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So kannst Du Deinen Flug stornieren - Deine Rechte

Rechte und Kosten bei Stornieren eines Fluges

Flugbuchungen sind oft mit Vorfreude auf Reisen verbunden. Doch manchmal können unvorhergesehene Umstände dazu führen, dass ein Fluggast seinen gebuchten Flug stornieren muss. Ob persönliche Gründe, unerwartete Ereignisse oder andere unvermeidbare Umstände – die Gründe, um einen Flug zu stornieren, sind vielfältig. In diesem Artikel widmen wir uns der Frage, was geschieht, wenn Du als Fluggast Deinen Flug stornieren musst.

Du hast Deinen Flug storniert und fragst Dich, ob und wie viel Geld Du zurückerhalten kannst? In unserem Ratgeber zeigen wir Dir, wie eine Rückerstattung möglich ist und welche Rechte Du bei einem stornierten Flug hast.

💬 Das Wichtigste im Überblick

🗒 Inhaltsübersicht

    Exkurs - Anderes Szenario: Stornierung durch die Fluggesellschaft

    Kommt es zu einer Stornierung durch die Fluggesellschaft, hast Du gemäß der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall. Die Höhe hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab:

    • Bei Flugstornierungen durch die Airline weniger als 7 Tage vor dem Abflug besteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch, wenn der Ersatzflug zu einer Ankunft mit mehr als 2 Stunden Verspätung oder einem Abflug führt, der mehr als 1 Stunde früher ist.
    • zwischen 7 und 14 Tagen hast Du einen Entschädigungsanspruch, wenn Du durch einen Ersatzflug 4 Stunden später am Ziel ankommst oder 2 Stunden früher abfliegst. Wirst Du mehr als 14 Tage vorher informiert, gibt es keine Entschädigung.

    Zusätzlich dazu muss der Flugpreis erstattet werden oder es wird ein Ersatzflug angeboten, den Du jedoch nicht annehmen musst, wenn die Ankunftszeiten mehr als 5 Stunden differieren.

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    Flugticket stornieren und Geld zurück erhalten

    Den Flug zu stornieren ist bis zum Abflug prinzipiell möglich. Allerdings bekommt man in den meisten Fällen nicht die vollen Kosten zurück. Flüge können nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, wie zum Beispiel einem Flex-Tarif kostenfrei storniert werden. Die vollen Kosten erhalten Fluggäste nur zurück, wenn es für die Fluglinie unmöglich geworden ist, den Flug durchzuführen.

    Die Durchführung eines Fluges kann unter bestimmten Umständen unmöglich sein, wie beispielsweise bei einem Flugverbot, der Sperrung des Luftraums oder laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch dann, wenn für den Fluggast ein Einreiseverbot in den Zielstaat besteht. Solange jedoch die Gewissheit darüber fehlt, ob die gebuchte Leistung erbracht werden kann, müssen Reisende damit rechnen, dass im Falle einer "Stornierung" die Reisekosten anfallen – allerdings unter Berücksichtigung von Steuern, Gebühren und ähnlichen ersparten Aufwendungen.

    Wer seinen gebuchten Flug also storniert, verpasst oder nicht antritt, hat das Recht, einen Teil der Ticketkosten zurückzufordern – die sogenannten Flugnebenkosten. Juristisch gesehen ist die Stornierung oder der Nichtantritt des Fluges gleichbedeutend mit einer Aufhebung des Vertrags mit der Fluggesellschaft. Obwohl wir umgangssprachlich von "stornieren" sprechen, entspricht dies rechtlich einer "Kündigung". Passagiere haben das Recht, ihren Vertrag zur Flugbeförderung bis zum geplanten Abflug zu kündigen, da es sich hierbei um einen Werkvertrag handelt (Entscheidung des BGH vom 16.02.2016, Aktenzeichen X ZR 97/14).

    Keine vollständige Rückerstattung der Ticketkosten

    Als Konsequenz der Kündigung behält die Fluggesellschaft den Ticketpreis ein. Gemäß § 648 Satz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Airline jedoch verpflichtet, die durch die Stornierung eingesparten Kosten zurückzuerstatten.

    Was fällt unter die “eingesparten Kosten” der Fluggesellschaft?

    Unter den “eingesparten Kosten” sind die Flugnebenkosten zu verstehen, die der Fluggesellschaft entstehen, sobald der Fluggast mit dem Flugzeug abhebt. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Gesamtpreis bereits während des Buchungsvorgangs in detaillierte Posten wie Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge, Entgelte und den Ticketpreis aufzuschlüsseln.

    Diese Verpflichtung wurde auch durch eine gerichtliche Entscheidung des EuGH am 06.07.2017, Aktenzeichen Rs. C-290/16, festgelegt. Diese transparente Aufschlüsselung ermöglicht es dem Passagier, klare Einblicke in die Möglichkeiten der Rückerstattung zu erhalten. Insbesondere können die Flughafengebühren und Steuern einen beträchtlichen Teil von bis zu 70% des Flugticket-Preises ausmachen.

    Flug storniert: Rückerstattung von Flugnebenkosten (Steuern und Flughafengebühren)

    Für nicht angetretene oder verpasste Flüge können Fluggäste die volle Rückerstattung sämtlicher Steuern, Flughafengebühren, Zuschläge und Entgelte verlangen. Wie bereits erläutert, müssen diese Gebühren von der Fluggesellschaft erst entrichtet werden, wenn der Passagier tatsächlich abhebt. Verpasst der Gast seinen Flug oder nimmt ihn nicht wahr, erspart sich die Airline diese Abgaben und ist daher auf Anforderung des Fluggastes zur Rückerstattung verpflichtet.

    Rückerstattung der Nebenkosten auch bei Nichtaufschlüsselung der einzelnen Kosten

    Zahlreiche Airlines, darunter Wizz Air und Ryanair, verstoßen gegen das Transparenzgebot, indem sie die Kosten für Steuern und Gebühren in ihren Buchungsunterlagen nicht detailliert aufschlüsseln. Gemäß Artikel 23 der EU-Verordnung 1008/2008 ist eine klare Transparenz bezüglich der Flugpreisbestandteile vorgeschrieben. Insbesondere Wizz Air gibt den Gesamtpreis an, ohne eine genaue Aufschlüsselung vorzunehmen. Bei Ryanair wird dem Kunden lediglich der Gesamtticketpreis mitgeteilt, was es erschwert, die exakte Höhe der Steuern und Gebühren nachzuvollziehen und entsprechende Rückforderungen zu stellen.

    Auch wenn die Fluggesellschaft die Kosten für die Beförderung nicht in den angezeigten Preisen berücksichtigt hat, hast Du immer noch das Recht auf Rückerstattung. Dies wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22, bestätigt.

    Keine Rückerstattung nach britischem oder irischem Recht

    Einige Fluggesellschaften weigern sich generell, Steuern und Gebühren zu erstatten, und die gerichtliche Beurteilung dieser Praxis ist uneinheitlich. Easyjet beispielsweise legt in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen fest, dass für alle Passagiere britisches Recht gilt. Nach britischem Recht ist die Airline nicht verpflichtet, Steuern und Gebühren zu erstatten, wenn der Fluggast storniert. Eine solche Rechtswahl kann unter bestimmten Umständen zulässig sein (Urteil des OLG Frankfurt vom 13.12.2018, Az. 16 U 15/18). Die Anwendung des irischen Rechts durch Ryanair, das ebenfalls keine Gebührenerstattung vorsieht, wurde jedoch als unwirksam erachtet, da dies zu einem Nachteil für Ryanair-Kunden führt (Urteil des OLG Köln vom 29.01.2021, Az. 9 U 184/20).

    Die Frage, wann die Rechtswahl einer Fluggesellschaft gegenüber einem Verbraucher zulässig ist, wurde vom Amtsgericht Nürnberg dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt (Urteil vom 14.09.2020, Az. 240 C 2134/20). Bevor jedoch ein Urteil gefällt werden konnte, haben die Parteien bereits eine Einigung erzielt. Daher bleibt die Frage weiterhin höchstrichterlich ungeklärt, ob sich eine Airline durch die Wahl des Rechts eines anderen Landes von der Erstattung von Gebühren und Steuern befreien kann, was auch für Flüge mit US-amerikanischen Airlines relevant ist.

    Wichtig: Flugpassagiere sollten vor der Buchung in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft überprüfen, welches Recht als anwendbar erklärt wurde.

    Fallen Treibstoffkosten unter die Flugnebenkosten?

    Der Kerosin- oder Treibstoffzuschlag stellt bei einigen Fluggesellschaften einen erheblichen Bestandteil der Ticketkosten dar und wird von der Lufthansa als nationaler oder internationaler Zuschlag bezeichnet.

    Viele Fluggesellschaften schließen den Kerosin- oder Treibstoffzuschlag in ihren AGBs aus, sodass er oft nicht erstattet wird, wenn der Fluggast die Reise nicht antritt. Diese Vorgehensweise wird oft als unwirksam betrachtet (Urteile des AG Erding vom 11.10.2018, Aktenzeichen 4 C 2612/18, und vom 23.06.2020, Aktenzeichen 9 C 6848/19). Anerkannt ist, dass die im Gesamtpreis enthaltenen Gebühren, einschließlich des Treibstoffzuschlags, erstattet werden sollten, wenn der Flug nicht angetreten wird (Urteile des OLG Düsseldorf vom 23.07.2020, Aktenzeichen I-16 U 99/20, und des LG Memmingen vom 28.09.2022, Aktenzeichen 13 S 249/22).

    Wie viel kostet es, einen Flug zu stornieren?

    Die Kosten für das Stornieren variieren je nach Fluggesellschaft. Viele Airlines erheben Bearbeitungsgebühren, insbesondere wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erfolgt. Folglich wird nicht der volle Betrag zurückerstattet. In einigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurückzufordern. Da sich die Konditionen zwischen den Airlines stark unterscheiden, solltest Du vorher einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen.

    Wie lange kann ich meinen Flug kostenlos stornieren?

    Die Zeitspanne für eine kostenlose Stornierung hängt von der Fluggesellschaft und dem Tarif ab. Eine volle Rückerstattung gibt es in vielen Fällen nur, wenn Du innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf stornierst. Einige Airlines gewähren jedoch auch längere Fristen von bis zu 48 Stunden ohne Gebühren.

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, so schnell wie möglich zu stornieren, wenn sich absehen lässt, dass Du den Flug nicht antreten kannst. Je früher Du stornierst, desto höher tendenziell die Rückerstattung.

    Wie sollte man vorgehen, wenn man sein Flugticket stornieren möchte?

    Die Stornierung sollte unmittelbar bei der Fluggesellschaft erfolgen. Vergewissere Dich dabei, Deine Anfrage schriftlich zu formulieren und fordere anschließend die Erstattung des entrichteten Ticketpreises von der Airline. Einige Airlines bieten auf ihren Webseiten Formulare für die Stornierung des Tickets an. Andere Fluggesellschaften, wie Lufthansa,  haben die Möglichkeit einer Stornierung des Fluges innerhalb der Buchungsübersicht zur Verfügung gestellt  und ermöglichen so die Stornierung des Fluges und die Erstattung der anteiligen Kosten je nach Tarifoption.  

    Wann besteht ein Anspruch auf die Rückerstattung des Tickets?

    Wann Du einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel erfolgt keine Erstattung der reinen Flugkosten gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft (ABB), die Kündigungen meist ausschließen. Dennoch besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurückzufordern. Stornierst Du Dein Flugticket und vergibt die Fluggesellschaft Deinen Sitzplatz anderweitig, kannst Du den  Betrag einfordern, da die Airline durch Deine Stornierung  keinen wirtschaftlichen Schaden erleidet. Beachte jedoch, dass dies nicht bei allen Tarifen funktioniert und oft ein hart umkämpfter Prozess ist.

    Eine Erstattung ist oft dann möglich, wenn die Kündigung in den AGB nicht wirksam ausgeschlossen wurde. In einem entsprechenden Fall urteilte das Amtsgericht Köln, (19.09.2016, Az. 142 C 222/16), wonach eine Fluggesellschaft 95 Prozent (3.500 €) des Ticketpreises für eine geplante Familienreise nach Amerika erstatten musste. Im vorliegenden Fall wurde von der Airline nicht nachgewiesen, dass der Platz nicht an eine andere Person verkauft wurde.
    Die Fluggesellschaft muss generell nachweisen, ob und zu welchem Preis sie stornierte Flugtickets an Dritte weiterverkaufen konnte. Fehlt ein entsprechender Nachweis, muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten. Eine Aussage der Fluggesellschaft, dass der Flug nicht ausgebucht war, reicht nicht als ausreichender Beweis aus. Vielmehr muss sie laut Urteil des Amtsgerichts Köln darlegen, wie sich der Buchungsstand zwischen Stornierung und Flug entwickelt hat. Sie muss mithilfe der Buchungshistorie beweisen, dass zu jedem Zeitpunkt vier Plätze frei geblieben sind.

    Darf die Airline Stornierungsgebühren erheben?

    Viele Fluggesellschaften verlangen eine Gebühr für die Bearbeitung von Stornierungen. Das wird häufig als unzulässig betrachtet, da die Fluggesellschaft damit allgemeine Betriebskosten auf die Kund:innen, die ihr Ticket nicht nutzen konnten, umlegt.

    Sowohl das Kammergericht Berlin als auch der Bundesgerichtshof halten solche Gebühren für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass es unter bestimmten Umständen nach deutschem Recht möglich sein kann, solche Gebühren zu erheben. Die Zulässigkeit hängt jedoch von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

    Flug stornieren: die Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung

    Bevor Du Deinen nächsten Flug buchst, solltest Du in Erwägung ziehen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kann Dir im Falle unerwarteter Ereignisse die Möglichkeit bieten, Deinen Flug zu stornieren, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren befürchten zu müssen.

    Fazit: Flug stornieren und Rechte des Fluggastes

    Die Entscheidung, einen Flug zu stornieren, birgt verschiedene rechtliche Aspekte. Wenn Du Deinen Flug als Passagier storniert hast, kannst Du einen Teil der Ticketkosten, insbesondere Flugnebenkosten, zurückfordern. Die transparente Aufschlüsselung der Kosten ist dabei entscheidend. Bei fehlender Aufschlüsselung besteht dennoch das Recht auf Rückerstattung.

    Die individuellen Gebühren für Stornierungen variieren, und eine Reiserücktrittsversicherung kann eine sinnvolle Absicherung bieten. Es ist wichtig, die AGBs zu prüfen, um die genauen Konditionen zu kennen und angemessen handeln zu können.

    Lukas Kaiser - Autor
    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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