Eine Definition: Was versteht man unter einer Pauschalreise?
Pauschalreisen genießen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland einen besonderen rechtlichen Status, der den Urlaubern spezielle Rechte und Ansprüche einräumt. Im Jahr 2018 wurden die gesetzlichen Regelungen zu Pauschalreisen in Deutschland angepasst, um sie an das einheitliche EU-Pauschalreiserecht anzupassen. Diese Anpassungen stärkten unter anderem die Rechte von Pauschalreisenden, einschließlich solcher, die ihre Reisen bei Online-Reiseanbietern buchen.
Wann gilt eine Reise als Pauschalreise?
Eine Reise gilt gemäß § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Pauschalreise, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
- Kombinierte Buchung von mindestens zwei Hauptreiseleistungen, z.B. Flug und Hotelzimmer oder
- Kombination aus einer Hauptleistung zusammen mit einer anderen touristischen Leistung, die mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten ausmacht, wie ein Tourguide vor Ort.
Wesentliche Merkmale einer Pauschalreise
- Einheitlicher Gesamtreisepreis für alle Leistungen
- Kosten für verschiedene Reiseleistungen werden zusammen in einer Zahlung abgebucht
- Reiseveranstalter ist zentraler Ansprechpartner bei Problemen, nicht das Hotelmanagement vor Ort
Selbst kombinierte Online-Buchungen können als Pauschalreisen gelten
Pauschalreisen müssen nicht zwingend die im Reisebüro gebuchten Angebote sein. Auch bei zusammenhängenden Online-Buchungen kann es sich um eine Pauschalreise handeln.
Ein Beispiel: Du buchst einen Flug über eine Flugbörse. Im Anschluss erhältst Du von der Flugbörse einen Link zu einem Hotelvorschlag am Zielort. Wenn Du innerhalb von 24 Stunden über diesen Link ein Hotel buchst, handelt es sich um eine Pauschalreise. Der Reiseveranstalter und somit Dein Ansprechpartner ist in diesem Fall die Flugbörse, da sie vom Anbieter zur Reiseveranstalterin wird.
Rechte bei Flugausfall bei Deiner Pauschalreise
Es besteht bei Pauschalreisen unter Umständen ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Bei Flugausfällen sowie bei Flugverspätungen ab drei Stunden kannst Du daher eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung fordern. Die Zahlung einer Entschädigung hängt von einigen Voraussetzungen ab und ist direkt bei der jeweiligen Airline (nicht über den Reiseveranstalter) geltend zu machen:
Anspruch auf Entschädigung
Bei Flugannullierung bietet die Fluggesellschaft oftmals eine alternative Beförderung zum Zielort oder Erstattung des Flugpreises an. Bei weniger als 14-tägiger Vorankündigung und ohne außergewöhnliche Umstände (Mehr zu Außergewöhnlichen Umständen), hast Du auch bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für den annullierten Flug gegenüber der Airline.
Weitere Rechte bei einem Flugausfall
Recht auf Rücktritt
Der Reiseveranstalter hat gemäß den Bestimmungen des Reiserechts die Verpflichtung, im Falle eines Flugausfalls bei einer Pauschalreise einen Ersatzflug zu arrangieren. Der Urlauber ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Ersatzflug anzunehmen. Nimmt er das Angebot für den Ersatzflug nicht an, kann er vom Reisevertrag zurücktreten.
Rechte bei Flugverspätungen während Deinem Pauschalurlaub
Anspruch auf Entschädigung
Bei verantwortlicher Flugverspätung durch die Fluggesellschaft könntest Du eine Entschädigung von der Airline erhalten, wenn bestimmte Schwellenwerte erreicht werden.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung, wenn die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt. Dann liegt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
Bei einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden haben Reisende das Recht auf eine Teilerstattung des Pauschalreisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter, wobei bereits gezahlte Entschädigungen von der Airline oder dem Reiseveranstalter angerechnet werden können.
Weitere Rechte bei einer Flugverspätung
Rücktritt bei erheblicher Flugverspätung
Bei gravierenden Flugverspätungen, die die gesamte Reise beeinträchtigen, kannst Du von der Reise zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn die Verspätung den Nutzen der Reise erheblich mindert. Laut EU-Verordnung ist es möglich, bei einer Flugverspätung von über 5 Stunden vom Flug zurückzutreten und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten. Dieses Recht gilt ausnahmsweise nur gegenüber der Fluggesellschaft und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter. Daher werden zusätzliche Leistungen wie Hotelunterkünfte oder Mietwagen in solchen Fällen nicht abgedeckt.
Recht auf kostenlose Stornierung
In der Regel ist es möglich, eine Pauschalreise zu stornieren. Eine vollständige Rückerstattung der Pauschalreise kann normalerweise nur erwartet werden, wenn Flugunregelmäßigkeiten die gesamte Reiseleistung und den geplanten Erholungswert erheblich beeinträchtigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Passagiere aufgrund einer Flugverspätung die Abfahrt ihres Kreuzfahrtschiffs verpassen und somit nicht an der Kreuzfahrt teilnehmen können oder wenn die Reise aufgrund neuer Pandemievorschriften nicht angetreten werden kann.
Recht auf Minderung des Reisepreises
Wenn Deine Reise durch unerwartete Umstände beeinträchtigt wird, oder sich die Leistungen Deines Reisepakets ändern, hast Du Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Dies gilt zum Beispiel, wenn Du durch eine Änderung Deinen Anschlussflug verpasst hast. Auch eine erhebliche Flugverspätung bei Pauschalreisen ist ein Reisemangel und berechtigt Dich zur Minderung des Reisepreises. Die Minderung kann anhand der Frankfurter Tabelle berechnet werden. Nach der fünften Stunde fallen für jede weitere Stunde Verspätung zusätzliche Kosten an, die sich auf 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises belaufen. Der Reiseveranstalter oder die Reiseveranstalterin muss diese zusätzlichen Kosten bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro übernehmen, wie im Montrealer Abkommen festgelegt.
Rechte und Entschädigung bei Flugüberbuchung
Anspruch auf Entschädigung bei Flugüberbuchung
Bei Überbuchung und Nichtbeförderung hast Du Anspruch auf Flugentschädigung, alternative Beförderung oder Erstattung des Flugpreises. Bei Annahme eines alternativen Angebots erlöschen weitere Entschädigungsansprüche gegen die Fluggesellschaft.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer bei alternativer Beförderung ab:
250 bis 600 Euro bei Verspätungen ab 3 Stunden & gestrichenen Flügen bei Pauschalreisen:
- Kurzstrecke (<1.500 km), z.B. Berlin - München: 250 €
- Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km), z.B. Berlin- Madrid: 400 €
- Langstrecke (>3.500 km), z.B. Berlin - Teneriffa: 600 €
Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber Beitrag: “EU-Fluggastrecht: Deine Rechte als Passagier”
Rechte und Entschädigung bei Flugumbuchung
Reisende haben bei einem Pauschalurlaub in der Regel das Recht, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen.
Für viele Pauschalreisende sind die Flugzeiten von entscheidender Bedeutung, um ihren Urlaub optimal zu gestalten und die kostbare Erholungszeit zu maximieren. Wenn der Reiseveranstalter nach dem Verkauf des Gesamtpakets den Flug verschiebt, kann dies für die Kunden äußerst ärgerlich sein.
Es ist beruhigend zu wissen, dass sie in der Regel das Recht haben, auf den ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: X ZR 24/13) hat in einem Urteil entschieden, dass Flugumbuchungen auf andere Reisezeiten eine Vertragsabweichung darstellen. Klauseln in den Reiseunterlagen, die nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen, sind laut diesem Urteil unzulässig.
Solltest Du dennoch zu den neuen Zeiten fliegen, kannst Du Preisminderung, Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz fordern. Erhältst Du die Änderungsinformationen innerhalb von 14 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Abflug, hast Du auch einen Anspruch auf Entschädigung.
Hat Dich die Airline weniger als 14 Tage vor Abflugdatum über eine Flugumbuchung informiert und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, sind ebenfalls bis zu 600 € Schadensersatz möglich.
Verspäteter Check-in - Konsequenzen für Flugpassagiere?
Wenn Du zu spät zum Check-in erscheinst, kann Dir die Airline die Beförderung verweigern. Du kannst jedoch auf Dein Recht bestehen, solange der Abfertigungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist. Ist der Abfertigungsvorgang noch nicht beendet und die Airline bucht Dich auf einen anderen Flug um, den Du selbst bezahlen musst, kannst Du die Unkosten zurückfordern. Du musst dann aber beweisen können, dass die Abfertigung bei Deiner Ankunft noch nicht beendet war und dem Reiseveranstalter die Beförderungsverweigerung unter Angabe von Zeugen schriftlich anzeigen. Bist Du zu spät am Check-in, also über die Meldeschlusszeit hinaus, darf die Airline Dir den Flug verweigern.
Zugverspätung und Reise verpasst: Flugticketpreis zurück
Normalerweise sind Flugreisende selbst für die pünktliche Anreise verantwortlich. Wenn die Bahn Verspätung hat und der Flug verpasst wird, bleiben Flugreisende auf allen entstehenden Kosten sitzen, da das Eisenbahnunternehmen in solchen Situationen nicht haften muss. Anders sieht es aber aus, wenn die Bahnanreise schon Teil des Pauschalreiseangebots ist. Dies ist der Fall bei einem sogenannten Rail & Fly-Ticket: Nimmt man eine Bahn, die planmäßig eine pünktliche Ankunft am Flughafen ermöglicht, verpasst jedoch seinen Flug aufgrund einer Zugverspätung, muss der Reiseveranstalter in diesem Fall für zusätzliche Kosten aufkommen. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt.
Probleme mit dem Gepäck
Falls Dein Gepäck verspätet ankommt, kannst Du einen Teil des Reisepreises zurückverlangen und eine Grundausstattung auf Kosten des Reiseveranstalters oder der Airline erwerben. Die Reklamation sollte schriftlich und in Anwesenheit von Zeugen erfolgen.
Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel: “Deine Rechte auf Entschädigung bei verlorenem oder verspätetem Gepäck”.
Checkliste für Entschädigungsansprüche
Um sicherzustellen, dass Du Deine Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen effektiv einfordern kannst, beachte bitte die folgenden Punkte:
- Pünktlicher Check-in.
- Flugverspätung oder Flugausfall innerhalb der letzten 3 Jahre.
- Ankunft am Ziel mindestens 3 Stunden verspätet.
- Die Airline ist verantwortlich für die Flugverspätung oder den Flugausfall.
- Der Flug startet in der EU oder landet in der EU (vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz in der EU).
- Du hast noch keine Entschädigung von der Airline erhalten.
Fazit
Wenn Dein Flug auf Deiner Pauschalreise gestrichen wird oder erheblich verspätet ist, stehen Dir verschiedene Optionen zur Verfügung. Du solltest Deine Rechte kennen und sie im Bedarfsfall konsequent einfordern, um sicherzustellen, dass Dein Urlaub so reibungslos und angenehm wie möglich verläuft.
Bei Pauschalreisen können Reisende gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro geltend machen, wenn ihr Flug gestrichen wird oder erheblich verspätet ist. Die genaue Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Verspätungsdauer und der Art des Problems. Diese Rechte sind wichtig, um sicherzustellen, dass Passagiere angemessen entschädigt werden, wenn Probleme auftreten.