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Frankfurter Tabelle

Frankfurter Tabelle: Rechte zur Preisminderung bei Reisemängeln

Beeinträchtigen Reisemängel die gebuchte Pauschalreise, dient die Frankfurter Tabelle als Hilfsmittel bei der Rückerstattung des Reisepreises.

Viele Reisende greifen bei der Urlaubsplanung auf Pauschalreisen zurück und buchen das Gesamtpaket: Von dem Weg zum Flughafen bis zur Unterkunft und Verpflegung ist alles geplant. Doch auch bei Pauschalreisen können Mängel auftreten. Manche lassen sich schnell vor Ort beheben, andere können den gesamten Urlaub vermiesen.

Abhängig von der Art und Schwere des Mangels, kannst Du den Reisepreis mindern und Geld zurückerhalten. Für eine Vielzahl an Fällen kann die Höhe anhand der Frankfurter Tabelle ermittelt werden. Die Mängel werden in vier Kategorien unterteilt: Transport, Unterkunft, Verpflegung und Sonstiges. Nähere Informationen, wie Du mit Reisemängeln umgehst und wie Dir die Frankfurter Tabelle bei der Rückforderung von Reisemängeln helfen kann, erfährst Du in diesem Beitrag.

💬 Das Wichtigste im Überblick

🗒 Inhaltsübersicht

    Reisemängel reklamieren: Wann darfst Du Deine Reisekosten mindern?

    Als Reisender freuen wir uns alle auf entspannte Urlaubstage, die oft Monate im Voraus geplant werden. Doch was passiert, wenn die ersehnte Pauschalreise nicht wie erwartet verläuft? Wenn schon auf dem Weg zum Hotel alles schief geht, das Hotelzimmer nicht den Erwartungen entspricht und das Essen ungenießbar ist? In solchen Fällen gibt es gute Nachrichten: Du kannst den Reisepreis mindern und Geld zurückerhalten, vorausgesetzt, du kennst deine Rechte.

    Der erste Schritt, wenn du auf deiner Pauschalreise auf unerwartete Probleme stößt, ist die unverzügliche Meldung der Mängel bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter vor Ort. Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden.

    Die Beweislast liegt beim Reisenden. Dokumentiere daher sämtliche Mängel möglichst sorgfältig und umfangreich, indem Du Fotos machst, Protokolle führst oder Zeugenaussagen sammelst. So kannst Du später belegen, dass die Mängel tatsächlich aufgetreten sind.

    Die Ansprechperson vor Ort sollte sich darum kümmern, dass die Probleme behoben werden. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann und die Probleme Deine Urlaubserfahrung erheblich beeinträchtigen, kannst Du eine Rückerstattung der Reisekosten verlangen. Die Mängelansprüche musst Du innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende geltend machen. Wie hoch Deine Rückzahlung ausfallen kann, kann der Frankfurter Tabelle entnommen werden.

    Frankfurter Tabelle

    Die "Frankfurter Tabelle" wurde von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entwickelt, die sich ausschließlich mit reiserechtlichen Streitigkeiten befasst. Die Tabelle soll dazu beitragen, einfache Streitigkeiten im Reiserecht schneller zu klären und den Reisenden eine Grundlage für die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu bieten. Sie kann nur im Zusammenhang mit gebuchten Pauschalreisen als Hilfsmittel zur Berechnung von Preisminderungen herangezogen werden.

    Mehr zum Thema Pauschalreise: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall auf Pauschalreisen

    Die Frankfurter Tabelle ist ein nützliches Instrument für die Rückforderung von Reisekosten, das Anhaltspunkte für die Höhe der möglichen Preisminderung bei Reisemängeln liefert. Ursprünglich entwickelt in den 1980er-Jahren und zuletzt 1994 aktualisiert, basiert sie auf Urteilen des Landgerichts Frankfurt. Sie dient als Orientierung für Betroffene von Reisemängeln, jedoch sind weder Gerichte noch Reiseveranstalter an die Tabelle gebunden, da sie keinen gesetzlichen Charakter hat. Vor Gericht, auch dem Landgericht Frankfurt, findet die Tabelle demnach keine Anwendung mehr, sodass jeder Fall individuell entschieden wird.

    Die Frankfurter Tabelle teilt die Mängel in vier Kategorien ein:

    • Unterkunft
    • Verpflegung
    • Transport und
    • Sonstiges.

    Im Folgenden wird die Tabelle für die vier Kategorien abgebildet. Es wird eine Minderung des Reisepreises in Prozent angegeben und je nach Mangel durch Bemerkungen spezifiziert.

    Transport

    Treten schon auf dem Weg in den Urlaub Probleme auf, so können Betroffene einen Teil ihres Geldes zurückfordern. Die mögliche Höhe kann der Frankfurter Tabelle entnommen werden.

    Kommt es zu Flugverspätungen oder Flugausfällen, haben Passagiere darüber hinaus ggf. Anspruch auf eine Entschädigung von der Airline. Abhängig von der Flugverbindung beträgt die Entschädigung bis zu 600 €. In diesen Fällen kann Dir fine. helfen, Deinen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.

    Mängel Minderung der Kosten (%) Bemerkungen
    1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
    2. Ausstattungsmängel
    a) niedrigere Klasse 10 - 15
    b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5 - 10
    3. Service
    a) Verpflegung 5
    b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film,
    etc.)
    5
    4. Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
    5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels
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    Unterkunft

    Haben Reisende Probleme mit der Zimmeraufteilung, Sauberkeit oder Lage der gebuchten Unterkunft, so können sie eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter fordern. Wie hoch diese ausfallen kann, kann der Frankfurter Tabelle entnommen werden.

    Mängel Minderung der Kosten (%) Bemerkungen
    1. Abweichung vom gebuchten Objekt bis 25 je nach Entfernung
    2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5 - 15
    3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5 - 10
    4. Abweichende Art der Zimmer
    a) DZ statt EZ 20
    b) Dreibettzimmer statt EZ 25
    c) Dreibettzimmer statt DZ 20 - 25 Bei Drei- und Vierbettzimmer ist entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden.
    d) Vierbettzimmer statt DZ 20 - 30 Siehe Dreibettzimmer
    5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers
    a) zu kleine Fläche 5 - 10
    b) fehlender Balkon 5 - 10 bei Zusage / je nach Jahreszeit
    c) fehlender Meerblick 5 - 10 bei Zusage
    d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15 - 25 bei Buchung
    e) fehlendes (eigenes) WC 15 bei Buchung
    f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
    g) fehlende Klimaanlage 10 - 20 bei Zusage / je nach Jahreszeit
    h) fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
    i) zu geringes Mobiliar 5 - 15
    k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10 - 50
    l) Ungeziefer 10 - 50
    6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen
    a) Toilette 15
    b) Bad/Warmwasserboiler 15
    c) Stromausfall/Gasausfall 10 - 20
    d) Wasser 10
    e) Klimaanlage 10 - 20 je nach Jahreszeit
    f) Fahrstuhl 5 - 10 je nach Stockwerk
    7. Service
    a) vollkommener Ausfall 25
    b) schlechte Reinigung 10 - 20
    c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5 - 10
    8. Beeinträchtigungen
    a) Lärm am Tage 5 - 25
    b) Lärm in der Nacht 10 - 40
    c) Gerüche 5 - 15
    9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20 - 40 je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")

    Verpflegung

    Sehen sich Reisende mit ungenießbarem Essen oder mangelnder Hygiene auf ihrer Urlaubsreise konfrontiert, so können sie eine Reisekostensenkung geltend machen. Wie diese aussieht, kann der Frankfurter Tabelle entnommen werden.

    Mängel Minderung der Kosten (%) Bemerkungen
    1. Vollkommener Ausfall 50
    2. Inhaltliche Mängel
    a) eintöniger Speisenzettel 5
    b) nicht genügend warme Speisen 10
    c) verdorbene (ungeniessbare) Speisen 20 - 30
    d) verschmutzte Tische 5 - 10
    e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10 - 15
    4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5 - 10 bei Zusage

    Sonstiges

    Urlauber können auch eine Preisminderung fordern, wenn die Reiseplanung durcheinander gebracht wird, weil die gebuchte Hotelausstattung wie ein Wellnessbereich, Sportplatz oder Strandzugang fehlt. Eine Hilfestellung, wie viel Geld zurückgefordert werden kann, bietet die Frankfurter Tabelle.

    Mängel Minderung der Kosten (%) Bemerkungen
    1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10 - 20 bei Zusage
    2. Fehlendes Hallenbad bei Zusage
    a) bei vorhandenem Swimmingpool 10
    b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20
    3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
    4. Fehlender Tennisplatz 5 - 10 bei Zusage
    5. Fehlendes Mini-Golf 3 - 5 bei Zusage
    6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5 - 10 bei Zusage
    7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5 - 10 bei Zusage
    8. Fehlende Kinderbetreuung 5 - 10 bei Zusage
    9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10 - 20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
    10. Verschmutzter Strand 10 - 20
    11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5 - 10 bei Zusage
    12. Fehlende Snack- oder Strandbar bis 5 je nach Ersatzmöglichkeit
    13. Fehlender FKK-Strand 10 - 20 bei Zusage
    14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
    a) bei Hotelverpflegung 0 - 5
    b) bei Selbstverpflegung 10 - 20
    15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5 - 15 bei Zusage
    16. Fehlende Boutique oder Ladenstrasse bis 5 je nach Ausweichmöglichkeit
    17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20 - 30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
    18. Fehlende Reiseleitung
    a) blosse Organisation 0 - 5
    b) bei Besichtigungsreisen 10 - 20
    c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20 - 30 bei Zusage
    19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
    a) im gleichen Hotel ½ Tag
    b) in anderes Hotel 1 Tag

    Hinweise zur Nutzung der Frankfurter Tabelle

    Die "Frankfurter Tabelle" bietet Anhaltspunkte zur Berechnung einer möglichen Preisminderung bei Reisemängeln. Bei der Bewertung der Mängel werden geringfügige Beeinträchtigungen außer Betracht gelassen. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und ist unabhängig von den individuellen Eigenschaften des Reisenden, wie Alter oder Geschlecht. Der Prozentsatz bezieht sich in der Regel auf den Gesamtreisepreis, wobei Versicherungsbeiträge und Zuschläge für höheren Reisekomfort abgezogen werden. Bei zeitweiligen Beeinträchtigungen während der Reise gilt die Minderung nur für den entsprechenden Zeitraum.

    Wenn mehrere Mängel auftreten, können die Prozentsätze addiert werden. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gesamtreise aufgrund von Mängeln in einzelnen Reiseleistungen oder Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters kann eine Entschädigung für entgangene Urlaubstage verlangt werden. Die Kündigung des Reisevertrags ist in der Regel nur möglich, wenn die Mängel so erheblich sind, dass eine Minderung von mindestens 20 Prozent des Reisepreises möglich ist. In diesem Fall muss der Veranstalter die Rückreisekosten übernehmen.

    Einige Mängel, die nicht in der Frankfurter Tabelle aufgeführt sind, können dennoch zu einer Minderung berechtigen. Zum Beispiel kann ein nicht funktionierendes WLAN zu einer Minderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises führen. Auch das Thema Barrierefreiheit wird in der Tabelle nicht berücksichtigt, wobei Gerichte entschieden haben, dass Reisende im Rollstuhl den Reisepreis zurückverlangen können, wenn ein als barrierefrei beworbenes Hotel nicht ohne Hilfe genutzt werden kann. Andere Themen wie schlechtes Wetter werden bewusst nicht in der Tabelle beachtet, da es keine Schönwettergarantie gibt und dies somit nicht zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt.

    Die gesamte Tabelle findest Du hier: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt-heute/frankfurter-tabelle100.html

    Zusätzlich zur Preisminderung hast Du im Fall von Flugstörungen ggf. Anspruch auf Entschädigung. Im Fall von Flugausfällen oder Flugverspätungen hilft Dir fine., eine Entschädigung von bis zu 600 € zu erhalten. Mehr darüber erfährst Du hier:

    Lukas Kaiser - Autor
    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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