Startseite
>
Magazin
>
Umfangreiche Einschränkungen am Flughafen Hamburg - Die wichtigsten Informationen für Passagiere

Umfangreiche Einschränkungen am Flughafen Hamburg - Die wichtigsten Informationen für Passagiere

Umfangreiche Einschränkungen am Hamburger Flughafen - Welche Rechte haben Reisende

Am Wochenende kam es zu massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs am Hamburger Flughafen. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag wurde der Flugverkehr weitgehend lahmgelegt. Im Ergebnis mussten weit über 200 Flüge gestrichen werden, weitere wurden umgeleitet, sodass sich die Reise von zehntausenden Passagieren verzögerte. Erst am Sonntag ab 17.30 Uhr konnte der Flugverkehr wieder aufgenommen werden.

Grund für die Flugausfälle und -verspätungen war eine Geiselnahme. Ein 35-jähriger Mann fuhr mit seiner 4-jährigen Tochter im Auto von Stade zum Hamburger Flughafen, durchbrach dort mit seinem Fahrzeug um 20 Uhr die Sicherheitssperre zum Vorfeld und stellte das Fahrzeug neben einem Flugzeug der Fluggesellschaft Turkish Airlines ab.


Während der Fahrt auf dem Flughafengelände schoss er zwei Mal aus seinem Auto in die Luft und warf zwei Brandsätze aus dem Auto. Der Mann forderte einen Flug mit seiner Tochter in die Türkei. Über 18 Stunden versuchte die Polizei, die Geiselnahme ohne Opfer zu beenden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen und die Tochter wurde ihrer Mutter übergeben. Auslöser für die Tat waren Sorgerechtsstreitigkeiten.

Entschädigungsansprüche: Deine Rechte als Reisender

Die Flugprobleme sorgten bei vielen Passagieren auf ihren Urlaubs- und Geschäftsreisen zu Flugverspätungen und -ausfällen. Es stellt sich für viele somit die Frage, ob und welche Entschädigungsansprüche sie aufgrund der Flugstörungen haben.

Die EU gesteht Reisenden im Fall von Flugproblemen unter gewissen Voraussetzungen weitgehende Fluggastrechte zu. Unter anderem gilt: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ursache für die Flugprobleme bei der Airline liegt, beispielsweise durch Personalmangel oder nicht-gewartete Flugzeuge. Liegt der Grund für Ausfälle und Verspätungen in externen Faktoren, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann, so spricht man von “außergewöhnlichen Umständen”.

Reisende haben bei außergewöhnlichen Umständen in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung, jedoch stehen ihnen Betreuungsleistungen vor Ort zu. Erster Ansprechpartner ist die jeweilige Airline. Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaften, Passagieren schnellstmöglich eine alternative Beförderung zum Ziel zu bieten, entweder durch die Beförderung zum nächstgelegenen Flughafen oder einen späteren Flug. Reisende haben die Wahl zwischen der Alternativ-Beförderung oder der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises.

Die Geiselnahme stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar und fällt somit unter die außergewöhnlichen Umstände. Die Schuld für Flugverspätungen oder -ausfälle liegt hierbei nicht bei den Fluggesellschaften, sondern hat externe Gründe. Für Passagiere, die bereits am Hamburger Flughafen waren, müssen Airlines für angefallene Hotelkosten aufkommen.

Mehr zum Thema findest Du in unserem Beitrag: Außergewöhnliche Umstände - Deine Rechte bei Flugverspätung & -ausfall

Rechte für Pauschalreisende

Für Pauschalreisende sind nicht die Airlines, sondern der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Verlieren Urlauber durch einen verspäteten Abflug wertvolle Urlaubstage, so können sie diese anteilig beim Reiseveranstalter geltend machen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Anzahl der Tage ab, die vom gesamten Urlaub versäumt werden.

Weitere Informationen zum Thema Pauschalreise findest Du im folgenden Beitrag: Flugverspätung und Flugausfall auf Pauschalreisen - Deine Entschädigungsrechte

Lukas Kaiser
Leiter Kundenberatung