Dein Flug mit Austrian Airlines hatte mehr als 3 Stunden Flugverspätung oder wurde annulliert? Dann hol Dir mit fine. eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
Bei Flugstörungen stehen Dir je nach Flugdistanz zwischen250 - 600 Euro Entschädigung für jede mitreisende Person von Austrian Airlines zu. Hol Dir ohne Aufwand und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit Deine Entschädigung.
Du willst mehr über Deine Rechte im Fall von Ausfall oder Verspätung Deines Fluges mit Austrian Airlines wissen? Hier kannst Du mehr erfahren
Mit fine. setzt Du schnell und unkompliziert Dein Recht im Fall eines Flugausfalles oder einer Flugverspätung durch.
Reiche dazu einfach online Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.
Gib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.
Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Austrian Airlines, kurz oft nur Austrian, ist eine ehemals staatliche österreichische Fluggesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Wien und nutzt den dortigen Airport Wien als Heimatflughafen und Drehkreuz. Seit 2009 gehört Austrian Airlines genauso wie Lufthansa, Eurowings, SWISS und Brussels Airlines zur Lufthansa Group.
Über Austrian Airlines können Passagiere an über 200 Flugziele weltweit reisen. Hierfür sind mehr als 70 Maschinen im Einsatz. Austrian befördert jährlich über 10 Millionen Reisende und ist damit die größte Fluglinie Österreichs.
Für Flüge in der EU gesteht die EU-Verordnung 261/2004 den Passagieren weitreichende Fluggastrechte zu. Hauptsächlich werden darin Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall, aber auch weitere Rechte gegenüber den durchführenden Airlines geregelt.
Diese Rechte gelten grundsätzlich für alle betreffenden Flüge, unabhängig davon, ob es sich um Austrian Airlines oder eine andere Fluggesellschaft handelt.
Die Verordnung gilt für
Als Fluggesellschaft mit Sitz innerhalb der EU besteht damit für alle Austrian Airlines-Flüge, die in einem Land der EU starten oder landen, bei Problemen die Möglichkeit, eine Flugentschädigung einzufordern.
Unter der Voraussetzung der oben stehenden Bedingungen, kannst Du immer dann eine Entschädigung von Austrian einfordern, wenn es zu einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden kommt. Entscheidend ist dabei die Verspätung am Zielort und an dem Zeitpunkt, wenn sich die Türen des Flugzeugs öffnen und Du den Flieger verlassen kannst.
Wichtig ist außerdem nur, ob die Verspätung mehr oder weniger als 3 Stunden beträgt. Für den Anspruch (und die Höhe) der Entschädigung ist es also nicht wichtig, ob Du 3, 4 oder sogar 10 Stunden zu spät am Ziel ankommst.
Mehr erfahren: Entschädigung bei Flugverspätung
Natürlich hast Du auch im Fall eines Flugausfalls - unter gewissen Voraussetzungen - Anspruch auf eine Entschädigung. Wird der Flug annulliert, kann Dir nur dann ein Anspruch auf Entschädigung entstehen, wenn Du weniger als 14 Tage vor Abflug von Austrian Airlines über den Ausfall informiert wurdest.
Wurdest Du weniger als 14 Tage vorher informiert und Dir wurde kein Ersatzflug angeboten, hast Du Anspruch auf Schadensersatz.
Wurde ein Ersatzflug angeboten, müssen nachfolgende Bedingungen für einen Anspruch erfüllt sein:
Weniger als 14, aber mehr als 7 Tage vor Abflug informiert und
Weniger als 7 Tage vorher informiert und
Treffen die obigen Bedingungen auf Deinen Flug zu, hast Du Anspruch auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 Euro pro Passagier.
Mehr erfahren: Entschädigung bei Flugausfall
Die bisherigen Erläuterungen sind nur wichtig, um herauszufinden, ob Du einen Anspruch auf Flugentschädigung hast. Auf die Höhe der Entschädigung haben sie in der Regel keinen Einfluss. Denn: Die Höhe der Entschädigung richtet sich hauptsächlich nach der Distanz Deines Fluges (Beachte: Die Entschädigung kann je nach Fall um bis zu 50% gekürzt werden.)
Ist die Prüfung Deines Falls positiv und hast Du einen Anspruch, dann richtet sich die Höhe nach folgender Einteilung:
Mit fine. beträgt die Erfolgswahrscheinlichkeit Deine Entschädigung von Austrian Airlines zu erhalten, 98,7%. Du hast dabei keinen Aufwand und lehnst Dich entspannt zurück.
Eine Ausnahme von diesen Regelungen stellen Fälle von höherer Gewalt dar. Denn sämtliche Entschädigungsansprüche entstehen nur, wenn die Flugverzögerung durch die Airline verursacht wurde. Führen Bedingungen, auf die auch die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, zu einer Verzögerung, muss keine Entschädigung gezahlt werden.
Als höhere Gewalt (bzw. außergewöhnlicher Umstand) gelten unter anderem Streiks des Bodenpersonals oder Naturkatastrophen, schlechtes Wetter und politische Unruhen.
Unabhängig davon, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber Austrian Airlines hast, stehen Dir weitere Rechte im Fall von langen Flugverzögerungen zu. Abhängig vom Flug und der Flugdistanz, hast Du ab gewissen Wartezeiten Anspruch auf Betreuungsleistungen durch Austrian Airlines.
Zu den Rechten gehören unter anderem:
Viele Airlines wie auch Austrian Airlines kommen den Vorgaben für gewöhnlich nach und verteilen beispielsweise Essensgutscheine, die am Flughafen eingelöst werden können.
Es ist keine Seltenheit, dass sich Fluggesellschaften nicht an die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung halten. Gerade Anfragen von Privatpersonen werden gerne einmal ignoriert oder nur mit großer Verspätung bearbeitet in der Annahme, dass diese keine Lust auf einen zeitraubenden Rechtsstreit haben.
Anders sieht es hingegen aus, wenn sich Anwälte oder Rechtsdienstleister wie fine. der Sache annehmen. Erfahrungsgemäß werden Anfragen über diese Stellen schneller bearbeitet.
Wurde auch Dein Fall noch immer nicht bearbeitet? Dann reich Deinen Flug noch heute bei uns ein. Unsere Experten prüfen Deinen Fall umgehend und sorgen dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Wenn sich Pläne ändern oder aus verschiedenen Gründen nicht einhalten lassen, müssen auch bereits gebuchte Flüge umgebucht oder gänzlich storniert werden. Zu welchen Konditionen dies bei Austrian Airlines möglich ist, erfährst Du nachfolgend
Ob und zu welchen Bedingungen Du Deinen Austrian-Flug umbuchen kannst, richtet sich vor allem nach dem Tarif, in dem Du Deinen Flug gebucht hast. Bei Austrian Airlines gibt es 3 Tarifgruppen
Darüber hinaus wird unterschieden nach Kurz- und Langstreckenflügen.
Für die Umbuchung gelten folgende Vorgaben:
Kurzstrecke
Langstrecke
Die genaue Höhe der Gebühr variiert und wird jeweils bei der Buchung des Fluges angezeigt. Für einen Flug von Wien nach New York wird beispielsweise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 150 Euro im Economy Basic Tarif fällig.
Informier Dich daher genau über die jeweiligen Konditionen, bevor Du Deinen Flug final buchst.
Ähnliches gilt, wenn der Flug komplett von Dir storniert werden soll. Die Rückzahlung des vollen Ticketpreises ist nur in einzelnen Tarifen möglich. In den meisten Fällen ist eine Stornierung nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich.
Kurzstrecke
Langstrecke
Weitere Informationen findest Du hier:
Austrian Airlines - Economy-Tarife
Austrian Airlines - Premium Economy-Tarife
Austrian Airlines - Business-Tariferife
Wie gezeigt, kannst Du nicht immer eine Rückerstattung Deines Ticketpreises erwarten, wenn Du einen Flug nicht antrittst. Davon unberührt bleiben jedoch Steuern und Gebühren. Diese fallen zusätzlich zum eigentlichen Flugpreis an, machen in vielen Fällen sogar einen Großteil der Kosten aus.
Steuern und Gebühren müssen aber nur dann von der Fluggesellschaft gezahlt werden, wenn Passagiere tatsächlich auch fliegen. Tun sie das nicht, müssen diese Flugnebenkosten auch nicht gezahlt werden. Aus diesem Grund kannst Du solche Kosten in jedem Fall von der Airline zurückfordern, falls Du nicht mitgeflogen bist.
Wird der Flug nicht durch Dich, sondern durch Austrian Airlines gestrichen, kannst Du die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises fordern. Dieses Recht wird ebenfalls durch die EU-Fluggastverordnung geregelt.
Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Flugausfalls.
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