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Rechte bei Nichtantritt Deines Fluges

Es kann aus verschiedenen Gründen passieren, dass man einen Flug nicht antreten kann – sei es durch Krankheit, Verspätung des Zubringerverkehrs oder andere unerwartete Ereignisse. In diesem Beitrag klären wir die rechtlichen Grundlagen sowie deine konkreten Rechte in verschiedenen Situationen und zeigen dir Möglichkeiten auf, wie du dein Geld ganz oder teilweise zurückbekommen kannst.

💬 Das Wichtigste im Überblick

  • EU-Fluggastrechteverordnung greift nur bei Nichtantritt eines Fluges, wenn Airline verantwortlich ist.
  • Kannst oder willst Du den Flug aus persönlichen Gründen nicht antreten, gelten die Vertragsbedingungen der Airline.
  • Steuern und Gebühren lassen sich in jedem Fall von der Airline zurückfordern.
  • Einige Airlines zahlen Ticketkosten im Fall einer Stornierung in manchen Fällen zurück.
  • Mit Reiserücktrittsversicherung können sich in gewissen Situationen (z.B. Nichtantritt aufgrund von Krankheit) Ticketkosten zurückgeholt werden.

🗒 Inhaltsübersicht

    1. Rechtsgrundlagen für deine Ansprüche

    Die zentrale Rechtsgrundlage für Fluggäste innerhalb der EU ist die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie schützt Passagiere in Situationen, in denen die Fluggesellschaft verantwortlich ist, beispielsweise bei:

    • Flugannullierungen
    • Flugverspätungen (mehr als 3 Stunden)
    • Überbuchung des Flugs.

    Wenn du deinen Flug jedoch aus persönlichen Gründen verpasst, greift diese Verordnung nicht. In solchen Fällen sind die Vertragsbedingungen der Airline sowie mögliche Versicherungen entscheidend.

    2. Rechte in einzelnen Situationen

    a) Nichtantritt des Fluges wegen Krankheit

    Wenn du aufgrund einer Krankheit deinen Flug nicht antreten kannst, hängt es von den Tarifbedingungen deiner Airline ab, ob du eine Rückerstattung oder Umbuchung erhalten kannst.

    • Low-Cost- oder Standard-Tarife: In der Regel keine Rückerstattung.
    • Flex- oder Premium-Tarife: Hier ist eine Stornierung gegen eine Gebühr oft möglich.
    • Reiserücktrittsversicherung: Wenn du eine solche Versicherung hast, kannst du mit einem ärztlichen Attest die Flugkosten zurückfordern. Ohne Versicherung kannst du meistens nur Steuern und Gebühren zurückverlangen.

    b) Nichtantritt durch Verspätung des Zugs oder öffentlichen Verkehrsmittels

    Wenn du deinen Flug wegen einer Zugverspätung verpasst, haftet die Fluggesellschaft nicht. Deine Rechte hängen von der Art der Buchung ab:

    • Getrennte Buchung: Wenn Zug und Flug separat gebucht sind, trägst du das Risiko selbst.
    • Rail&Fly-Tickets: Bei kombinierten Tickets kann eine Umbuchung möglich sein, wenn der Zug verspätet ist.
    • Erstattung durch die Bahn: Wenn der Zug verspätet ist, kannst du eine Entschädigung von der Bahn verlangen, aber das hilft dir nicht für den Flug.

    c) Verspätung des Zubringerflugs

    Hast du einen Zubringerflug, der sich verspätet, hängt es davon ab, ob die Flüge zusammen oder separat gebucht wurden:

    • Buchung als eine Reise: Die Fluggesellschaft muss dich auf den nächsten Flug umbuchen oder dir eine Rückerstattung anbieten.
    • Getrennte Buchung: Wenn die Flüge separat gebucht wurden, hast du keine Ansprüche gegenüber der zweiten Airline.

    d) Stau auf der Straße

    Wenn du aufgrund eines Verkehrsstaus deinen Flug verpasst, haftet die Fluggesellschaft nicht. Es liegt in deiner Verantwortung, rechtzeitig am Flughafen zu sein. Hier gibt es keine Entschädigungsmöglichkeiten seitens der Airline.

    e) Lange Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle

    Wenn du wegen langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle deinen Flug verpasst, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung. Du bist selbst dafür verantwortlich, genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen.

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    3. Dein Anspruch, Geld bei Nichtantritt eines Fluges zurückzubekommen

    Wenn du deinen Flug nicht antreten kannst, gibt es einige Möglichkeiten, wenigstens einen Teil des Geldes zurückzubekommen:

    • Erstattung von Steuern und Gebühren: Auch wenn du den Flug verpasst, kannst du in den meisten Fällen die Steuern und Gebühren zurückfordern, die nur anfallen, wenn du tatsächlich fliegst. Beachte, dass Fluggesellschaften dafür eine Bearbeitungsgebühr erheben können.
    • Umbuchung: Viele Fluggesellschaften bieten gegen eine Gebühr die Möglichkeit zur Umbuchung. Bei flexiblen Tarifen ist dies oft einfacher und günstiger.
    • Teilweise Rückerstattung: Einige Airlines bieten eine teilweise Rückerstattung an, vor allem wenn du den Flug frühzeitig stornierst und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    4. Zusammenfassung der wichtigsten Tipps

    • Reiserücktrittsversicherung abschließen: Diese bietet dir bei Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Umständen Schutz.
    • Frühzeitig am Flughafen sein: Plane immer genügend Zeit für die Anreise ein, um Verzögerungen durch Stau oder lange Schlangen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
    • Flex-Tarife nutzen: Flexible Tarife ermöglichen dir oft eine Stornierung oder Umbuchung, ohne dass du den gesamten Flugpreis verlierst.
    • Steuern und Gebühren zurückfordern: Auch bei verpasstem Flug kannst du zumindest die Steuern und Gebühren erstattet bekommen.

    5. EU-Fluggastrechteverordnung und ihre Grenzen

    Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste in Fällen, in denen die Fluggesellschaft verantwortlich ist, wie bei Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung. Sie gilt jedoch nicht, wenn du den Flug aus persönlichen Gründen verpasst, wie z. B. bei Krankheit, Zugverspätung oder einem Stau auf der Straße.

    In solchen Fällen sind die Vertragsbedingungen der Airline und eine mögliche Reiserücktrittsversicherung entscheidend für deine Rechte.

    Ob du Anspruch auf Entschädigung hast, hängt stark vom Grund des Nichtantritts und den Bedingungen deiner Buchung ab. Eine Reiserücktrittsversicherung bietet dir den besten Schutz, wenn du aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen den Flug nicht antreten kannst. Zudem lohnt es sich, stets die Steuern und Gebühren zurückzufordern, auch wenn du keine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises erhältst.

    Lukas Kaiser - Autor
    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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