Swiss Airlines-Flug mit Verspätung oder Ausfall?
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Deine mögliche Entschädigung von Swiss Airlines

Bei Flugstörungen stehen Dir je nach Flugdistanz zwischen250 - 600 Euro Entschädigung für jede mitreisende Person von Swiss Airlines zu. fine. hilft Dir Deine Entschädigung mit wenig Aufwand und hoher Erfolgswahrscheinlichkeit durchzusetzen.

Du willst mehr über Deine Rechte im Fall von Flugausfall oder -verspätung Deines Fluges mit Swiss Airlines wissen? Dann kannst Du hier mehr erfahren

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19. Oct 22
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Unkomplizierter Prozess und schnelle Umsetzung. So wie man es sich wünscht. Danke für die schnelle Hilfe!

F.
21. May 23
Super Service

Hatte wenig Erwartungen, aber fine. hat es geschafft, mir innerhalb weniger Wochen mein Geld zurück zu holen.

Laura
11. Apr 23
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Mein Antrag hat mich nur wenige Klicks gekostet - Dokumente hochladen und das wars. Um den rest hat sich fine gekümmert.

Tobias
11. Jun 23
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Bin froh , meinen Flug eingereicht zu haben. Musste mich um nichts kümmern und hab überraschend schnell mein geld erhalten

Simone R.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.

Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.

Welche Kosten fallen für mich an?

Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.

Kann ich auch Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.

Swiss Airlines: Fluggastrechte & Entschädigung

Swiss International Air Lines (kurz: Swiss) ist mit einer Flotte von über 80 Flugzeugen (Durchschnittsalter 11 Jahre) die größte Schweizer Fluggesellschaft. Das Unternehmen mit Sitz in Basel nutzt vor allem den Flughafen Zürich als wichtigen Standort und Hauptdrehkreuz.

Gegründet im Jahr 2002, bedient die Airline mit einer der modernsten Flotten Europas heute mehr als 100 Flughäfen in 49 Ländern. Ihre Langstreckenflüge konzentrieren sich vor allem auf Ziele in Nordamerika, Asien und dem Nahen Osten. Swiss bildet zusammen mit Lufthansa, Eurowings, Austrian Airlines und Brussels Airlines die Lufthansa Gruppe und ist darüber hinaus Mitglied der Star Alliance.

Swiss Airlines verzeichnete im Mai und Juni 2023 eine Pünktlichkeitsrate von lediglich 57 Prozent, wobei 21 Prozent der Flüge mit mehr als einer halben Stunde Verspätung ankamen. Im Juli 2023 sank die Pünktlichkeitsrate von Swiss-Flügen sogar auf 48 Prozent.

Steckbrief Swiss Airlines

Firma: Swiss International Air Lines AG

Sitz: Basel, Schweiz

Hauptflughafen: Zürich (IATA-Code: ZRH)

Flotte: 88 Flugzeuge (+20 Bestellungen)

Destinationen: 113

Das Wichtigste in Kürze

  • Möglicher Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung über 3 Stunden
  • Anspruch von bis zu 600 € pro Person je nach Flugdistanz
  • Recht auf Betreuungsleistungen bei Flugstörungen
  • Recht auf Ticketerstattung bei Flugausfall
  • Flugumbuchung oder Flug stornieren meist mit zusätzlichen Kosten verbunden

Flug mit Swiss Airlines verspätet oder ausgefallen - Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder verpassten Anschlussflügen greift die EU-Verordnung 261/2006, die umfassenden Schutz für Fluggäste bietet. Diese Regelung gilt unabhängig von der Fluggesellschaft und betrifft daher auch Passagiere von Swiss Airlines.


Gemäß dieser EU-Verordnung haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen, sowohl für Flüge, die in der EU starten, als auch für Flüge, die in der EU landen, vorausgesetzt, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU. Swiss Airlines hat ihren Hauptsitz in der Schweiz, und damit außerhalb der EU. Daher gilt die EU-Verordnung nur für Swiss Airlines-Flüge, die in der EU starten.

Entschädigung bei Flugverspätungen mit Swiss Airlines

Bei einer Flugverspätung hast Du möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung gegen Swiss Airlines. Verspätungen gemäß der EU-Verordnung 261/04 treten ab einer Verzögerung des Abfluges

  • von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km,
  • von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und
  • von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km auf.


Die Verspätung wird folgendermaßen berechnet: Es gilt der Zeitpunkt, zu dem die Passagiere das Flugzeug tatsächlich verlassen können – das ist üblicherweise der Fall, wenn sich die Flugzeugtüren öffnen. Dies ist besonders relevant, insbesondere wenn es zu längeren Wartezeiten am Gate kommt.


Die Entschädigungshöhe kann je nach Flug variieren und bis zu 600€ betragen. Die genaue Höhe für Deinen Swiss Airlines-Flug erfährst Du weiter unten.

Erfahre mehr über Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen.

Entschädigung bei ausgefallenen Swiss Airlines-Flügen

Die Unannehmlichkeiten steigen, wenn Dein Swiss Airlines-Flug nicht nur verspätet ist, sondern komplett ausfällt. In einem solchen Fall könntest Du Anspruch auf Entschädigung gegen die Airline haben. Das Bestehen Deines Anspruchs hängt jedoch vom Zeitpunkt ab, zu dem Swiss Airlines Dich über den Flugausfall informiert hat.

Grundsätzlich gilt: Wenn Du mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung des Swiss Airlines-Fluges informiert wurdest, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bei einer Benachrichtigung innerhalb eines Zeitraums von weniger als 14 Tagen gelten die folgenden Richtlinien:

Weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 vorher informiert und

  • Ersatzflug > 2 Stunden früher gestartet
  • Ersatzflug > 4 Stunden später angekommen

Weniger als 7 Tage vorher informiert

  • Ersatzflug > 1 Stunde früher gestartet oder
  • Ersatzflug > 3 Stunden später angekommen

Erfahre mehr über Ansprüche auf Entschädigung bei Flugausfällen.

Entschädigung bei Herabstufung in eine niedrigere Klasse

Wenn Du von einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse betroffen bist, steht Dir das Recht auf eine Ausgleichsleistung innerhalb von 7 Tagen zu. Die Höhe dieser Zahlung hängt von der geplanten Flugstrecke und dem bezahlten Flugpreis pro Segment ab:

  • Bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 30% des bezahlten Flugpreises pro Segment.
  • Zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km beträgt sie 50% des bezahlten Flugpreises pro Segment.
  • Über 3.500 km beträgt sie 75% des bezahlten Flugpreises pro Segment.

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigungshöhe wird durch die Strecke zwischen dem Abflugs- und Zielflughafen bestimmt, sofern ein berechtigter Anspruch besteht. Gemäß den Fluggastrechten der EU sind hierfür folgende pauschale Beträge festgelegt:

  • Distanz bis 1.500 km -> Entschädigung in Höhe von 250 € pro Person
  • Distanz bis 3.500 km -> Entschädigung in Höhe von 400 € pro Person
  • Distanz über 3.500 km -> Entschädigung in Höhe von 600 € pro Person

Wird Dir ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

  • bei Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden,
  • bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als 3 Stunden und
  • bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung nur 50% der oben genannten Zahlungshöhen, das heißt also 125 €, 200 € oder 300 €.

Mit fine. holst Du mit wenig Aufwand und einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit von 98,7% Deine Entschädigung von Swiss Airlines.

Weitere Rechte: Anspruch auf Betreuungsleistungen bei Flugproblemen mit Swiss Airlines

Wenn Swiss Airlines eine Entschädigung leistet, dient dies als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten aufgrund der Flugstörung. Darüber hinaus haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen von Swiss Airlines, wenn sie mit erheblichen Wartezeiten am Flughafen konfrontiert sind.

Abhängig von der Wartezeit und Flugstrecke sind folgende Betreuungsleistungen für die Fluggäste vorgesehen:

  • Bereitstellung von Snacks und Getränken
  • Übernachtung in einem Hotelzimmer (falls der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird)
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails

Swiss Airlines muss diese Betreuungsleistungen anbieten, um den Passagieren angemessenen Komfort während der Wartezeit zu gewährleisten.

Außergewöhnliche Umstände: Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Swiss Airlines?

Wenn Dein Flug mit Swiss Airlines verspätet ist oder ausfällt, gewährt die EU-Verordnung umfangreiche Entschädigungsrechte. Sollte Swiss Airlines für die Flugstörung verantwortlich sein, besteht die Verpflichtung zur Zahlung einer Flugentschädigung.

Jedoch entfällt die Verpflichtung zur Entschädigung seitens der Fluggesellschaft, wenn sie nicht für die Gründe von Verspätungen und Ausfällen verantwortlich gemacht werden kann. In solchen Situationen bezeichnet man dies als außergewöhnliche Umstände oder auch als höhere Gewalt.

Streiks des Bodenpersonals, Unwetter, Naturkatastrophen oder politische Unruhen sind Beispiele für außergewöhnliche Umstände, die die Fluggesellschaft von Entschädigungszahlungen befreien.

Auch wenn in dieser Situation Dein Recht auf Entschädigung nicht geltend gemacht werden kann, bleibt Dein Anrecht auf Betreuungsleistungen durch Swiss Airlines weiterhin bestehen.

Vorsicht: Fluggesellschaften nutzen mitunter die Argumentation außergewöhnlicher Umstände, um ihrer Verpflichtung zur Entschädigungszahlung zu entgehen. Wir empfehlen, Deinen Fall dennoch bei uns einzureichen, damit wir die Angaben der Airline erneut überprüfen können.

Was tun, wenn Swiss Airlines nicht zahlt?

Bei vielen Fluggesellschaften ist die Zahlungsbereitschaft gering, selbst wenn die Verpflichtung zur Entschädigung eindeutig besteht. Insbesondere bei Anfragen von Privatpersonen wird oft nur zögerlich oder gar nicht reagiert, selbst wenn die Verpflichtung zur Entschädigung eindeutig ist. Dies kann zu Verzögerungen im gesamten Prozess führen.

Anfragen von Rechtsanwälten und Rechtsdienstleistern wie fine. führen in der Regel zu einer schnelleren Reaktion. Wenn Du Unannehmlichkeiten aufgrund von Flugstörungen erlebt hast, lade Deinen Fall bei uns hoch, und unsere Spezialisten werden sich dafür einsetzen, Deine Entschädigungszahlungen von Swiss Airlines durchzusetzen.

Du hast eine Entschädigung für einen Flug bei Swiss Airlines beantragt und noch immer keine Rückmeldung erhalten? Mit dem Flugentschädigungs-Service von fine. verhelfen wir Dir schnell zu Deinem Recht und holen Deine Entschädigung von Swiss Airlines.

Swiss Airlines-Flüge umbuchen oder stornieren - Wissenswertes für Dich

Falls Deine Reisepläne nicht wie geplant umgesetzt werden können, müssen Flüge notwendigerweise umgebucht oder sogar ganz storniert werden. Welche Bedingungen bei Swiss Airlines gelten und worauf Du achten solltest, erfährst Du im Anschluss.

Swiss Airlines-Flug umbuchen oder stornieren

Ob und zu welchen Konditionen Dein Flug umgebucht oder storniert werden kann, hängt auch bei Swiss Airlines vom Tarif ab, in dem Du Dein Ticket gebucht hast.

Swiss Airlines-Flüge werden zunächst in verschiedene Reiseklassen unterschieden:

  • SWISS Economy
  • SWISS Premium Economy
  • SWISS Business
  • SWISS First

Flüge innerhalb Europa: Flug umbuchen, Flug stornieren

Reiseklasse Kontinental (EU) Tarif Flug umbuchen Flug stornieren
Economy Class
Light nicht möglich keine Erstattung
Classic möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Flex kostenlos möglich Rückerstattung gegen Gebühr
Green kostenlos möglich keine Erstattung
Business Clas>
Saver nicht möglich keine Erstattung
Green kostenlos möglich keine Erstattung
Flex kostenlos möglich Rückerstattung

Flüge interkontinental: Flug umbuchen, Flug stornieren

Reiseklasse Interkontinental Tarif Flug umbuchen Flug stornieren
Economy Class
Light möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Saver Best Buy möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Base Restricted möglich gegen Gebühr Rückerstattung gegen Gebühr
Flex Unrestricted kostenlos möglich Rückerstattung
Premium Economy Class
Saver Best Buy möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Base Restricted möglich gegen Gebühr Rückerstattung gegen Gebühr
Flex Unrestricted kostenlos möglich Rückerstattung
Business Class
Saver Best Buy möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Base Restricted möglich gegen Gebühr Rückerstattung gegen Gebühr
Flex Unrestricted kostenlos möglich Rückerstattung
First Class
Saver Best Buy möglich gegen Gebühr keine Erstattung
Base Restricted möglich gegen Gebühr Rückerstattung gegen Gebühr
Flex Unrestricted kostenlos möglich Rückerstattung

Wenn Du Deinen Flug umbuchen möchtest, kannst Du dies über die Funktion "Buchung ändern" auf swiss.com tun. Melde Dich dazu einfach mit Deinem Profil an oder logge Dich mit Deiner persönlichen Buchungsreferenz (PNR) ein.

Wenn Du Deinen Flug umbuchen möchtest, bietet SWISS die Möglichkeit zur Online-Umbuchung. Hier sind einige wichtige Punkte und Einschränkungen, die Du berücksichtigen solltest:

Online-Umbuchungsmöglichkeiten:

  • Nur Tickets mit einer Ticketnummer, die mit 724 beginnt, können online umgebucht werden.
  • Es muss eine aktive Flugbuchung vorhanden sein.
  • Derzeit können nur OneWay-Hinflugtickets oder Rückflugtickets mit einfachen Punkt-zu-Punkt-Flugrouten online umgebucht werden.

Nicht online umzubuchende Fälle:

  • Es gibt bestimmte Buchungsszenarien, die nicht online umgebucht werden können, darunter Flugsegmente anderer Fluggesellschaften, Tickets, die noch nicht ausgestellt wurden, oder Buchungen mit mehreren gültigen Flugtickets für dieselbe Person und Flugroute.
  • Mit Meilen bezahlte Flugtickets können nicht online umgebucht werden. In solchen Fällen wird empfohlen, sich an die Verkaufsstelle oder das SWISS Service Center zu wenden.

Änderungen, die online möglich sind:

  • Du kannst Flug- und Reisedaten ändern,
  • aber das Ändern des Abflughafens und des Reiseziels ist derzeit nicht online möglich.
  • Unter bestimmten Bedingungen können wiederholte Änderungen nach den Tarifkonditionen möglich sein. Namensänderungen nach Abschluss der Buchung sind jedoch nicht gestattet.

Umbuchungsgebühren und Währung:

  • Es ist wichtig zu beachten, dass Umbuchungsgebühren und Währungsaspekte bei der Online-Umbuchung berücksichtigt werden müssen. Die Umbuchung erfolgt in der Währung des ursprünglichen Abfluglandes.

Es ist ratsam, die individuellen Bedingungen für jede Umbuchung zu überprüfen und bei Fragen direkt mit der SWISS-Verkaufsstelle oder dem Service Center Kontakt aufzunehmen.

Mehr zum Thema Flugänderungen bei Swiss Airlines

Steuern und Gebühren bei Flugstornierung zurückfordern

Wie bei den meisten Fluggesellschaften, einschließlich Swiss Airlines, erfolgt bei einer Stornierung seitens des Fluggastes in der Regel keine vollständige Erstattung des Flugticketpreises. Dennoch besteht das Recht auf Rückerstattung der sogenannten Flugnebenkosten, zu denen Steuern und Flughafengebühren gehören. Diese Beträge werden von den Fluggesellschaften nur dann bezahlt, wenn der Passagier den Flug tatsächlich antritt. Andernfalls spart sich die Airline diese Ausgaben.

Um die Erstattung zu erhalten, ist es notwendig, den Betrag bei Swiss Airlines geltend zu machen. Die genaue Höhe ist detailliert in der Buchung aufgeführt.

Rückerstattung Deines Swiss Airlines-Tickets bei Flugausfall

Im Falle einer Annullierung Deines Swiss Airlines-Fluges oder bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hast Du Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises gemäß den Regelungen der EU-Verordnung. Die Swiss-Bedingungen sehen vor, dass die Kosten des Flugscheins für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte innerhalb von sieben Tagen erstattet werden können. Dasselbe gilt, wenn der Reiseabschnitt bereits zurückgelegt und der Reisezweck durch die Verspätung verfehlt wurde.

Beachte: Das Recht auf Entschädigung bleibt unberührt und besteht weiterhin, unabhängig von der Rückerstattung des Ticketpreises.

Die vollständige Rückerstattung ist laut den Bedingungen von Swiss Airlines unter den folgenden Umständen möglich:

  • Dein Flug wurde ersatzlos storniert.
  • Die geplante Abflugzeit an Deinem Abflughafen wurde um mehr als eine Stunde vorverlegt oder um mindestens zwei Stunden verschoben.
  • Die geplante Ankunftszeit an Deinem Zielort verspätet sich um mindestens zwei Stunden.
  • Die tatsächliche Abflugzeit wurde am aktuellen Tag oder am Folgetag bei kurzfristigen Flugunterbrechungen um mehr als fünf Stunden geändert.

Teilweise genutzte Tickets werden anteilig zurückerstattet.

In anderen Fällen, wie zB freiwillige Stornierung, Reise- oder gesundheitliche Einschränkungen, unterliegt die Rückerstattung bestimmten Bedingungen. Diese sind innerhalb der Buchungsdetails aufgeschlüsselt. Im Fall von nicht rückerstattbaren Tarifen werden nur die Flughafengebühren (Steuern und Gebühren) zurückerstattet.

Weitere Informationen zu Passagierrechten bei Swiss Airlines.

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