem Fall unkompliziert durchführbar und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Die Kosten für nachträgliche Änderungen hängen entscheidend vom bei der Buchung gewählten Tarif ab. Lufthansa bietet aktuell (Stand: November 2023) drei Grundtarife an:
ECONOMY
BUSINESS CLASS
Je nach Tarif sind unterschiedliche Leistungen, wie beispielsweise die Aufgabe von Gepäck oder die Sitzplatzreservierung, entweder bereits enthalten oder nicht. Zugleich variieren die Möglichkeiten zur Umbuchung und Stornierung.
Ohne diese Zusatzoptionen fällt beispielsweise für eine Umbuchung in jedem Tarif pauschal eine Gebühr an. Stornierungen sind nur in der ECONOMY, PREMIUM ECONOMY bzw. BUSINESS CLASS bei Hinzubuchen der Flex-Option möglich.
Die detaillierten Konditionen würden den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Daher findest Du auf den folgenden Seiten genauere Informationen.
Übersicht der Lufthansa-Tarife
Übersicht der Lufthansa Tarifkonditionen
Wenn Du Deinen Flug stornierst, ihn verpasst oder nicht antrittst, kannst Du in den meisten Fällen keine Rückerstattung für Dein Flugticket beantragen. Allerdings gilt dies nicht für die sogenannten Flugnebenkosten, zu denen insbesondere Steuern, Flughafengebühren, Entgelte und Zuschläge gehören. Diese Kosten muss die Fluggesellschaft – in diesem Fall Lufthansa – erst zahlen, wenn Du tatsächlich den Flug durchführst. Wenn Du nicht fliegst, spart die Fluggesellschaft diese Ausgaben.
Daher muss Lufthansa diese Beträge an Dich auszahlen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Du diese Kosten bei der Fluggesellschaft einforderst.
Bei der Reservierung und Buchung von Flugtickets sind Fluggesellschaften wie Lufthansa gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten transparent und detailliert aufzuführen. Dies ermöglicht es dir, die genaue Höhe einer möglichen Rückerstattung zu ermitteln.
Falls Dein Flug von Lufthansa annulliert wird, hast Du verschiedene Optionen zur Auswahl:
Diese Maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, die Flugreisenden im Fall einer Flugannullierung zustehen.
Erfahre hier mehr über Deine Möglichkeiten bei Flugausfall mit Lufthansa:
Urteil gegen Lufthansa: Die Airline muss 1.000 Euro Entschädigung an Flugpassagier zahlen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 15.12.2022 entschieden, dass die Lufthansa einem Flugpassagier eine Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR wegen der Annullierung eines Fluges zahlen muss (Az. 31 C 608/22 (96).
Die Fluggäste planten ihre Rückreise von Nizza nach Frankfurt am Main. Der ursprünglich für 18:40 Uhr geplante Flug wurde von Lufthansa annulliert, und die Mitteilung darüber erfolgte erst am Tag der geplanten Reise. Die Fluggesellschaft bot lediglich einen Ersatzflug am nächsten Morgen an, der es den Passagieren nicht ermöglichte, weniger als 2 Stunden später als ursprünglich geplant anzukommen. Die Lufthansa weigerte sich, eine Entschädigung für einen Flugausfall aufgrund eines Gewitters zu zahlen, indem sie auf außergewöhnliche Umstände verwies. Das Amtsgericht Frankfurt am Main war jedoch nicht überzeugt. Es entschied, dass die Airline nicht erklärt habe, warum das Gewitter am Nachmittag zu Flugausfällen am Abend geführt habe. Zudem habe die Lufthansa nicht nachgewiesen, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verzögerung zu minimieren. Das Gericht verpflichtete die Airline zur Zahlung einer Entschädigung von 250 EUR pro Person, insgesamt 1.000 EUR.
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