Startseite
>
Ratgeber
>
Fluggastrechte
>
Wetter

Entschädigung bei Flugverspätung & Flugausfall wegen schlechtem Wetter?

Rechte und Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall aufgrund von Wetter

Schlechtes Wetter und das Flugzeug hebt nicht ab: Neben Streiks gehören Flugausfälle aufgrund von schlechtem Wetter zu den großen Befürchtungen vor einem Flug. Tritt der Fall ein, dass Flüge aufgrund von Sturm, Gewitter oder anderen extremen Wetterbedingungen annulliert werden oder sich verspäten, entstehen daraus Probleme für die Passagiere. Man kommt nicht pünktlich zu einem wichtigen Termin oder verliert wertvolle Tage des lang ersehnten Urlaubs. In einer solchen Situation stellt sich die Frage, ob Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Welche Rechte besitzt man als Passagier, wenn das Flugzeug aufgrund des Gewitters nicht startet? Gibt es Aussicht auf Flugentschädigung oder Erstattung? Und wenn ja, gegen wen? In unserem ausführlichen Ratgeberbeitrag erfährst Du,  welche Rechte Dir als Flugpassagier bei Unwetter, Gewitter und Sturm zustehen und welche Entschädigungen Du möglicherweise beanspruchen kannst.

💬 Das Wichtigste im Überblick

  • Flugverspätungen oder -ausfälle aufgrund von schlechtem Wetter gelten als außergewöhnliche Umstände gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Fluggäste haben in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Es gibt Ausnahmen, die einen Anspruch auf Entschädigung begründen können.
  • Können andere Flüge trotz ähnlicher Wetterbedingungen planmäßig starten, könnte eine Entschädigung gerechtfertigt sein.
  • Passagiere haben Anspruch auf Versorgungsleistungen, wie kostenlose Getränke und Mahlzeiten, wenn sie aufgrund von Wetterverzögerungen lange am Flughafen warten müssen.
  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet Reisenden Schutz und angemessene Betreuung, wenn Flüge aufgrund von schlechtem Wetter gestört sind.

🗒 Inhaltsübersicht

    Unwetter als außergewöhnlicher Umstand - kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung

    Verzögert sich ein Flug um mehr als 3 Stunden oder wird er gar annulliert, steht Passagieren grundsätzlich eine Entschädigung gegenüber der Airline zu. Eine Ausnahme bildet schlechtes Wetter, denn gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 handelt es sich dabei um einen außergewöhnlichen Umstand. Bei außergewöhnlichen Umständen haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall. Die Begründung: In diesen Fällen kann die Fluggesellschaft die Umstände für Flugprobleme nicht kontrollieren oder verhindern, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Verspätungen oder Annullierungen zu minimieren. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, sind die Fluggesellschaften nach EU-Verordnung von der Zahlung von Ausgleichszahlungen befreit.

    Eine klare Definition, welche Situationen als außergewöhnlich gelten, bleibt jedoch aus. In den nachfolgenden Szenarien haben Flugreisende üblicherweise keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen aufgrund von schlechten Wetterbedingungen.

    Szenario 1 - Unwetter: Sturm, Orkan, Blitzeis, Regengüsse, Schneestürme

    Unwetter können extreme Ereignisse wie Stürme, Orkane, Blitzeis, Regengüsse und Schneestürme mit sich bringen. Solche Wetterbedingungen führen oft dazu, dass Flüge entweder am Boden bleiben oder verschoben werden müssen. Kommt es infolge solcher Bedingungen zu starkem Schneefall, Sturm, Eisregen oder dichtem Nebel, sind Airlines von Entschädigungszahlungen befreit.

    Szenario 2 - Gewitterfront: großflächige Regenschauer, Blitze und Donner

    Treffen im Sommer Kaltluft- auf Warmluftfronten, kommt es durch die starken Temperaturunterschiede zu sogenannten Gewitterfronten. Die Gewitterfronten  unterscheiden sich von den klassischen Hitzegewittern, da sie großflächige Regenschauer, Blitze und Donner mit sich bringen können. Für den Flugverkehr stellt das ein großes Gefahrenpotential dar und die betroffenen Flugstrecken können nicht beflogen werden.

    Das Landgericht Darmstadt entschied in einem entsprechenden Fall, dass selbst dann keine Entschädigung gewährt wird, wenn der vorherige Flug aufgrund einer Gewitterfront notlanden musste und dadurch der anschließende Flug verspätet oder gestrichen wurde (LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2013 – 7 S 208/12).

    Szenario 3 - Aschewolke: Vulkanasche führt zu schlechten Sichtverhältnissen

    Eine seltene Variante von "schlechtem Wetter" ist die Aschewolke, die durch Vulkanaktivitäten entsteht. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Ausbruch des Eyjafjallajökull auf Island im März 2010. Die aus der Eruption freigesetzte Vulkanasche führte zu äußerst schlechten Sichtverhältnissen im europäischen Luftraum, wodurch es zu umfangreichen Flugausfällen und Flugverboten kam. Die Aschewolke beeinträchtigt nicht nur die Sicht der Piloten, sondern kann die Sensoren für Höhe und Geschwindigkeit stören. Dies wird als Naturkatastrophe höherer Gewalt betrachtet und beeinträchtigt den Luftverkehr erheblich.

    Interessierst Du Dich für das EU-Fluggastrecht und willst mehr über außergewöhnliche Umstände und Deine Rechte als Passagier erfahren? Dann schau doch bei unserem Artikel “Flugstreik: Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung” vorbei.

    Schlechtes Wetter von Airlines oft als Ausrede verwendet

    Selbstverständlich hat Sicherheit die höchste Priorität. Bei starkem Schneefall oder heftigen Orkanböen ist es vernünftig, den Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen einzustellen, bis sich die Wetterbedingungen verbessern. Eine Verspätung ist akzeptabel, selbst wenn dies Auswirkungen auf Anschlussflüge oder Termine hat. Allerdings nutzen Fluggesellschaften das schlechte Wetter gern als Vorwand für Verspätungen und Annullierungen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Es gibt jedoch Indizien, die darauf hindeuten, dass es sich nicht um außergewöhnliche Umstände handelt. Dazu gehören unter anderem folgende:

    Andere Flugzeuge starten

    Ein Indiz dafür könnte sein, dass andere Flugzeuge weiterhin abheben, während nur Dein Flug am Boden bleibt. In diesem Fall besteht keine offensichtliche Flugsperre, sodass Dein Flug theoretisch starten könnte. Lass Dir daher in jedem Fall den Grund der Annullierung oder der Flugverspätung schriftlich von der Airline bestätigen. So kann man später nachprüfen, ob andere Flüge wie geplant gestartet sind und Du ggf. einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall hast. Hat Dein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung, könntest Du einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung haben.

    Fehlende Enteisungsmöglichkeit liegt in Verantwortung der Airline

    Eine weitere häufig genannte Ausrede ist die fehlende Enteisungsmöglichkeit. Wenn ein Flug aufgrund fehlender Enteisungsmittel bei Temperaturen unter Null abgesagt wird, haben Airlines in der Vergangenheit oft behauptet, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Es gibt mittlerweile Urteile, die die Verantwortung der Fluggesellschaften für ausreichende Enteisungsmittel betonen. Diese müssen vorrätig sein und rechtzeitig eingesetzt werden, um einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten.

    Überschreitung der Dienstzeit aufgrund schlechtem Wetter

    Wetterbedingte Verzögerungen führen häufig auch dazu, dass die maximale Dienstzeit der Crew überschritten wird, was Flugannullierungen verursachen kann. Doch auch in solchen Fällen handelt es sich nicht um außergewöhnliche Umstände und somit steht den Passagieren eine Entschädigung zu.

    Hol Dir Deine Entschädigung bei Flugausfällen und Flugverspätungen
    Jetzt Anspruch prüfen

    Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Unwetter?

    Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und der Flug gecancelt wurde oder eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hatte. Die Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre. Liegt Dein betroffener Flug nicht länger als 3 Jahre zurück, kannst Du eine Entschädigung einfordern. Des Weiteren gilt Dein Flug als entschädigungsberechtigt, wenn er entweder in der EU gestartet ist (bei jeder Airline) oder in der EU gelandet ist (bei Airlines mit Sitz in der EU).

    Flugentschädigung bis zu 600 Euro

    Die Entschädigungshöhe berechnet sich laut EU-Fluggastrechteverordnung nach der geplanten Flugstrecke.

    • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Dir steht eine Entschädigung von 250 Euro zu
    • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Dir steht eine Entschädigung von 400 Euro zu
    • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Dir steht eine Entschädigung von 600 Euro zu

    Deine Fluggastrechte bei Unwetter

    Unabhängig davon, ob sich Dein Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands oder aus anderen Gründen verspätet hat oder annulliert wurde, muss die Airline immer eine ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. Sitzt Du am Flughafen fest, hast Du das Recht auf kostenlose Leistungen, zum Beispiel in Form von Essen und Getränken. Folgendes steht Dir je nach Strecke und Wartezeit zu:

    • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snacks sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate.
    • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit, kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax.
    • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung, kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax.
    • Wenn Du länger als 5 Stunden am Flughafen warten musst oder Dein Flug auf den nächsten Tag verschoben wird,
      muss die Airline Dich mit weiteren Versorgungsleistungen verpflegen.

    Mehr über das EU-Fluggastrecht und Deinen Anspruch als Passagier auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugausfällen erfährst Du in unserem Ratgeberbeitrag “EU-Fluggastrecht: Deine Rechte als Passagier”.

    Fazit: Flugstörungen durch Schlechtwetter - prinzipiell keine Entschädigungsansprüche

    Flugverspätungen und Flugausfälle aufgrund von schlechtem Wetter zählen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu außergewöhnlichen Umständen, wodurch Fluggäste in der Regel keine Entschädigung erhalten. Jedoch gibt es Ausnahmen, bei denen dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann, insbesondere wenn andere Flüge trotz ähnlicher Wetterbedingungen planmäßig abheben. Passagiere sollten ihre Rechte kennen und bei Flugstörungen auf ihre Versorgungsleistungen bestehen. Die Fluggastrechteverordnung der EU bietet Reisenden Schutz und stellt sicher, dass sie angemessen betreut werden, wenn ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter gestört ist.

    Lukas Kaiser - Autor
    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
    Hol Dir Deine Entschädigung bei Flugausfällen und Flugverspätungen
    Jetzt Anspruch prüfen