Du hast Deinen Anschlussflug verpasst und kamst mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel an? Dann holen wir Deine Entschädigung bis zu 600 €.
Ist Dein Zubringerflug verspätet und Du verpasst Deinen Anschluss, hast Du Anspruch auf Entschädigung.
Je nach Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen beträgt sie 250 - 600 €
Mit fine. setzt Du schnell & unkompliziert Dein Recht durch, wenn Du wegen Verspätung Deinen Flug verpasst.
Reiche einfach Deinen Fall zur Prüfung online ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um den Rest.
Mach in weniger als 2 Minuten Angaben zu Deinem Flug und dem Problem. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Hast Du einen Anspruch, fordern wir für Dich Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast weder Stress noch Kostenrisiko.
Sobald die Fluggesellschaft die Entschädigung gezahlt hat, überweisen wir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.
Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.
Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.
Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).
Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.
Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.
Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.
Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.
Gerade bei Fernreisen bestehen Verbindungen meist aus mehreren Teilflügen. Während man einerseits kurze Umstiegszeiten begrüßt, soll andererseits dennoch ausreichend Zeit bleiben, um den Umstieg nicht zu verpassen. Denn kommt es zu unerwarteten Problemen, besteht schnell die Gefahr, den Anschlussflug zu verpassen. Ist man einmal in einer solchen Situation, stellen sich Reisende die Frage, welche Rechte sie dann haben? Die Antwort erhältst Du in diesem Ratgeber.
Verpasst man auf einem mehrteiligen Flug seinen Anschluss, ist das ärgerlich und führt in den meisten Fällen dazu, dass man deutlich später als geplant am Zielflughafen ankommt. Beträgt die Verspätung mehr als 3 Stunden, kann daraus ein Anspruch auf Flugentschädigung entstehen. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, erfährst Du nachfolgend.
Tipp: Alternativ kannst Du unseren Entschädigungsrechner nutzen. Gib einfach Deine Flugdaten ein und wir sagen Dir, ob Du einen Anspruch hast und wie hoch dieser ist.
Hier geht’s zum Entschädigungsrechner: Jetzt Entschädigung sichern
Bei Flugverspätungen oder Flugausfällen regelt die EU-Verordnung EG 261 die Fluggastrechte und den Entschädigungsanspruch für Reisende. Damit ein Anspruch auf Flugentschädigung im Fall eines verpassten Anschlusses besteht, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:
1. Die Verspätung am Zielflughafen beträgt mindestens 3 Stunden.
2. Alle (Teil-)Flüge gehören zu einer Buchung.
3. Der Flug startet oder landet in einem EU-Land. Bei Flug mit Landung in der EU muss die Airline außerdem ihren Sitz in der EU haben.
4. Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung.
Verpasst Du Deinen Weiterflug, muss das nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Schadensersatz bedeuten. Entscheidend hierfür ist, ob Du verspätet an Deinem finalen Zielflughafen ankommst.
Hierbei gilt: Eine Entschädigung steht Dir laut Fluggastrechten grundsätzlich bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden zu. Für Deine Entschädigung nach EU-Verordnung ist es also nicht entscheidend, ob die Verspätung 3, 4 oder 12 Stunden beträgt. Schafft es die Airline, Dich mit einem Ersatzflug mit einer Verspätung von “nur” 2 Stunden ans Ziel zu bringen, hast Du gemäß EU-Verordnung keinen Anspruch.
Verpasst Du Deinen Weiterflug wegen einer Verspätung des Zubringerflugs oder weil der Flug gestrichen wurde, und kommst verspätet am Ziel an, ist eine Entschädigung möglich. Allerdings nur, wenn beide Teilflüge zu einer gemeinsamen Buchung gehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob alle Flüge von der gleichen Fluggesellschaft oder unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Buchst Du die Teilflüge unabhängig voneinander und schaffst es nicht rechtzeitig zu Deinem Weiterflug, hast Du keinen Schadensersatzanspruch.
Aber: Kommt es bei einzeln gebuchten Flügen zu einem Problem, bist Du ggf. für einen Einzelflug anspruchsberechtigt.
Ein Beispiel:
Du fliegst von Berlin nach New York mit Umstieg in Amsterdam. Der Flug von Berlin nach Amsterdam verspätet sich um 3 Stunden, weshalb Du Deinen Anschlussflug nach New York verpasst. Du nimmst einen anderen Flug und kommst mit einer Verspätung von 8 Stunden in New York an.
Möglichkeit 1: Beide Teilflüge gehören zu einer Buchung
Da beide Flüge zu einer Buchung gehören, wird die gesamte Verbindung als ein Flug betrachtet. Da Du mit mehr als 3 Stunden Verspätung in New York ankommst, hast Du einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 600 €.
Möglichkeit 2: Beide Teilflüge wurden einzeln gebucht
Da die Flüge unabhängig voneinander gebucht wurden, hast Du keinen Anspruch aufgrund Deines verpassten Anschlusses. Allerdings kannst Du einen Anspruch für den Einzelflug von Berlin nach Amsterdam geltend machen. Da die Verspätung mehr als 3 Stunden betrug, hast Du einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 250 €. (Mehr zur Höhe der Flugentschädigung weiter unten).
Die EU-Verordnung gilt nur für Flüge im Gebiet der Europäischen Union. Genauer gesagt für Flüge, die entweder an einem Flughafen innerhalb der EU starten oder einen Flughafen innerhalb der EU als Ziel haben. Im zweiten Fall muss die befördernde Airline ihren Sitz zusätzlich in der EU haben.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen das:
Die EU-Verordnung spricht Reisenden ein Recht auf Entschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Von Bedeutung ist hierbei der Begriff der außergewöhnlichen Umstände.
Sorgen beispielsweise Streiks des Bodenpersonals, schlechtes Wetter oder Naturkatastrophen für Verspätungen, hat die Airline hierauf keinen Einfluss. Verpasst Du infolgedessen Deinen Anschlussflug, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wichtig: Die Beweispflicht dafür, dass die Flugstörung durch außergewöhnliche Umstände entstanden ist, liegt bei der Airline.
Wer zahlt, wenn Anspruch auf Entschädigung besteht?
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, besteht der Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt sich die Frage nach der Höhe der Entschädigung. Auch das ist in der EU-Verordnung fest geregelt.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen. Es gelten folgenden Sätze:
Für Ansprüche auf Flugentschädigung gelten die Verjährungsfristen laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Entschädigung für Flugverspätung aufgrund von verpasstem Anschluss können in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Tipp: Ansprüche laut EU-Verordnung können auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden. Dort gelten teilweise deutlich längere Verjährungsfristen.
Verpasst Du Deinen Anschlussflug, heißt es meist warten. Abhängig davon, wie lange Du warten musst, gesteht Dir die EU-Verordnung weitere Rechte zu.
So ist festgehalten, dass ab einer Wartezeit von 2 Stunden ein Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht. In diesem Zusammenhang muss Dir die Airline Verpflegung in Form von Snacks und Getränken zur Verfügung stellen. Viele Fluggesellschaften geben in diesem Fall Gutscheine an die Passagiere aus, die in den Restaurants und Cafes am Flughafen eingelöst werden können.
Ist der Weiterflug erst für den nächsten Tag angesetzt, muss die Airline sich zusätzlich um eine Übernachtungsmöglichkeit für Dich kümmern. Das schließt den Transfer mit Taxi oder Shuttle-Bus zum Hotel und zurück ein.
Bist Du von einer Verspätung betroffen, sodass Du Deinen Anschlussflug nicht mehr bekommst, solltest Du Dich direkt an das Personal der Airline wenden.
Worauf wartest du?
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